Europa News 5|2025
Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Institutionelles
- Rede der Kommissionspräsidentin zur Lage der Union: Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung der Demokratie als Prioritäten
-
Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026: Weiterhin Vereinfachung im Fokus
Kohäsion
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Ausschuss der Regionen beschließt Resolution zum künftigen EU-Haushalt
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Europäischer Rat diskutiert Finanzierung der weiteren Ukraine-Hilfen, erschwingliches Wohnen und Klimaschutz
-
Europäische Woche der Regionen und Städte 2025 und Konvent der Bürgermeister in Brüssel
Wirtschaft
-
Europaparlament verabschiedet Initiativbericht zur Reform des EU-Vergaberechts – Kommission präsentiert Vorschlag im zweiten Quartal 2026
Wohnen
-
Sonderausschuss des Europäischen Parlaments berät Berichtsentwurf für erschwingliches Wohnen
Digitales
-
EU-Kommission stellt Strategie für die Anwendung von künstlicher Intelligenz vor
Umwelt
- Rat und Europaparlament verabschieden endgültig Bodenüberwachungsrichtlinie
Innenpolitik
-
Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten diskutieren Migration, Katastrophenschutz und Schengen
Stadtentwicklung
-
Europäische Kommission vergibt Preise des Neuen Europäischen Bauhauses 2025 - Köln und Hei-delberg unter den Gewinnern
Klima
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Beratungen im Rat und im Europaparlament zum EU-Klimaziel 2040
In eigener Sache
-
Antrittsbesuch unseres Hauptgeschäftsführers Christian Schuchardt im Europabüro des Deutschen Städtetages
Anhang
- Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen
- Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der 168. Plenartagung vom 13. bis 15. Oktober 2025
Institutionelles
Rede der Kommissionspräsidentin zur Lage der Union: Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung der Demokratie als Prioritäten
Am 10. September 2025 hielt Ursula von der Leyen ihre erste Rede zur Lage der Union als wiedergewählte Kommissionspräsidentin. Der Hauptfokus lag dabei auf der Wehrhaftigkeit der EU sowie der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Um die Verteidigungsfähigkeit der EU zu wahren, möchte die Kommission vor allem in eine "Eastern European Flank Watch" investieren. Dazu gehören eine verstärkte Überwachung der Grenzen zu Russland und Belarus aus dem Weltraum, sowie die Einrichtung eines Drohnenwalls an der Ostgrenze der EU. Der Ukraine wurde eine weiterhin starke Unterstützung zugesagt. Zudem soll es in naher Zukunft einen Gipfel mit Fokus auf der Rückkehr entführter ukrainischer Kinder aus Russland geben.
Im Bereich Wettbewerbsfähigkeit betonte Ursula von der Leyen die Wichtigkeit der europäischen Unabhängigkeit. Eine eigene europäische KI sieht sie als ein wichtiges Instrument zur Erreichung dieses Ziels. Außerdem soll im Vergabewesen ein "Made in Europe" Kriterium eingeführt werden, um die Nachfrage nach europäischen Produkten und Technologien zu erhöhen.
Weiterhin ging von der Leyen in ihrer Rede auf die steigenden Lebenshaltungskosten in Europa ein. Als Antwort darauf soll ein „Plan zur Beseitigung von Armut bis 2050“ vorgestellt werden. Die Wohnungskrise soll demnächst auf einem ersten europäischen Wohnraumgipfel thematisiert werden. Zudem soll entgegen der ursprünglichen Planung, noch in diesem Jahr, voraussichtlich am 16. Dezember, ein EU-Aktionsplan für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt werden. Zur Unterstützung der Autoindustrie soll das Verbrenner-Aus für 2035 unter Berücksichtigung von Technologieneutralität angepasst werden und Investitionen in erschwingliche E-Autos unterstützt werden.
Zudem kündigte die Kommissionspräsidentin ein Programm für Medienresilienz an, dass vor allem unabhängige Journalisten und die Medienkompetenz in Regionen ohne Lokalmedien unterstützen soll. Die Finanzierung von Medien soll im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen deutlich aufgestockt werden.
Abschließend wurde das Thema Migration erwähnt. Dabei wies Ursula von der Leyen vor allem auf die Wichtigkeit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) hin. Zudem kündigte sie ein verstärktes Vorgehen gegen Schleuser an.
