Wohnungsbau
14.07.2025

Bauturbo ist gutes Vorhaben: "Die Städte wollen Bauen schneller ermöglichen"

Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum angekündigten Bauturbo gegenüber der Rheinischen Post

"Auch die Städte wollen Bauen schneller ermöglichen, denn wir brauchen neue Wohnungen vor allem in Groß- und Universitätsstädten. Deshalb ist es ein gutes Vorhaben, für den Wohnungsbau vom bisherigen Planungsrecht deutlich abweichen zu können, weil für diese Flächen auf Bebauungspläne verzichtet wird.

Auf diesen Flächen könnten neue Wohnungen gebaut werden, aber auch Gewerbeflächen für Wohnzwecke umgenutzt oder neue Grünflächen entstehen, wenn Flächen entsiegelt werden. Das unterstützen wir. Wichtig ist dabei, ohne Zustimmung der Gemeinde und Baugenehmigung werden Bauwillige auch in Zukunft nicht bauen können.

Klar ist bereits, der neue Paragraf 246e ist nicht für jedem Standort und jedes Projekt angemessen. Diese Experimentierklausel beschleunigt vor allem Vorhaben an Standorten, wo sich Bauwillige und Stadt schon verständigt haben, was, wie und in welcher Frist gebaut werden soll und wie hoch beispielsweise der Anteil von gefördertem Wohnungsbau sein soll. Das kann dann durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwilligen festgeschrieben werden. Das erhöht die Rechtssicherheit und Akzeptanz bei Politik, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern und Bauwilligen. 

Städte werden auch ihre internen Abläufe und die Zusammenarbeit zwischen Bauaufsicht, Stadtplanung und Umweltämtern weiter optimieren, um die Verfahren effizient zu gestalten.

Das ist wichtig, um die die kurze Zustimmungsfrist von zwei Monate für die komplexen Prüfungen einhalten zu können. Und mindestens genauso wichtig ist es, transparente Kriterien für alle Beteiligten vor Ort zu entwickeln, um zügig entscheiden zu können, ob, wann und wie der Paragraf 246e angewendet werden kann. Dies ist auch erforderlich, um Bauwillige in den Städten und Gemeinden jeweils gleich behandeln zu können. 

Solche Leitlinien der Städte könnten beispielsweise festschreiben, in welchen Fällen geförderter Wohnraum und wohnungsnahe soziale Infrastruktur entstehen soll. Wenn diese Konzepte und Leitlinien vom Stadtrat beschlossen werden, ist das eine gute Basis für zügige Entscheidungen bei Bauvorhaben. Dann muss nicht mehr für jeden Bauantrag nach Paragraf 246e erneut ein Stadtratsbeschluss eingeholt werden. Das spart Zeit.

Damit sich der neue Paragraf 246e für die Praxis gut eignet, kommt es noch auf Details an. Dazu werden wir unsere Expertise jetzt im Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Bewähren muss sich der Bauturbo dann in der Praxis, denn er ist erst einmal nur bis Ende 2030 befristet."