Frankfurt am Main
07.06.2023

Stadt macht klimaangepasstes Bauen zur Pflicht

Stadtverordnetenversammlung verabschiedet Satzung mit neuen Regeln, die für alle Neu- und Umbauten gelten
Fassadenbegrünung wie hier an einem Gebäude in Frankfurt wertet nicht nur das Stadtbild auf, sondern sorgt auch für ein besseres Klima.

Fassadenbegrünung wie hier an einem Gebäude in Frankfurt wertet nicht nur das Stadtbild auf, sondern sorgt auch für ein besseres Klima.

Frankfurt am Main macht bei Neu- und Umbauten eine klimaangepasste Gestaltung zur Pflicht. Dazu hat die Stadtverordnetenversammlung die "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" beschlossen.

Die neue Satzung schreibt bei allen Neu- und Umbauten im Frankfurter Stadtgebiet eine klimaangepasste Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen vor. Zum Beispiel, wie viele Bäume auf Freiflächen gepflanzt werden müssen, dass Versiegelung durch Stellplätze etwa durch Rasengittersteine verhindert werden muss und zu einem ausreichenden Anteil helle Pflastersteine verwendet werden sollen, die die Hitze weniger speichern. Zudem müssen Dächer und Fassaden in Zukunft umfassend begrünt werden. Schottergärten und meterhohe Sichtzäune sind verboten. Das betrifft private Gebäude, Unternehmen und öffentliche Gebäude.

In der Broschüre "Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten" wird die neue Satzung Paragraph für Paragrah erklärt und hilft bei der Umsetzung. Nützliche Tipps und Hinweise runden die Broschüre ab. Für Inspiration sorgen Fotos und technische Illustrationen. Zudem werden die zahlreichen Vorteile dargestellt, die klimaangepasstes Bauen mit sich bringt: Die Begrünung von Bauwerken etwa trägt zur Aufwertung des Stadtbildes bei, sorgt für kühleres Mikroklima, bietet Lebensraum für Flora und Fauna, beugt Überflutungen vor und minimiert den Energieverbrauch und -verlust.

Zur "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" der Stadt Frankfurt am Main

Zur Broschüre "Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten"