Dokumentation zum Online-Austausch
03.11.2025

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung

Am 3. November 2025 hat der Deutsche Städtetag Kerninhalte zum "Bauturbo" vorgestellt und mit den Mitgliedstädten Handlungsempfehlungen und das weitere Vorgehen in den Planungs- und Bauverwaltungen erörtern.

Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bauturbo") vom 27. Oktober 2025, verkündet am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 257), in Kraft getreten am 30.10.2025

Der "Bauturbo" hat bereits im September 2023 seinen Anfang genommen und resultiert aus den Diskussionen des Verbändebündnisses "Bezahlbarer Wohnraum" und einer seinerzeit nicht abgestimmten Initiative der Bundesregierung. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich deutlich für die Einführung des "Bauturbo" zur Erweiterung des kommunalen Instrumentenkastens für den Wohnungsbau ausgesprochen. Die kommunalen Spitzenverbände haben zum Gesetzentwurf Stellung genommen und ihre Verbesserungsvorschläge zuletzt in der Anhörung des Bundestags-Bauausschusses am 10. September 2025 vorgebracht. Die vollständigen Gesetzesmaterialien finden Sie hier.

Der Deutsche Städtetag hat die bisherigen Aktivitäten in den Städten gebündelt und eine Plattform zum Austausch initiiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Herangehensweisen in den Städten sehr vielfältig sind. Wir haben daher eine Zusammenstellung der in den Städten verwendeten Kriterien für das Erteilen bzw. Versagen der Zustimmung erstellt ebenso wie eine Übersicht zu diversen Fallkonstellationen und Prüfabläufen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin hat zur Sicherstellung einer berlinweit einheitlichen Anwendung des Bauturbos den "Berliner Leitfaden" erstellt. Der Leitfaden erläutert die Abläufe und Anforderungen des Bauturbos und gibt Hinweise, wie zum Beispiel öffentliche Belange und nachbarliche Interessen zu berücksichtigen sind. Er kann daher auch für die Anwendungspraxis außerhalb Berlins hilfreich sein.

Zudem sind wir mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Kontakt zur Vorbereitung eines Umsetzungslabors. Das Umsetzungslabor beginnt im November 2025 und wird voraussichtlich bis Ende März 2026 dauern. Hier sollen die Städte sich im Prozess der Anwendung der Neuregelungen austauschen können und Unterstützung bei auftretenden Fragen erhalten. Am Ende des Umsetzungsdialogs steht die Erstellung eines Praxis-Leitfadens. Bereits jetzt finden Sie Informationen und FAQs zum Bau-Turbo unter: BMWSB Homepage - Bau-Turbo - BMWSB.

Die FAQ-Liste wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag fortgeschrieben.