Indikatorenkatalog
16.08.2018

Abbildung der Sustainable Development Goals (SDG) für Kommunen

Sieben Partner, darunter der Deutsche Städtetag, haben gemeinsam Indikatoren zur Abbildung der Sustainable Development Goals (SDG) für Kommunen entwickelt.

Nachhaltigkeit beginnt in den Kommunen, sie sind die Basis der Umsetzung der 17 SDGs und ihrer 169 Unterziele. In den Städten, Kreisen und Gemeinden wird sich letztendlich entscheiden, ob nachhaltige Entwicklung ein Erfolg wird. Deshalb ist die Art und Weise, wie Kommunen das Thema Nachhaltigkeit und die Umsetzung der SDGs angehen und weiterentwickeln, von zentraler Bedeutung. Letztendlich werden es die Städte und Gemeinden sein, in denen der Kampf um eine nachhaltige Entwicklung gewonnen oder verloren wird.

Kaum eine Kommune, die sich derzeit mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt, tut dies also, ohne verstärkt die SDGs in den Blick zu nehmen und deren Relevanz und Beeinflussbarkeit in der konkreten Situation vor Ort zu prüfen. Dies könnte nun jede Kommune für sich und alleine tun. Jede Kommune könnte zum Beispiel selbst Indikatoren erarbeiten, um den Stand und die Entwicklung bei der Erreichung der SDGs zu erheben und zu verfolgen. Vielleicht aber ist es effizienter und effektiver, gemeinsam zu überprüfen und zu dokumentieren, welche Indikatoren für ein Monitoring der SDGs in deutschen Kommunen gut geeignet sind.

Diesen Weg ist die Arbeitsgruppe "SDG-Indikatoren für Kommunen" gegangen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern von sieben Organisationen gebildet hat. Beteiligt sind Bertelsmann Stiftung, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsches Institut für Urbanistik sowie Engagement Global mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. Die ersten Projektergebnisse liegen nun in Form eines Indikatorenkataloges vor. Er bildet das Ergebnis eines gut einjährigen intensiven Arbeitsprozesses ab und dokumentiert den aktuellen Stand der Arbeit – ohne Anspruch auf Endgültigkeit oder Allgemeinverbindlichkeit. Er beschreibt einen Zwischenstand auf hohem gesichertem Niveau, der nun der praktischen Erprobung vor Ort, der Diskussion und sicherlich der Überarbeitung bedarf.