Recht und Verwaltung
Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert die kommunale Selbstverwaltung: Städte und Gemeinden dürfen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln. Die Städte erfüllen auf dieser Basis viele Aufgaben. Eine ihrer Kernaufgaben ist, das gesellschaftliche Miteinander und ein friedliches Zusammenleben zu fördern. Dazu gehört auch, in den Städten gemeinsam mit der Polizei zu gewährleisten, dass sich die Menschen sicher fühlen.

Tobias Fricke

"Stark im Amt"
Gemeinsam gegen Hass und Gewalt: Neues Online-Portal für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die von Beleidigungen, Bedrohungen, tätlichen Angriffen betroffen sind.