Ganztagsbetreuung
02.01.2021

Forderung nach weiteren Hilfen für Ganztagsbetreuung an Grundschulen

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber der Funke Mediengruppe

Die Städte pochen darauf, dass Bund und Länder den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder "ordentlich finanzieren" und nicht über ihre Köpfe hinweg beschließen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte der Funke Mediengruppe:

"Der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist eine gute Idee und muss vorangetrieben werden. Aber wir befürchten, dass Bund und Länder mal wieder Sozialpolitik auf Kosten der Städte machen. Wir wollen in der Schlussphase der Beratungen im neuen Jahr endlich mit an den Verhandlungstisch, so wie es auch im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Es darf nicht passieren, dass Bund und Länder über die Köpfe der Kommunen hinweg einen Rechtsanspruch beschließen, der nicht durchfinanziert ist, den wir aber dann in der Praxis umsetzen sollen.

Außerdem brauchen wir eine Ausbildungsoffensive, damit es überhaupt genug pädagogisches Personal für die Betreuung und Förderung der Kinder gibt. Sonst schafft ein Rechtsanspruch viel Frust, weil er nicht erfüllt werden kann. 

Wir begrüßen Signale von Bund und Ländern, wonach sie den Ganztagsanspruch für Grundschulkinder gestaffelt einführen wollen. Das ist gut und entspricht einer Forderung des Städtetages. Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder pädagogisch hochwertig betreut werden. Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule darf es für Familien keinen Bruch geben. Es wäre aber nicht zu schaffen, schon 2025 für alle vier Klassen in der Grundschule Betreuung und Förderung in hoher Qualität anzubieten. Denn schon heute fehlen viele Erzieherinnen und Erzieher und Sozialpädagogen.

Wir rechnen mit einer Million zusätzlicher Betreuungsplätze, die für einen Rechtsanspruch bereitstehen müssen. Das braucht nicht nur Zeit, sondern muss vor allem auch ordentlich finanziert sein. Viele Horte und Schulen müssen umgebaut, ausgebaut oder sogar gänzlich neu gebaut werden. Die bisher vom Bund bereitgestellte Finanzierung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ist ein guter Anfang, hilft aber nur bei den einmaligen Investitionskosten. Das Deutsche Jugendinstitut veranschlagt allein die Betriebskosten auf etwa 4,4 Milliarden Euro jährlich. Wir sehen Bund und Länder in der Verantwortung, beides für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu finanzieren: nicht nur die zusätzlichen Investitionskosten, sondern auch den Anstieg der laufenden Betriebskosten. Denn bislang tragen die Kommunen den Löwenanteil der Betreuungskosten. Die zusätzlichen Kosten durch Einführung des Rechtsanspruchs müssen von Bund und Ländern übernommen werden."