Beh
Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2026: Weiterhin Vereinfachung im Fokus
Am 21. Oktober 2025 stellte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 vor. Dieses listet die geplanten Initiativen, Mitteilungen und Gesetzesvorschläge auf. Auch im kommenden Jahr werden die Vereinfachung der EU-Gesetzgebung und die Wettbewerbsfähigkeit die Hauptprioritäten sein. Von den insgesamt 38 politischen Initiativen des Programms widmen sich 23 der Entbürokratisierung. Bei einer Pressekonferenz in Straßburg kündigte der für Vereinfachung und Implementierung zuständige Kommissar Valdis Dombrovskis weitere sogenannte "Omnibus-Pakete" u.a. im Bereich Energie an, mit denen gleichzeitig mehrere Gesetze in einem Vorgang vereinfacht werden.
Für die Städte relevante Vorhaben sind die Reform des EU-Vergaberechts, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Initiative zu Kurzzeitvermietungen sowie der Aktionsplan für Elektrifizierung der Heiz- und Kühlsysteme werden.
Ein weiteres Augenmerk des Arbeitsprogramms liegt auf der Reduzierung der hohen Lebenshaltungskosten für die EU-Bürgerinnen und Bürger. Dazu beitragen sollen u.a. Maßnahmen für erschwingliches Wohnen und ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze.
Die Kommission veröffentlichte auch eine erste Bilanz der bisherigen Maßnahmen zur Vereinfachung, Implementierung und Durchsetzung. Laut Kommission werden die in diesem Jahr bereits vorgestellten sechs "Omnibus-Pakete" und weitere Initiativen zu jährlichen Einsparungen in Höhe von 8,6 Milliarden Euro bei Unternehmen führen. Insgesamt sollen bis 2029 Einsparungen in Höhe von rund 37 Milliarden Euro durch Vereinfachungsmaßnahmen erreicht werden. In den vergangenen Monaten wurden zudem bereits 28 Umsetzungsdialoge von der Kommission mit betroffenen Unternehmen, Gebietskörperschaften und Akteuren der Zivilgesellschaft geführt. Auch der Deutsche Städtetag nahm an einem Umsetzungsdialog zur Kohäsionspolitik in den Städten im Juni teil (s. Europa News 4/ 2025).
Ber
Kohäsion
Ausschuss der Regionen beschließt Resolution zum künftigen EU-Haushalt
Am 15. Oktober 2025, während der 23. Europäischen Woche der Regionen und Städte, nahm der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) eine Entschließung zum Vorschlag für den langfristigen EU-Haushalt nach 2027 an. Die Delegierten warnen, dass die in den Vorschlägen vorgesehene Zusammenlegung der Kohäsions-, der Fischerei- und der Agrarpolitik zu einer Situation führen könnte, wodurch diese Bereiche in Konkurrenz zueinander treten würden. Darüber hinaus könnte der Vorschlag, sollte er angenommen werden, die Demokratie in Europa untergraben, da eine Kontrolle der regionalen Investitionen durch das Europäische Parlament und die nationalen oder regionalen Parlamente nicht vorgesehen ist. Der AdR fordert das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich seiner Aufforderung an die Europäische Kommission anzuschließen, ihren am 16. Juli vorgelegten Vorschlag zu überarbeiten.
Wolfram Leibe (DE/SPE), Oberbürgermeister von Trier und Vertreter des Deutschen Städtetages wurde in der Pressemitteilung des AdR zitiert: "Die Entschließung geht auf meine Bedenken hinsichtlich der neuen Struktur des Haushaltsplans mit einem neuen EU-Fonds ein, in dem Agrar-, Kohäsions- und Migrationsfonds zusammengefasst werden. Dies könnte zu einem Wettbewerb zwischen verschiedenen Politikbereichen führen, der sich nachteilig auf die territoriale Entwicklung und den sozialen Zusammenhalt in der gesamten EU auswirken könnte. Die Entschließung ist jedoch nur ein erster Schritt, um uns in diesem Prozess zu positionieren. Der AdR sollte auch prüfen, wie die Kohäsion eine integrative und nachhaltige Stadtentwicklung im künftigen MFR unterstützen könnte."
Fia
Europäischer Rat diskutiert Finanzierung der weiteren Ukraine-Hilfen, erschwingliches Wohnen und Klimaschutz
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten kamen am 23. und 24. Oktober 2025 zum Europäischen Rat in Brüssel zusammen und vereinbarten Schlussfolgerungen, u.a. zur weiteren Unterstützung der Ukraine, der europäischen Verteidigungsbereitschaft, zum Bürokratieabbau und das künftige Vorgehen beim Klimaschutz sowie Maßnahmen zu erschwinglichem Wohnen.
Unterstützung der Ukraine und die europäische Verteidigungsbereitschaft
In den Schlussfolgerungen wurden der Ukraine zwar weitere finanzielle Hilfe zugesichert und ein 19. Sanktionspaket gegen Russland auf den Weg gebracht zugesichert, doch die EU-Führungsspitzen konnten sich vorerst nicht auf die Nutzung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte in der EU für die Finanzierung der Ukraine-Unterstützung einigen. Grund dafür sind Bedenken Belgiens, das negative Auswirkungen auf seinen Staatshaushalt fürchtet, sollte es zu rechtlichen Streitigkeiten mit den Inhabern der Vermögenswerte kommen. Der Zentralverwahrer der Vermögenswerte, Euroclear, hat seinen Sitz in Brüssel. Mit Ausnahme von Ungarn zeigten sich die EU-Führungsspitzen bereit, gemeinsam für eingefrorene Vermögenswerte in Höhe von rund 140 Milliarden Euro zu garantieren. Die Europäische Kommission wurde jedoch von den Staats- und Regierungschefs vorerst nur beauftragt, verschiedene Möglichkeiten für die finanzielle Unterstützung der Ukraine vorzustellen, nicht aber rechtlich zu prüfen, wie die stillgelegten Vermögenswerte genutzt werden könnten.
Bürokratieabbau
Der Europäische Rat begrüßt die bisherigen Maßnahmen der Kommission zum Bürokratieabbau. Die Staats- und Regierungschefs fordern weitere Vereinfachungspakete in den Bereichen Automobilindustrie, militärische Mobilität, Digitalisierung, Umweltpolitik, Energie, Lebensmittelsicherheit, Finanzdienstleistungen, Chemie und Verkehr vorzulegen.
Maßnahmen zu erschwinglichem Wohnen
Die von der Kommission angestoßene Initiative zu erschwinglichem Wohnen stand erstmals auf der Tagesordnung des Europäischen Rats. Die Staats- und Regierungschefs diskutierten über die verschiedenen Dimensionen der Wohnraumkrise in der EU und forderten die Kommission auf, schnell ihren Aktionsplan für bezahlbares Wohnen vorzulegen. Die Erwartung ist, dass der Plan die Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen in diesem Bereich unterstützen soll und das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird.
Klimaziel für 2040
Des Weiteren führte der Europäische Rat eine intensive Diskussion über den Vorschlag der Kommission zur Änderung des europäischen Klimagesetzes, um damit ein verbindliches Zwischenziel für 2040 festzulegen. In den Schlussfolgerungen wird das Klimaziel für 2040 erwähnt, ohne jedoch eine genaue Prozentangabe für die Emissionsreduzierung zu machen. Debattiert wurde viel mehr darüber, wie das Ziel erreicht werden kann. Dazu zählen laut Einigung der Entzug von CO2 aus der Atmosphäre und sogenannte Naturgutschriften für Klimaschutzprojekte in anderen Teilen der Welt. Unter bestimmten Umständen soll die Kommission das 2040-Ziel auch anpassen können. Diese Revisionsklausel ist politisch umstritten, weil in Teilen befürchtet wird, dass dadurch ein Zurückdrehen des Klimaziels im Nachhinein ermöglicht werden könnte. Das 90-prozentige-Ziel, das die Kommission für 2040 vorgeschlagen hatte, stellten die Staats- und Regierungschefs nicht grundsätzlich in Frage. Grundsätzlich sollen die Minister für Umwelt im Rat am 4. November zu einer Einigung kommen.
Einig waren sich die Staats- und Regierungschefs darin, dass das Verbrenner-Aus 2035 überarbeitet werden soll. Dafür soll die Kommission schnellstmöglich einen Vorschlag vorlegen. Mit Blick auf die Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Verkehrs- und Gebäudesektor ab 2027 soll die Kommission neue Verhandlungen ermöglichen. Angesichts der Befürchtungen vieler EU-Länder, es könne durch das neue System zu massiven Preisanstiegen für Verbraucherinnen und Verbraucher kommen, hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor der Sitzung des Europäischen Rats bereits in einem Brief an die Staats- und Regierungschefs Änderungen in Aussicht gestellt. So sollen zusätzliche Zertifikate auf den Markt gebracht werden, falls die CO2-Preise zu stark ansteigen.
Ber
Europäische Woche der Regionen und Städte 2025 und Konvent der Bürgermeister in Brüssel
Vom 13. bis 15. Oktober 2025 fand in Brüssel die europäische Woche der Regionen und Städte statt. Sie wird jedes Jahr vom Ausschuss der Regionen und der Europäischen Kommission organisiert und stellt lokale Themen mit EU-Bezug in den Fokus. Die Veranstaltung stand diesmal unter dem Motto "Shaping Tomorrow, Together". Über 6500 Teilnehmende aus ganz Europa nahmen an mehr als 200 verschiedenen Veranstaltungen teil, bei denen Referierende aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie regionalen und lokalen Behörden auftraten. Das Programm konzentrierte sich auf drei zentrale Themen:
- Kohäsion und Wachstum für die Zukunft
- Das Recht zu bleiben: Erschließung des Potenzials jedes Territoriums
- Städte, die morgen bauen
Im Anschluss an die Europäische Woche der Regionen und Städte fand am 16. Oktober eine große Zeremonie des Konvents der Bürgermeister (Covenant of Mayors) im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Roberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments, Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission und Kata Tüttő, Präsidentin des Europäischen Ausschusses der Regionen. Während der Zeremonie wurde mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern aus europäischen Städten und der Kommission diskutiert, wie die Klimaschutzverpflichtungen der lokalen Gebietskörperschaften und die konkreten Maßnahmen zur Förderung der Energiewende eine Schlüsselrolle bei der Vorbereitung Europas auf die Zukunft spielen. Aus Deutschland präsentierte die Stadt Mannheim, wie ein Deal-O-Mat der Bevölkerung helfen kann zielgerichtete Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in den Alltag zu integrieren. Zudem wurden drei europäische Städte - Domokos (Griechenland), Lappeenranta (Finnland) und Mechelen (Belgien) - für ihre Errungenschaften bei der Dekarbonisierung gewürdigt. Das Beispiel aus Mechelen zeigt, wie eine Stadt gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und weiteren Partnern auf mehreren Ebenen und in verschiedenen Sektoren eine Wärmekoalition bilden kann, um die Erstellung kommunaler Wärmepläne erfolgreich voranzutreiben.
Zum Abschluss der Veranstaltung betonte der Exekutivvizepräsident der EU-Kommission für Kohäsion und Reformen, Rafaelle Fitto, die Bedeutung der geplanten Städteagenda, die Städten einen erleichterten Zugang zu EU-Fördermitteln ermöglichen und die Multi-Level-Governance stärken soll.
Wie
Wirtschaft
Europaparlament verabschiedet Initiativbericht zur Reform des EU-Vergaberechts – Kommission präsentiert Vorschlag im zweiten Quartal 2026
Eine Reform der EU-Gesetzgebung durch die Kommission zum öffentlichen Vergaberecht ist für das zweite Quartal 2026 geplant. Das Europaparlament hat im Vorlauf am 9. September 2025 durch einen Initiativbericht seine Position und Perspektive auf die geplante Reform eingebracht.
Unter anderem fordern die Parlamentarier einen stärkeren Bürokratieabbau. Die Kommission soll unverbindliche Leitlinien festlegen, um Verwaltungsverfahren zu straffen und kleinste formale Fehler sollen nicht zum Ausschluss für Aufträge führen. Der Grundsatz der einmaligen Erfassung soll flächendeckend angewandt werden. Die Europäischen Abgeordneten wünschen sich zudem eine flexiblere Gestaltung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften (ÖÖP). Die Definition von ÖÖP soll geändert werden, um Verträge mit mehreren öffentlichen Auftraggebern anzuerkennen.
Das Parlament unterstützt auch eine Erhöhung der Schwellenwerte für öffentliche Aufträge. Die EU-Kommission soll sich insbesondere auf WTO-Ebene für höhere Schwellenwerte für die Ausschreibung öffentlicher Aufträge aufgrund gestiegener Kosten und höherer Inflation einsetzen. Dies ist eine zentrale Forderung des Deutschen Städtetags für das sich die Geschäftsstelle im Europäischen Parlament eingesetzt hatte.
In der Debatte um verbindliche Vergabekriterien strebt das Parlament eine Vergabe nach Kriterien des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Nach dem Willen der Europäischen Abgeordneten soll das Kriterium des niedrigsten Preises geschwächt werden und nichtpreisbezogene Kriterien, wie u.a. Qualität, regionale Auswirkungen, Kontinuität komplexer und wesentlicher Dienstleistungen eine höhere Relevanz erhalten.
Wie
Wohnen
Sonderausschuss des Europäischen Parlaments berät Berichtsentwurf für erschwingliches Wohnen
Die Europäische Kommission plant einen Aktionsplan für erschwingliches Wohnen vorzustellen. Der Sonderausschuss zur Wohnraumkrise im Europäischen Parlament (HOUS) hat im Vorgriff auf die Initiative der Kommission am 25. September 2025 einen Berichtsentwurf präsentiert. Kern des Entwurfs des spanischen Berichterstatters Borja Giménez Larraz (EVP) sind fünf Handlungsfelder:
- Kompetenzen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften achten: Regelungen müssen dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen.
- Förderung von erschwinglichem Wohnraum durch Neubau und Sanierung. Anknüpfungspunkte sind u.a. Bürokratieabbau und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren.
- Ergänzung von öffentlicher Wohnraumfinanzierung durch Stimulation privater Investitionen: EU-Förderinstrumente und die Europäische Investment Bank sollen strategisch im Wohnungssektor eingesetzt werden.
- Fokus auf Wohnraum für bestimmte schutzbedürftige Gruppen: Dazu zählen junge Familien, Studierende und systemrelevantes Personal.
- Stärkerer Datenaustausch und eine bessere Analyse von Wohnraumdaten wird gefordert, Eurostat soll helfen, eine digitale EU-Plattform für Wohnungsdaten aufzubauen.
Durch die angekündigte vorgezogene Präsentation der Kommission des Aktionsplans für erschwingliches Wohnen im Dezember 2025 wird der finale Bericht des Sonderausschusses voraussichtlich erst nach Veröffentlichung des Plans der Kommission überreicht werden können.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Städtetages hatte sich im Oktober mit zahlreichen Abgeordneten zu Gesprächen über die Initiative getroffen und Vorschläge eingebracht.
Wohnungskommissar skizziert Initiative für erschwingliches Wohnen
Hinweise auf zentrale Aspekte des Aktionsplans für erschwingliches Wohnen lieferte der für Wohnen zuständige Kommissar Dan Jørgensen in einer Rede Ende September auf einer Konferenz in Kopenhagen. Die Kommission strebe Verbesserungen bei Investitionen und Finanzierungen von Wohnungen an. Dies soll durch die Verwendung von Kohäsionsgeldern für Wohnraum, eine Überarbeitung der EU-Beihilferegeln und Unterstützung von privaten Investitionen geschehen. Zudem soll Bürokratie abgebaut werden durch einfachere Genehmigungs- und Planungsverfahren und Vergaberegeln. Lokale Lösungen gegen ausufernde Kurzzeitvermietungen sollen durch einen neuen Legislativvorschlag unterstützt werden. Zudem soll der Austausch von Best Practices von erfolgreichen Wohnungslösungen zwischen den Städten unterstützt werden.
Wie
Digitales
EU-Kommission stellt Strategie für die Anwendung von künstlicher Intelligenz vor
Am 8. Oktober 2025 stellte die Europäische Kommission eine Strategie zur Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) vor, deren Ziel die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit strategischer Sektoren sowie der technologischen Souveränität der EU ist. Die Strategie schlägt einen „AI first“ Ansatz vor, wodurch KI als potenzielle Lösung bei strategischen und politischen Entscheidungsprozessen stets in Betracht gezogen werden soll. Insbesondere im öffentlichen Sektor soll ein "Buy European"-Ansatz gefördert werden, das heißt es soll europäischen Open-Source-KI-Lösungen Vorrang eingeräumt werden.
Die Strategie für angewandte KI gliedert sich in drei Hauptkomponenten:
- Sektorale Vorreiterinitiative: Es soll gezielte Initiativen zur Förderung der Einführung von KI in zehn wichtigen Industriezweigen geben, darunter der öffentliche Sektor, das Gesundheitswesen, Verteidigung, Mobilität und Energie.
- Unterstützungsmaßnahmen: Künftig soll die technologische Souveränität der EU gestärkt werden durch die Bewältigung sektorübergreifender Herausforderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Einsatz von KI. Dazu gehört die Erweiterung der europäischen digitalen Innovationszentren und Maßnahmen zur Förderung einer KI-fähigen Belegschaft.
- Ein neues Governance-System: Eine Allianz zur KI-Anwendung soll eingerichtet werden. Diese soll Interessensgruppen, darunter auch Behörden, zusammenbringen, um sicherzustellen, dass politische Maßnahmen auf praktischen und sektorspezifischen Bedürfnissen basieren. Eine KI-Beobachtungsstelle wird KI-Trends beobachten und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Sektoren bewerten.
