Präsidium
22.06.2020

Konjunkturpaket der Bundesregierung

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages - Videokonferenz
  1. Das Präsidium begrüßt die vorgesehene deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Durch diesen Schritt wird eine langjährige Forderung des Deutschen Städtetages erfüllt. Damit besteht eine realistische Chance, dass strukturschwachen Städten mit hohen Sozialausgaben, niedrigen Investitionen und deshalb geringem Wirtschaftswachstum strukturell geholfen werden kann. Eine der wesentlichen Ursachen für hohe Kassenkredite wird damit angegangen. Die Städte erwarten, dass die Entlastungswirkung von mehr als 4 Milliarden Euro bereits in diesem Jahr voll wirksam wird.
     
  2. Das Präsidium begrüßt, dass der Bund zusammen mit den Ländern die Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden im Jahr 2020 kompensieren will. Das wird die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, in der drohenden Rezession als Stabilitätsanker zu wirken und ihr Investitionsniveau beizubehalten. Die Hilfen müssen sich an der tatsächlichen örtlichen Gewerbesteuerentwicklung orientieren. Das Präsidium akzeptiert, dass die Bundesmittel über die Länder an die Städte und Gemeinden transferiert werden. Denn diese sind ihrerseits verpflichtet, die andere Hälfte der ausfallenden Gewerbesteuereinnahmen auszugleichen. Auch für die Jahre 2021 und 2022 müssen Stabilisierungsmaßnahmen aufgezeigt werden.
     
  3. Mit Bedauern stellt das Präsidium fest, dass sich die Koalition nicht auf eine direkte Altschuldenhilfe durch den Bund einigen konnte. Mit der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft leistet der Bund allerdings einen wesentlichen indirekten Beitrag zur Lösung der Altschuldenproblematik. Das Präsidium fordert alle betroffenen Länder eindringlich auf, nunmehr ihrer Verantwortung für eine Lösung der Altschuldenproblematik gerecht zu werden.
     
  4. Die im Konjunkturpaket vorgesehenen steuerlichen Entlastungen für Bürger und Unternehmen stellen ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Konjunkturstabilisierung dar. Allerdings führen die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten zu Einnahmeausfällen bei der Gewerbesteuer. Dies belastet die kommunalen Haushalte in den ohnehin fiskalisch kritischen Jahren 2021 bis 2023. Daher sollte nach Verfahren gesucht werden, mit denen die kommunale Belastung auf spätere Jahre verlagert werden kann.
     
  5. Im Hinblick auf die Absenkung der Mehrwertsteuersätze erwarten die Städte und Gemeinden von den Ländern, dass auch ihre Ausfälle erstattet werden. Denn der Bund übernimmt die aus der Mehrwertsteuersenkung resultierenden Einnahmeausfälle von ca. 6 Milliarden Euro komplett und stellt die Länder frei. Entsprechendes erwarten die Städte mit Blick auf ihren Umsatzsteueranteil von den Ländern.
     
  6. Dringend notwendig ist das vorgesehene Programm für Überbrückungshilfen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen. Das Präsidium bedauert, dass die direkten Zuschüsse den kommunalen Unternehmen nicht zu Gute kommen sollen. Die geplante Erhöhung der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) um 500 Mio. Euro wird befürwortet. Auch die Vereinfachung des Vergaberechts ist sinnvoll und entspricht einer Forderung des Städtetages.
     
  7. Das Präsidium begrüßt die Absicht des Bundes, sich durch eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel von 2,5 Milliarden Euro an dem geplanten ÖPNV-Rettungsschirm zu beteiligen. Das bietet die Chance, den ÖPNV nach der Corona-Krise auch finanziell wieder zu stabilisieren. Die Länder sind nun gefordert, ihren Beitrag zu leisten, um die erwarteten Einnahmeverluste im Jahr 2020 von geschätzten 5 Milliarden Euro vollständig abzufedern. Auch die erweiterte Förderung von eBussen wertet der Deutsche Städtetag positiv. Allerdings ist diese Förderung mit einem Zeitraum bis Ende 2021 deutlich zu kurz bemessen. Die Förderkonditionen müssen deutlich kommunalfreundlicher ausgestaltet werden, als dies bisher der Fall war.
     
  8. Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, wie zentral die Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist. Die Pläne der Koalition, mit einem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst diesen zu stärken, sind ein wichtiges Signal. Die Städte halten es jedoch nicht für sachgerecht, bundesweit feste Personalschlüssel festzulegen. Denn die Situation der Gesundheitsbehörden unterscheidet sich von Ort zu Ort. Positiv ist, dass der Bund sich mit 4 Milliarden Euro an den Mehrkosten für zusätzliches Personal und gegebenenfalls zusätzliche Zulagen beteiligen will. Diese Unterstützung sollte nachhaltig angelegt und nicht auf fünf Jahre begrenzt sein. Eine Anschlussfinanzierung durch Bund oder Länder muss sichergestellt werden.
     
  9. Die geplanten zusätzlichen Investitionsmittel des Bundes insbesondere für den Bereich der IT der Krankenhäuser sind aus Sicht der Städte überfällig. Jetzt kommt es darauf an, diese Absicht schnell in konkrete Fördermaßnahmen umzusetzen. Das Programm zur Förderung der inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte halten die Städte ebenfalls für richtig. Es darf auch perspektivisch nicht zu Engpässen in der medizinischen Versorgung kommen.
     
  10. Die Städte begrüßen ausdrücklich, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert wird. Dadurch wird verhindert, dass insbesondere Menschen mit geringem Einkommen in die Grundsicherungssysteme rutschen. Ebenso ist zu begrüßen, dass der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht wird. Es ist davon auszugehen, dass die Menschen, die aus Anlass der Corona-Krise Grundsicherung beziehen müssen (insbesondere Soloselbständige), nach Ende der Krise zügig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Insoweit wäre es nicht angemessen und administrativ unnötig, wenn hier aufwändige Vermögensprüfungen und ähnliches durchgeführt werden müssten.
     
  11. Das Präsidium hält es richtig, dass dem Bereich Digitalisierung nahezu 20 Milliarden Euro im Konjunkturpaket gewidmet wurden. Besonders dringend ist eine bessere Ausstattung der Schulen. Die beschlossene Erweiterung der förderfähigen Investitionen im Digitalpakt Schule und die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Ausbildung der Administratoren sind ein wichtiger Schritt. Für das Ziel, verbesserte digitale Angebote für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen zu schaffen, kann die finanzielle Unterstützung der Städte bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes einen wichtigen Beitrag leisten. Das Präsidium betont, dass ein nachhaltiger Digitalisierungsschub nur mit den notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen gelingen kann. Die Förderung des Glasfaser-Breitbandausbaus und der flächendeckende Ausbau von 5G müssen stärker vorangetrieben werden. Es ist folgerichtig, eine Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft einzurichten, um den Ausbauverpflichtungen der TK-Unternehmen nachzuhelfen.
     
  12. Die Ausweitung des Smart City Programms begrüßt der Deutsche Städtetag ausdrücklich. Es wird hier jedoch auf Kontinuität und die Förderkonditionen ankommen. Die Städte unterstützen die Überlegungen zu Verfahrensvereinfachungen und Entbürokratisierung. Dies muss sich allerdings auch auf Antrags- und Abrechnungsverfahren aller von Bund und Ländern initiierter Förderprogramme beziehen.
     
  13. Die Reduzierung des Eigenanteils für die Kommunen bei Förderprogrammen aus der Nationalen Klimaschutzinitiative ist zu begrüßen. Die Pläne, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm für 2020 und 2021 auf 2,5 Milliarden Euro und die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude aufzustocken, entspricht einer Forderung des Städtetages. Das geplante Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen ist ebenso positiv. Unabhängig hiervon muss die deutsche Anpassungsstrategie weiter verbessert werden. Die Stabilisierung der EEG-Umlage ist zwingend, um die zu erwartenden Steigerungen des Strompreises zu vermeiden. Die Verabschiedung einer nationalen Wasserstoffstrategie ist zu begrüßen, um der Wasserstofftechnologie zum Durchbruch zu verhelfen.