Präsidium
17.01.2024

EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Ein guter Bodenzustand ist von elementarer Bedeutung für den Klimaschutz, die Klimaanpassung, den Erhalt der Biodiversität, den Schutz der Wasserressourcen sowie eine zukunftsfähige Landwirtschaft und damit die Ernährungssicherheit. Das Präsidium betont, dass die Anstrengungen aller relevanten Akteure verstärkt werden müssen, um die natürlichen Bodenressourcen zu schützen und den Bodenzustand zu verbessern. Die Zielrichtung der vorgelegten EU-Bodenrichtlinie ist daher richtig, alle Böden bis 2050 in einen guten Zustand zu versetzen.
     
  2. Gleichzeitig erachtet das Präsidium die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Definition eines gesunden Bodens für zu eng. Geogene und damit nicht beeinflussbare Hintergrundbelastungen des Bodens dürfen allein nicht zu einem Überschreiten der Grenzwerte führen. Das Präsidium spricht sich zudem für eine stärkere Differenzierung bei der Nutzbarkeit ungesunder Böden aus. Böden, die künftig als ungesund eingestuft werden, sollten ohne umfassende Regenerationsmaßnahmen weiter nutzbar sein, wenn Zweck und Art der Flächennutzung nicht beeinträchtigt werden.
     
  3. Das Präsidium unterstützt einen pragmatischen und risikobasierten Ansatz zum Umgang mit kontaminierten Böden. Es fordert den Bund auf, sich für eine Regelung einzusetzen, die eine Priorisierung ermöglicht, welche Flächen vorrangig zu untersuchen sind. Die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Ermittlung und Untersuchung aller potenziell kontaminierten Standorte durch die zuständigen Behörden ist nicht realistisch, insbesondere bei Grundstücken im Privatbesitz.
     
  4. Das Präsidium fordert den Bund mit Nachdruck auf, sich bei den Verhandlungen zur EU-Bodenrichtlinie dafür einzusetzen, bestehende nationale Regelungen und Systeme zur Bodenüberwachung zu berücksichtigen. Der Aufbau von Doppelstrukturen muss vermieden werden. Die Verantwortung für die Bodenüberwachung muss bei Bund und Ländern verbleiben. Eine Übertragung auf die unteren Bodenschutzbehörden lehnt das Präsidium ab.