Als Potenziale der KI sieht die EU die Effizienzsteigerung, weniger Verwaltungsaufwand sowie bessere Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. Jedoch weist sie auch auf Herausforderungen hin, wie den begrenzten Zugang zu vertrauenswürdigen KI-Tools und fragmentierte Datenquellen. Die Strategie ist Teil des Vorhabens der Kommission, Europa zu einem KI-Kontinent zu gestalten.
Beh
Umwelt
Rat und Europaparlament verabschieden endgültig Bodenüberwachungsrichtlinie
Nachdem bereits im April 2025 eine politische Einigung zwischen dem Rat der EU und dem Europaparlament zur EU-Bodenüberwachungsrichtlinie erzielt wurde, verabschiedete das Europaparlament am 23. Oktober 2025 in zweiter Lesung endgültig die Richtlinie. 341 Europaabgeordnete stimmten dafür, 220 dagegen. Auch der Rat hat der Einigung bereits am 29. September 2025 zugestimmt. Einzig Deutschland stimmte gegen die Annahme und begründete dies in einer Protokollnotiz. Dennoch kann die Richtlinie nun in Kraft treten kann.
Mit der Richtlinie soll die Widerstandsfähigkeit der Böden in der EU verbessert, das von kontaminierten Böden ausgehende Risiko minimiert und der Flächenverbrauch verringert werden. In der endgültigen Version der Richtlinie wurde das unverbindliche Ziel beibehalten, bis 2050 gesunde Böden zu erlangen.
Mit der Einigung wird erstmals ein EU-Rahmen für den Bodenschutz geschaffen. Damit genießen Böden nunmehr denselben rechtlichen Schutzstatus wie Luft und Wasser. Eine Verbesserung der Bodengesundheit ist dringend geboten, da über 60% der Böden in Europa in schlechtem Zustand sind und sich weiter verschlechtern.
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht müssen die EU-Mitgliedstaaten die Gesundheit aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zunächst überwachen und dann bewerten. Um die Vergleichbarkeit der nationalen Daten zu gewährleisten, müssen sich die Mitgliedsstaaten auf eine einheitliche EU-Methodik stützen und Probenahmestellen für die Überwachung bestimmen. In diesem Zusammenhang sollen auch PFAS und Pestizide überwacht werden. Die Bodenqualität wird anhand von Bodendeskriptoren, also physikalischen, chemischen und biologischen Parametern, gemessen.
Für die Verbesserung der Bodenqualität werden unverbindliche nachhaltige Ziele auf EU-Ebene festgelegt, auf die die Mitgliedstaaten hinarbeiten sollen, indem sie z.B. nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken fördern. Die neue Richtlinie enthält auch Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs, insbesondere der Bodenversiegelung und des Bodenabtrags. Hierbei obliegt es den Mitgliedstaaten, zu entscheiden, mit welchen Maßnahmen sie dies erreichen. Somit werden auch nationale Entscheidungen zur Raumplanung, beispielsweise im Bereich Wohnungsbau und Bergbau, nicht durch die Richtlinie beeinflusst.
Anfang 2024 im Präsidium des Deutschen Städtetages einen Beschluss zur Bodenrichtlinie gefasst. Die Geschäftsstelle begrüßt, dass das Ziel gesunder Böden nun europäisch verankert wird, da ein guter Bodenzustand von elementarer Bedeutung für die Ernährungssicherheit, den Klimaschutz und den Schutz der Wasserressourcen ist. Während der Gesetzesverhandlungen setzte sich der Deutsche Städtetag für eine stärkere Flexibilisierung der Richtlinie ein, um die örtlichen Bedingungen besser zu berücksichtigen und die nationalen Handlungsspielräume zu schützen. Viele der Forderungen finden sich in der nun beschlossenen Richtlinie wieder.
Fia/Ber
Innenpolitik
Innenminister der EU-Mitgliedsstaaten diskutieren Migration, Katastrophenschutz und Schengen
Am 14. Oktober 2025 haben sich die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten in Luxemburg zum Innenministerrat getroffen. Auf der Tagesordnung des Treffens stand ein Austausch zum Vorschlag der Kommission zu einem gemeinsamen System für die Rückkehr von sich illegal in der Union aufhaltenden Drittstaatsangehörigen. Im Detail wurde insbesondere diskutiert, ob eine gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen anderer Mitgliedstaaten verpflichtend oder freiwillig sein soll. Eine gemeinsame Position unter den Mitgliedstaaten wurde dabei bisher nicht gefunden.
