Gema

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Städtetag mit der GEMA einen sogenannten Gesamtvertrag geschlossen. Der Deutsche Städtetag ist über die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ferner auch Mitglied der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV), die ebenfalls einen Gesamtvertrag mit der GEMA geschlossen hat. Danach erhalten die Mitglieder der BVMV bzw. die Mitglieder der Mitgliedsverbände der BVMV – also auch die unmittelbaren, mittelbaren Mitgliedsstädte sowie Mitgliedsverbände des Deutschen Städtetages - einen Nachlass auf die Vergütungssätze, sogenannter "Gesamtvertragsnachlass" oder "Verbandsnachlass" in Höhe von derzeit 20 Prozent. Damit den Mitgliedsstädten und weiteren Mitgliedern der Gesamtvertragsnachlass von der GEMA gewährt werden kann, übermittelt der Deutsche Städtetag in regelmäßigen Abständen eine Liste der Mitgliedsstädte und weiterer Mitglieder an die GEMA, die diese als Verwantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet.
Seine Mitglieder informiert der Deutsche Städtetag zudem per Rundschreiben über aktuelle Entwicklungen. Eingeloggte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsstädte und Mitgliedsorganisationen des Deutschen Städtetages können diese Informationen unterhalb dieses Textes unter der Rubrik "Beiträge zu diesem Thema" einsehen.
Weitere Informationen zu Musikrechten finden Sie auf den Websites der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BMVM) und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema).