Präsidium
20.06.2018

Aktuelle Herausforderungen im Bereich Gemeindeverkehrsfinanzierung - Änderungen des GVFG

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium begrüßt die vorgesehene Anhebung des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), mit dem große Nahverkehrsprojekte insbesondere bei U-, S-, Stadtbahn und Tram weiter vorangetrieben werden können. Für die Verkehrsunternehmen, Städte und Regionen werden damit dringende Investitionen in den Neu- und Ausbau des Nahverkehrs ermöglicht. Der investive Beitrag des Bundes ist entscheidend, um die Ziele der Bundesregierung für Klimaschutz und Luftreinhaltung im Verkehrssektor zu erreichen.
     
  2. Das Präsidium nimmt zur Kenntnis, dass der Bund bestehende verfassungsrechtliche Hürden kurzfristig ausräumen will und bereits ein Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes eingeleitet hat. Es fordert den Bund auf, mit der Verfassungsänderung ein Begleitgesetz vorzulegen, um insbesondere:

    a. die Mittel des GVFG-Bundesprogramms bedarfsgerecht jährlich zu dynamisieren,  

    b. für Ausbaumaßnahmen und Ersatzinvestitionen geeignete Förderkriterien festzulegen; dabei sind dringende Sanierungsmaßnahmen und großmaßstäbliche Maßnahmen zum Umbau und zur Entlastung der Verkehrssysteme einzubeziehen,  

    c. bei einer Aufstockung des Programms auf über 500 Millionen Euro, die Förderschwelle auf 20 Millionen Euro abzusenken,  

    d. als Fördervoraussetzung den Streckenverlauf auf "besonderem Bahnkörper" bei Straßenbahnen als unzeitgemäß zu streichen,  

    e. bei der Nutzen-Kostenanalyse weitere Nutzenfaktoren einzubeziehen wie Umweltverträglichkeit, Lebenszykluskostenbetrachtung, Emissionsbilanz etc. und  

    f. die Zukunft des GVFG-finanzierten Forschungsprogramms Stadtverkehr abzusichern.    
     
  3. Das Präsidium ersucht darüber hinaus auch die Länder, für die ÖPNV-Infrastruktur sowie für Erhalt, Sanierung und Erneuerung verkehrswichtiger Straßen und Verkehrsingenieurbauwerke in den Städten umfassend Verantwortung zu übernehmen und ein verlässlicher Partner der Städte bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs zu bleiben. Ab dem Jahr 2020 müssen die Länder anstelle der Weitergabe von Entflechtungsmitteln die Unterstützung des Gemeindeverkehrs in eigener Verantwortung wahrnehmen, sie haben durch eine geänderte Umsatzsteueraufteilung dafür eine Kompensation erhalten.