Ein weiteres Thema war der europäische Katastrophenschutz. In einer Aussprache zu einer geplanten Reform der europäischen Katastrophenschutzgesetzgebung ging es neben einem neuen Zentrum für Krisenkoordination und die Zusammenarbeit von zivilem und militärischem Bevölkerungsschutz auch um die finanzielle Ausstattung. Im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) in den Jahren 2028-2034 sind 10,7 Milliarden Euro für die finanzielle Unterstützung und Koordinierung des gemeinsamen Katastrophenschutzes und für gesundheitliche Notlagen vorgesehen.
Des Weiteren standen auch Entwicklungen des Schengenraums im Fokus. Insbesondere ging es um die Zukunft der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, Frontex, deren Aufgaben im kommenden Jahr überarbeitet werden sollen. Dabei sollen laut den Mitgliedstaaten insbesondere die Rückkehr und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten eine zentralere Rolle spielen. Außerdem wurde der aktuelle Stand der neuen IT-Infrastruktur für Grenzmanagement präsentiert, dessen digitales Ein- und Ausreisesystem für Drittstaatsangehörige am 12. Oktober 2025 in Kraft trat und bis Ende April 2026 phasenweise von den Mitgliedstaaten eingeführt wird.
Wie
Stadtentwicklung
Europäische Kommission vergibt Preise des Neuen Europäischen Bauhauses 2025 - Köln und Hei-delberg unter den Gewinnern
Am 30. September 2025 hat die Europäische Kommission die vierte Edition des Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) Preises in Brüssel verliehen. Im Fokus des NEB stehen Initiativen, Projekte und Ideen aus den Bereichen Architektur, Städtebau, Kultur und Alltagsleben. Ausgezeichnet wurden insgesamt 22 Projekte in ganz Europa, die insbesondere durch Nachhaltigkeit, ästhetische Qualität und inklusive Gestaltung hervorstechen. Aus Deutschland standen insgesamt fünf Finalisten aus Heidelberg, Köln, Kiel, Bärnau und Luckenwalde zur Auswahl.
Aus Deutschland wurden folgende Projekte ausgezeichnet:
- Das Collegium Academicum in Heidelberg wurde mit dem diesjährigen Sonderpreis für erschwingliches Wohnen ausgezeichnet. Aushängeschild des Studierendenwohnheims ist ein modulares Bausystem, das es Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht, ihre Wohnungen flexibel an veränderte Lebenssituationen anzupassen. Das Wohnheim wurde u.a. mithilfe von Crowdfunding finanziert und vereint ökologisch verantwortungsvolles und demokratisch organisiertes Wohnen zu bezahlbaren Preisen.
- Der Vielwald in Köln wurde in der Kategorie Rückbesinnung auf die Natur mit dem "Rising Stars" Preis ausgezeichnet. Das Projekt verwandelt eine Rasenfläche mitten in Köln in einen urbanen Wald, der die Ressourcen, die ein solcher Wald zur Verfügung stellt, für Bürgerinnen und Bürger erlebbar und nutzbar machen soll.
Das NEB wurde 2021 in der ersten Amtszeit von Kommissionspräsidentin von der Leyen ins Leben gerufen, um als Teil des European Green Deals nachhaltige, inklusive und ästhetische Stadtentwicklung zu fördern. Seit diesem Jahr ist das NEB auch mit einer eigenen Fazilität im Rahmen des EU-Forschungsprogramms Horizon Europe ausgestattet und kann so Projekte zum Beispiel aus den Bereichen Nachbarschaft, nachhaltige Stadtentwicklung und grüne Transformation in Städten von 2025-2027 jährlich mit bis zu 120 Millionen Euro fördern. Mehr Informationen zum NEB-Förderprogramm finden Sie hier.
Aktuell und bis zum 31. Dezember 2025 läuft auch die Bewerbungsphase für sogenannte Satellitenevents im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhaus Festivals, das Mitte Juni 2026 in Brüssel stattfindet. Das Festival bringt Projekte und Initiativen aus der ganzen EU zusammen und bietet die Möglichkeit, diese im Sinne der NEB Werte Nachhaltigkeit, Ästhetik und inklusive Gestaltung vorzustellen. Die Satellitenevents dienen dazu, die Ziele und Themen des NEB über das Festival in Brüssel hinaus zu verbreiten, indem Partnerorganisationen in ganz Europa online, offline oder hybrid eigene Aktivitäten, Workshops oder Ausstellungen durchführen, die den Festivalgedanken unterstützen.
