23.12.2019

1. Übergreifende Integrationsstrategien und -projekte

Welcome Center der Stadt Mannheim
13.12.2019
Fortschreibungen des städtischen Integrationskonzeptes

Aufgrund der Erfahrungen bei der Erarbeitung und Umsetzung des kommunalen Integrationskonzeptes, einer 230-seitigen Berichterstattung dazu und den aktuellen Herausforderungen im Rahmen der Flüchtlingszuwanderung wurde die Erste Fortschreibung des Integrationskonzeptes für den Zeitraum 2017-2018 in einem begleitenden Beirat erarbeitet und danach im Sozialausschuss und im Rat der Stadt Göttingen verabschiedet.

Die Fortschreibung des Integrationskonzeptes beschreibt eine übergreifende Strategie, die sich an alle Migrantinnen und Migranten in der Stadt Göttingen, einschließlich Geflüchtete, richtet.

Der Bericht über die Umsetzung der Ersten Fortschreibung diente als Grundlage zur Erarbeitung der Zweiten Fortschreibung des Integrationskonzeptes für den Zeitraum 2019-2021, die ebenfalls im begleitenden Beirat beraten und abgestimmt und danach im Sozialausschuss und im Rat der Stadt Göttingen im März 2019 verabschiedet wurde. Für ausgewählte Themenschwerpunkte wurden neue Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen zugrunde gelegt in den drei Handlungsfeldern

  • Sprache und Bildung
  • Arbeit, Soziales und gesellschaftliche Teilhabe
  • Politik und Recht

Die vom Rat der Stadt beschlossenen Leitziele zu dem im Jahr 2009 verabschiedeten Integrationskonzept, die eine richtungsweisende und übergeordnete Funktion für die kommunale Integrationspolitik besitzen, behalten auch im Rahmen der Fortschreibungen ihre Gültigkeit. Die Leitziele beziehen sich auf

  • Toleranz und Weltoffenheit
  • Chancengleichheit
  • Gleichstellung
  • Partizipation
  • Identität
  • Zwischenmenschlicher Umgang
  • Interkultureller Austausch

Downloadmöglichkeit

29.10.2019
AG Flüchtlingssozialarbeit: Erfolgreiches Instrument in der sozialen Betreuung von Geflüchteten

Das Sozialamt der Stadt Leipzig hat es sich als Ziel gesetzt, die Standards in der sozialen Betreuung von Geflüchteten ständig zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Aus diesem Grund gab es unter Federführung des Sozialamtes seit dem Jahr 2014 je eine Arbeitsgruppe mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Gemeinschaftsunterkünften sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Beratungsstellen für dezentral untergebrachte Geflüchtete. In diesen Gremien erfolgte ein regelmäßiger Austausch zu den bestehenden Betreuungsstandards, und es wurden Instrumente zur Strukturierung der sozialen Betreuung entwickelt.

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen im Rahmen des verstärkten Zuzugs von Geflüchteten im Jahr 2015 wurden diese Arbeitsgruppen zu einer Arbeitsgemeinschaft Flüchtlingssozialarbeit weiterentwickelt.

Neben der Weiterentwicklung der Betreuungsstandards dient die Arbeitsgemeinschaft

  • der aktuellen Diskussion zu rechtlichen Änderungen im Ausländerrecht sowie Sozialleistungsrecht,
  • der Vorstellung von Trägern und Angeboten im Kontext der Integration und Unterstützung von Geflüchteten in der Stadt Leipzig sowie
  • dem Austausch mit relevanten Institutionen und Schnittstellenpartnern in der Flüchtlingssozialarbeit (z. B. Jobcenter, andere städtische Ämter, Agentur für Arbeit, Integrationsdienste etc.)

Die Arbeitsgemeinschaft Flüchtlingssozialarbeit wird im Wechsel vom Sozialamt, Abteilung Migrantenhilfe und vom Referat für Integration und Migration organisiert. Teilnahmeberechtigt sind alle Träger der sozialen Betreuung in Gemeinschaftsunterkünften, von Beratungsstellen für dezentral untergebrachte Geflüchtete, Migrationsdiensten sowie weiteren relevanten Partnern der Flüchtlingssozialarbeit in Leipzig. Die Treffen finden in regelmäßigen Abständen von 4 bis 8 Wochen statt. Gelegentlich werden themenbezogene Sonderveranstaltungen (zum Beispiel zum System der psychosozialen Versorgung in Leipzig) angeboten.

Die AG Flüchtlingssozialarbeit hat sich als erfolgreiches Format des regelmäßigen fachlichen Austauschs zwischen der Verwaltung und den Akteuren der Sozialen Betreuung Geflüchteter etabliert.


29.10.2019
Beratungsstellen für dezentral wohnende Asylsuchende und Geflüchtete

Wesentliche Zielstellung des Konzepts "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" ist, dass Asylbewerber und Geduldete auch dezentral (also in Gewährleistungswohnungen der Stadt Leipzig oder in selbst angemieteten Wohnraum) untergebracht werden sollen, soweit es der rechtliche Rahmen zulässt.

Um auch bei dezentraler Unterbringung eine soziale Betreuung der Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu gewährleisten, richtete die Stadt Leipzig Beratungsstellen für dezentral wohnende Asylsuchende und Geflüchtete ein. Da die Beratungsstellen nur Angebote für die Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorhalten, gibt es eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) und zu den Jugendmigrationsdiensten (JMD).

Derzeit sind vier Träger mit der Umsetzung der Beratung durch das Sozialamt der Stadt Leipzig beauftragt. Die Träger betreiben insgesamt sechs Beratungsstellen, welche sich in verschieden Sozialräumen der Stadt Leipzig befinden.

Das fachliche Spektrum dieser dezentralen Beratungsstellen umfasst unter anderem  die Themen

  • Alltags- und Wohnberatung,
  • Kita-, Schul-, und Bildungsberatung,
  • Gesundheitsberatung,
  • Hilfen im Umgang mit Behörden,
  • Soziokulturelle Hilfen,
  • Hilfen bei Ausbildung, Arbeit und Spracherwerb.

Die Beratungsstellen sind als Komm-Struktur gestaltet, Begleitungen der Ratsuchenden zu Terminen oder Treffen können in Ausnahmefällen erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen verfügen über eine breite Kenntnis zu den Hilfeangeboten in Leipzig und verweisen bei spezialisierten Beratungsbedarfen an weitergehende und/oder spezialisierte Beratungsstellen (etwa Schuldnerberatung, Familienberatung, Anerkennungsberatung etc.)

Weitere Informationen zu den Beratungsstellen für dezentral wohnende Asylsuchende und Flüchtlinge in Leipzig

20.09.2019
Integrationsfonds: Förderung von Integrationsprojekten

Die Lübecker Bürgerschaft beschloss in 2014 die Einrichtung des "Lübecker Integrationsfonds". Der Fonds dient der Umsetzung des "Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck".

Mit dem Fonds werden Projekte finanziert, die die Leitziele des "Kommunalen Integrationskonzeptes" der Hansestadt Lübeck umsetzen. Es besteht ein breit gefächertes Förderspektrum, in dem auch die interkulturelle Öffnung einen wichtigen Schwerpunkt bildet. Durch die interkulturelle Öffnung sollen Institutionen, Behörden, Vereine, Verbände und Migrantenorganisationen in die Lage versetzt werden, ihre Angebote und Leistungen auf die Vielfalt von Menschen, Kulturen und Religionen in unserer Gesellschaft auszurichten.

Die Zielgruppen der Projektförderung sind sowohl Menschen mit Fluchthintergrund, die erst kurze Zeit hier in Lübeck leben, als auch Menschen mit Migrationshintergrund, die mittlerweile über Generationen hier ansässig sind, aber auch die einheimische Bevölkerung, denn Integration ist ein beidseitiger Prozess.

An der Entscheidungsfindung für eine Förderung ist neben der Verwaltung die "Steuerungsgruppe Integration" beteiligt, die sich aus Delegierten aller in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen, des Forums für Migranten, der Migrationsfachdienste und des sogenannten Ar-beitskreises Migration zusammensetzt.

Die Projektförderung hat bewusst impulsgebenden Charakter und soll innovative Ideen und Kreativität fördern; sie ist keine institutionelle Förderung. Die Projekte müssen als zeitlich begrenzte Einheit mit bestimmten Aktivitäten erkennbar sein, die zum Erreichen eines klar definierten Projektziels dienen.

Die Projektförderung hat nicht den Zweck, kommunale Angebote zu ersetzen. Die Projektnehmer/innen sollten mit Angeboten von Einrichtungen, Institutionen sowie der Verwaltung, die das Integrationsziel verfolgen, gut vernetzt sein. Dies sichert eine breite Unterstützung und vermeidet Doppelstrukturen.

Wünschenswert ist die Nachhaltigkeit von Projekten. Hierzu kann der/die Projektnehmer/in einerseits dafür sorgen, dass entsprechende Finanzmittel nach Projektende weiterhin bereitgestellt werden oder Strukturen aufbauen, die für eine ehrenamtliche Fortführung geeignet sind. Andererseits muss der/die Projektnehmer/in nicht unbedingt selbst das Projekt fortführen. Es kann auch anderen Akteuren als Ganzes oder in Teilen zur Verfügung gestellt werden, etwa in Form von Schulungskonzepten.

Weitere Informationen zum "Lübecker Integrationsfonds"

20.12.2019
Integration durch Spracherwerb und lebendige Nachbarschaft

Seit April 2015 arbeitet der Blickwechsel e.V. im Magdeburger Stadtteil Neu-Olvenstedt hauptsächlich ehrenamtlich mit Geflüchteten zusammen. Mit dem durch das Land Sachsen-Anhalt und die Landeshauptstadt Magdeburg geförderten Projekt "Integration durch Spracherwerb und lebendige Nachbarschaft"wird dieser Ansatz qualitativ erweitert und fortgesetzt.

