Recht und Verwaltung

Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert die kommunale Selbstverwaltung: Städte und Gemeinden dürfen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln. Die Städte erfüllen auf dieser Basis viele Aufgaben. Eine ihrer Kernaufgaben ist, das gesellschaftliche Miteinander und ein friedliches Zusammenleben zu fördern. Dazu gehört auch, in den Städten gemeinsam mit der Polizei zu gewährleisten, dass sich die Menschen sicher fühlen.

Moderne Verwaltungsdienstleistungen

Die städtischen Verwaltungen erbringen für ihre Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Verwaltungsleistungen. Das fängt bei der Geburtsurkunde an und hört beim Personalausweis nicht auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte unterstützen und beraten die Menschen bei ihren Verwaltungsanliegen. Für diese und viele andere städtischen Aufgaben braucht es gut ausgebildetes Personal. Deshalb werben die Städte um Talente und Fachkräfte für ihre vielfältigen Arbeitsbereiche.


Menschen wollen sich sicher fühlen – Hetze darf nicht salonfähig werden

Die Menschen wollen in den Städten sicher unterwegs sein, sich sicher fühlen. Der städtische Ordnungsdienst ist deshalb täglich vor Ort im Einsatz und achtet auf Sicherheit und Ordnung. Da geht es zum Beispiel um Sauberkeit in der Fußgängerzone oder um Sicherheit auf bestimmten Plätzen.

Sorge bereitet den Städten aktuell, dass immer mehr Menschen, die sich kommunalpolitisch engagieren oder in den Stadtverwaltungen arbeiten, beleidigt, bedroht oder sogar tätlich angegriffen werden. Besonders stark ist auch das Personal von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften davon betroffen. Auch im digitalen Raum nehmen Hass und massive Drohungen zu. Die Städte setzen sich entschieden dafür ein, dass menschenverachtende Hetze nicht salonfähig wird.

Zu den Aufgaben der Städte im Bereich "Recht und Verwaltung" gehören:

"Stark im Amt"

Gemeinsam gegen Hass und Gewalt: Online-Portal für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die von Beleidigungen, Bedrohungen, tätlichen Angriffen betroffen sind.

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