Neue EU-Kommission
10.10.2019

Forderungen an die EU von deutschen und österreichischen Kommunalverbänden

Europas Zukunft gemeinsam mit der kommunalen Ebene gestalten – gemeinsame Forderungen deutscher und österreichischer Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker an die neue EU-Kommission (Legislaturperiode 2019-2024).

Gemeinsame Sitzung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes.

Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aus Deutschland und Österreich haben am 10. Oktober 2019 in Nürnberg ihre Forderungen an die neue Europäische Kommission formuliert, die am 1. November 2019 ihre Arbeit aufnehmen soll. Bei der ersten gemeinsamen Sitzung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) mit dem Österreichischen Städtebund und dem Österreichischen Gemeindebund betonten die Führungsspitzen der Verbände, dass Europas Zukunft nur gemeinsam mit der kommunalen Ebene gestaltet werden kann.

"Die kommunale Ebene ist den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten. In den Städten, Landkreisen  und Gemeinden wird Europa gelebt und gestaltet", betont der Präsident der Deutschen Sektion des RGRE und Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup. "Deshalb begrüßen wir die von der neuen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte 'Konferenz zur Zukunft Europas', die 2020 beginnen und zwei Jahre laufen soll. Die Deutsche Sektion des RGRE und ihre Kommunen sind bereit, sich einzubringen und fordern eine Einbeziehung in den Prozess zur Gestaltung der Zukunft Europas."

In ihrer gemeinsamen Erklärung fordern die drei Verbände zudem die Achtung der Prinzipien der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung. Die Europäische Kohäsionspolitik müsse alle Regionen der EU umfassen und die Entwicklung sowohl städtischer Gebiete als auch ländlicher Regionen fördern. Zudem betonen die Verbände die Bedeutung der Tausenden von Partnerschaften zwischen europäischen Kommunen für den Zusammenhalt in Europa. Zur Förderung der kommunalen Partnerschaftsarbeit solle die EU pro Jahr jeweils einen Euro pro Bürgerin und Bürger ausgeben.

Zuvor haben Präsidium und Hauptausschuss der Deutschen Sektion des RGRE bei ihrer Sitzung am 9. Oktober in Nürnberg bereits die Bedeutung kommunaler Partnerschaften für die deutsch-französische Zusammenarbeit unter dem Dach des Aachener Vertrags hervorgehoben. Dieser wurde am 22. Januar 2019 zwischen Deutschland und Frankreich als Neuauflage des Elysée-Vertrags von 1963 beschlossen und soll unter anderem die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern. Dazu ist die Einrichtung eines Bürgerfonds sowie eines Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit geplant. Die Führungsgremien der Deutschen Sektion des RGRE begrüßen in diesem Zusammenhang die gemeinsame Resolution ihres Deutsch-Französischen Ausschusses und der Französischen Sektion des RGRE  und fordern auch hier eine aktive Beteiligung der kommunalen Ebene bei der Umsetzung des Aachener Vertrages.

In der Deutschen Sektion des RGRE sind rund 800 für Europa engagierte deutsche Städte, Landkreise und Gemeinden zusammengeschlossen. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag sowie Deutscher Städte- und Gemeindebund – sind ebenfalls Mitglieder der Deutschen Sektion des RGRE.

Weitere Informationen unter www.rgre.de.