Wie
Klima
Beratungen im Rat und im Europaparlament zum EU-Klimaziel 2040
Nachdem die EU-Kommission einen Vorschlag für ein EU-Klimaziel 2040 mit einer Emissionsreduktion von 90 Prozent im Vergleich zu 1990 vorgeschlagen hatte (siehe Europa News 4/2025), befassten sich in den vergangenen Wochen die maßgeblichen EU-Institutionen mit der Festlegung eines EU-Klimaziels für 2040 (siehe Bericht zum Europäischen Rat).
Am 4. November 2025 tagte der Umweltrat in Brüssel. Bei diesem einigten sich die EU-Umweltminister auf eine Reduzierung von 90 Prozent bis 2040 (siehe Pressemitteilung). Diese Reduktionsvorgabe befindet sich an der Untergrenze, die zur Einhaltung des verbleibenden Emissionsbudgets der Europäischen Union aus wissenschaftlicher Sicht mindestens erforderlich ist. Jedoch sollen 5 Prozent durch den Kauf von Klimagutschriften in Staaten außerhalb der EU eingespart werden. Zudem hat der Rat verabschiedet, dass das EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr (ETS2) um ein Jahr, von 2027 auf 2028 verschoben wird. Zudem wurde eine Revisionsklausel aufgenommen. Danach soll die EU-Kommission im zweijährigen Turnus überprüfen und berichten, ob das 2040-Klimaziel mit Europas Wettbewerbsfähigkeit und mit Blick auf geopolitischer Lage und technologischer Entwicklung noch erreichbar ist.
Im Europäischen Parlament sind federführend der Umweltausschuss (ENVI) und der Energieausschuss (ITRE) für eine Stellungnahme zuständig. Der Berichtsentwurf des ENVI-Ausschusses wurde am 24. Juli 2025 vom tschechischen Berichterstatter Ondřej Knotek (Fraktion Patrioten für Europa), veröffentlicht. Er machte selbst keine Änderungsvorschläge, sondern empfahl den Vorschlag der Kommission abzulehnen. Nach Ablauf der Frist für Änderungsanträge wurde eine Abstimmung im ENVI-Ausschuss für den 23. September 2025 anberaumt. Die Abstimmung am 23. September wurde jedoch auf Antrag der EVP-Fraktion verschoben. Sie soll nun am 10./11. November stattfinden. Die ebenfalls für den 23. September geplante Abstimmung über die Stellungnahme des ITRE-Ausschusses zu diesem Dossier wurde gleichfalls auf Antrag der EVP-Fraktion verschoben und am 5. November abgestimmt. Der Ausschuss stimmte für die Stellungnahme. In der ITRE-Stellungnahme unterstützen die Abgeordneten das Klimaziel 2040 von 90 Prozent. Sie schlagen für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, 3 Prozent des Zieles über internationale Klimagutschriften in Staaten zu erreichen.
fia, beh
In eigener Sache
Antrittsbesuch unseres Hauptgeschäftsführers Christian Schuchardt im Europabüro des Deutschen Städtetages
Das Europabüro des Deutschen Städtetages freute sich darüber, Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel am 14. und 15. Oktober willkommen zu heißen. Bei seinem 2-tägigen Besuch standen Gespräche mit der Kommission und mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments (EP) auf dem Programm. Mit den Abgeordneten sprach Herr Schuchardt über die Anliegen des Deutschen Städtetages zu den aktuellen Themen im EP wie der zukünftigen Förderung der Städte im Mehrjährigen Finanzrahmen und in der Kohäsion, den angekündigten Aktionsplan für erschwingliches Wohnen, der Reform des Vergaberechts sowie die Erwartungen der Städte zur Städteagenda der EU.
Mit der Generaldirektion der Kommission zuständig für Migration und Inneres tauschte sich Herr Schuchardt über die Umsetzung von des Gemeinsamen Asyl- und Migrationspaktes aus und verwies auf die Situation der Grenzstädte unter den aktuellen Grenzkontrollen.
Mit der General Direktion Umwelt stellte er den Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zum Umgang mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) vor und machte sich für die Erhaltung der Herstellerverantwortung in der Kommunale Abwasserrichtlinie stark.
Fia
Anhang
Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren:
Ulrich Fikar (fia), Yannik Bernardi (ber), Jonas Malte Wiemann (wie) und Franziska Bernhard (beh)