Hauptausschuss
22.01.2026

Umsetzung und Finanzierung der Energiewende

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss unterstreicht, dass alle Potenziale konsequent verfolgt werden müssen, um Effizienzen und Einspareffekte im Energiesektor zu heben. Zugleich muss der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranschreiten. Dringend erforderlich ist jedoch eine bessere Synchro-nisierung mit dem Stromnetz und eine durchgängige Digitalisierung, um Kosten im Energiesystem insgesamt zu senken.
     
  2. Die Energie- und Wärmewende in den Städten kann nur umgesetzt werden, wenn verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen und eine bedarfsgerechte Finanzierung durch Bund und Länder sichergestellt werden. Der Hauptausschuss mahnt daher an, dass der Klima- und Transformationsfonds auf Zukunftsinvestitionen auszurichten ist. Konsumtive Maßnahmen sind aus dem Kernhaus-halt zu finanzieren. Die Bundesförderungen für effiziente Wärmenetze (BEW) muss erheblich aufgestockt und die Bundesförderungen für effiziente Gebäude (BEG) auf bestehendem Niveau fortgeführt werden.
     
  3. Angesichts der dramatischen Haushaltslage der Städte und die beschränkten Eigenkapitalspielräume der kommunalen Versorgungsunternehmen werden zusätzliche Finanzierungsbausteine zur Umsetzung der Energiewende benötigt. Der Hauptausschuss begrüßt ausdrücklich, dass der Deutschlandfonds für Energieinfrastruktur eine Schwerpunktsetzung bei den Stadtwerken beinhaltet. Er stellt zugleich fest, dass eine stärkere Risikoübernahme durch den Bund ein unerläss-licher Schritt für die Sicherstellung der grundsätzlichen Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle und die Umsetzung der Energie- und Wärmewende ist. Zudem muss sich der Deutschlandfonds stärker an der Umsetzung der Wärmewende, insbesondere Investitionen für Wärmenetze, aus-richten sowie ergänzende Finanzierungsinstrumente auf Landesebene ermöglichen. Der Hauptausschuss bittet Bund und Länder, den Deutschlandfonds rasch weiter zu konkretisieren.
     
  4. Der Hauptausschuss fordert Bund und Länder auf, den Belastungsausgleich für die Fortschreibung der Wärmeplanung und für die Erstaufstellung von Kälteplänen auskömmlich zu gestalten.
     
  5. Zur Umsetzung der Energiewende gehört auch, die Technologiesouveränität und europäische Wertschöpfung zu stärken. Schlüsseltechnologien und -komponenten wie Wechselrichter, Solarmodule, Windenergieanlagen und Batteriesysteme sollten verstärkt im europäischen Binnen-markt produziert, Abhängigkeiten reduziert und faire Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden.
     
  6. Dach-Photovoltaikanlagen sind elementar für die Energiewende in den Städten. Sie eröffnen neue Teilhabemöglichkeiten und bieten insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Quartiersgemeinschaften und gemeinschaftlichen Wohnformen sowie Mieterinnen und Mietern eine Chance, Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit bestmöglich und sozial gerecht miteinander zu verbinden. Der Hauptausschuss spricht sich daher für nutzerfreundliche, praktikable Rahmenbedingungen aus.