Musik auf Weihnachtsmärkten
23.09.2025

GEMA und BVMV einigen sich auf neuen Tarif

Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft.

Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft. Er gilt für eine Evaluationsphase von vier Jahren. Begleitend bietet die GEMA Veranstaltenden umfangreiche Informationen, Webinare und eine persönliche Beratung an.

  • Blick auf den Weihnachtsmarkt am Rathaus in der Altstadt von Düsseldorf

    Gute Nachrichten für die Weihnachstmarktsaison: Unter Beteiligung des Deutsche Städtetages wurde ein neuer Tarif für die Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten vereinbart.

Für Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten gilt bereits in diesem Jahr ein neuer Tarif speziell für den Einsatz von Musik auf Weihnachtsmärkten. Dieser berücksichtigt den besonderen Charakter moderner Weihnachtsmärkte, die sich hinsichtlich Dauer und inhaltlicher Ausrichtung über die Jahre verändert haben. Die Märkte unterscheiden sich sehr stark in ihren Öffnungszeiten und bieten heute deutlich vielfältigere Programme an: Dies kann vom stimmungsvollen Bühnenprogramm über Hintergrundmusik in Buden und bei Schaustellern bis hin zu Chordarbietungen reichen. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, haben sich die GEMA und die BVMV auf eine Evaluierungsphase von vier Jahren geeinigt, in der eine um 35 Prozent reduzierte Vergütung gegenüber dem bisherigen Tarif gilt.

In die Entwicklung des neuen Weihnachtsmarkttarifes eingeflossen sind zahlreiche Gespräche mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern aus den Kommunen. Die nächsten vier Jahre bis einschließlich der Saison 2028/2029, für die der neue Weihnachtsmarkttarif nun gilt, wollen GEMA und BVMV nutzen, um den Weihnachtsmarkttarif weiterzuentwickeln und dabei das Kulturgut Weihnachtsmarkt und Musik nachhaltig zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Livemusik, die maßgeblich zur Atmosphäre und Attraktivität der Märkte beiträgt.

Mehr zum Tarif & Co.: Umfangreiches Informationsangebot für Weihnachtsmärkte

Auf der Webseite www.gema.de/weihnachtsmaerkte finden Veranstaltende ein umfangreiches Informationspaket zum neuen Weihnachtsmarkttarif. Ebenso können sich über die Seite Veranstaltende für die Webinare im Oktober anmelden, in denen Sie Schritt für Schritt durch den Tarif geführt und ihre Fragen geklärt werden. Die Anmeldung der jeweiligen Veranstaltung im Online-Portal der GEMA ist ab Ende September möglich.

Zur Pressemitteilung der GEMA