Das Projekt richtet sich als sichtbares, stadtteil- und gemeinwesenorientiertes Angebot hauptsächlich an Geflüchtete, die langfristig im Stadtteil wohnen (möchten), an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus der Wohngruppe im Stadtteil sowie alle Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Neu-Olvenstedt. Der Verein möchte Berührungsängste und Vorurteile abbauen, Räume der Begegnung schaffen, nachhaltige Integration ermöglichen, Hilfe zur Selbsthilfe leisten und Empowerment für Geflüchtete, Akteure und Anwohnerinnen und Anwohner gestalten.

Das Projekt beinhaltet zum einen Angebote zum Deutschlernen für unterschiedliche Niveaustufen, Kinder der 1. Klasse, für Mütter mit Kinderbetreuung und Teilnehmende an Integrationskursen mit Nachhilfebedarf. Eine zweite Säule des Projekts bilden Hilfen bei der sozialen und räumlichen Orientierung. Dies umfasst zum Beispiel Behördengänge, Begleitung zu Arztbesuchen, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Vermittlung von Materialspenden, Unterstützung bei der Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumssuche, Informationsabende und den Verweis an Beratungsstellen und Hilfsangebote.

Besonders wirkungsvoll sind neben diesen vielfältigen Einzelkontakten und Hilfsangeboten begeg-nungsfördernde Maßnahmen wie gemeinsame Grillfeste, Film- und Spieleabende, Ausflüge, Patenschaften, sportliche und kreative Angebote für Kinder und Jugendliche sowie vor allem das regelmäßig stattfindende Sprachcafé.

Die meisten dieser Angebote erfolgen in Kooperation mit Akteuren, Initiativen und Trägern vor Ort. Ehrenamtliche und Geflüchtete unterstützt der Verein in ihrem Engagement und bei Projekten. Eine unkomplizierte und direkte Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit findet fortlaufend statt, sowohl bei den neu hinzugezogenen Menschen als auch den "alteingesessenen" Bewohnern des Stadtteils, vieles davon in 1:1-Gesprächen und fortlaufender Beziehungsarbeit. Ermöglicht werden sollen integrative Begegnungen durch niedrigschwellige Angebote, die ein Zusammenkommen über ähnliche Interessen begünstigen, unabhängig von Muttersprache, Kultur und Religion.

Bei der Kontaktaufnahme zu den Geflüchteten lernen die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter auch ihr direktes und weiteres Umfeld kennen. So ergibt sich insbesondere bei den Familien auch der Kontakt zu Schulen, Lehrkräften, Sozialpädagogen, Erziehern etc., zu Geschwisterkindern, die noch nicht oder nicht mehr zur Schule gehen und ein individuelles Angebot benötigen oder auch zu älteren Familienmitgliedern, die bisher kaum berücksichtigt werden konnten.

Dem Verein ist es wichtig, nach dem Prinzip der Multiplikation zu arbeiten, das heißt für kurz- und langfristige Zusammenarbeit neue Ehrenamtliche zu gewinnen und in die Weiterentwicklung mit einzubeziehen. So soll es ermöglicht werden, eine große Anzahl an Geflüchteten zu erreichen und auch langfristig Beziehungen zwischen den Kulturen entstehen zu lassen und Integration zu fördern. Migrantinnen und Migranten sind selbst als Ehrenamtliche, Übersetzer oder Integrationslotsen tätig und unterstützen andere Personen aus ihrem Herkunftsland.

Bei der Umsetzung des Projekts soll nicht nur etwas für Geflüchtete getan werden, sondern mit ihnen, um ihre eigenen Kompetenzen zu erkennen und zu fördern. In allen konkreten Ansätzen soll die Beteiligung der Geflüchteten von Anfang an erfolgen. Die Begegnungen sollen auf Augenhöhe geschehen, jeder kann sich mit seinem Wissen und seinen Wünschen einbringen. Ziel ist es, dass die Projektbeteiligten feststellen, dass sie voneinander profitieren können und die Chancen interkultureller Begegnungen positiv erleben.

Weitere Informationen über die Arbeit des Vereins Blickwechsel und zum Projekt "Integration durch Spracherwerb und lebendige Nachbarschaft" lesen Sie hier.

23.10.2019
Gezielte Versorgung und Unterstützung für Asylbewerberinnen und Asylbewerbe

Seit August 2015 gibt es einen sozialen Dienst, der sich insbesondere um Menschen kümmert, die sich im laufenden Asylverfahren befinden. Ziel der Unterstützung ist es, den Menschen in der Orientierungsphase beim Ankommen in der neuen Gesellschaft zu helfen. Dies betrifft alltägliche Fragen, aber auch das Lesen und Verstehen von Formularen und amtlichen Schreiben, das viele Geflüchtete immer noch vor große Hürden stellt.

Geflüchtete mit mangelnden Sprachkenntnissen aber auch noch unterstützt, wenn sie bereits einen Aufenthaltstitel haben und ein Betreuungsbedarf vorhanden ist.

Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des sozialen Dienstes arbeiten beim Amt für Soziales und Wohnen, dem Caritasverband sowie dem Diakonischen Werk. Langfristiges Ziel ist der Übergang in die Regelstrukturen sowie die Hilfe zur Selbsthilfe.