Ganztagsbetreuung Grundschulkinder
03.09.2020

Städte bei Verhandlungen über Rechtsanspruch beteiligen

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, gegenüber Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)

 

"Ein Rechtsanspruch, der über die Köpfe der Kommunen hinweg beschlossen wird, steht auf tönernen Füßen. Eltern und Kinder benötigen einen Betreuungsplatz mit qualifiziertem Personal und nicht nur ein politisches Versprechen.

Bund und Länder verhandeln zur Zeit ohne die Kommunen darüber, wie ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Schulkindern finanziert werden soll. Die Städte müssen endlich mit an den Tisch, so wie es von den Koalitionspartnern versprochen wurde. Denn schließlich sollen die Städte den Rechtsanspruch vor Ort umsetzen. Wir brauchen außerdem einen realistischen Zeitplan, genügend Finanzmittel und eine Ausbildungsoffensive für das pädagogische Personal, sonst gelingt der Rechtsanspruch nicht.

Die Städte befürworten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule darf es für Familien keinen Bruch geben. Klug wäre es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulgesetzen der Länder zu regeln. So könnte leichter auf die vorhandenen, sehr unterschiedlichen Betreuungsangebote für Schulkinder in den Bundesländern aufgebaut werden. Weil Bund und Länder den Rechtsanspruch allerdings im Jugendhilferecht einführen wollen, müssen sie einen erheblich größeren Anteil an den Investitionskosten übernehmen und sich dauerhaft an den Betriebskosten beteiligen.

Nach jetzigen Schätzungen werden für einen Rechtsanspruch rund eine Million zusätzliche Plätze gebraucht. Und der gesellschaftliche Bedarf wird weiter wachsen. Nötig sind dafür Investitionen von 7,5 Milliarden Euro sowie jährliche Betriebskosten von etwa 4,4 Milliarden Euro. Die bisher vom Bund in einem Sondervermögen eingeplanten Mittel von 2 Milliarden Euro sowie die mit dem Konjunkturpaket zusätzlich für Kinderbetreuung in Aussicht gestellten 1,5 Milliarden Euro sichern davon nur einen Bruchteil.

Auch der bisherige Zeitplan ist nicht zu halten. Bis 2025 wird es nicht gelingen, ausreichend Fachkräfte mit den notwendigen pädagogischen Qualifikationen zu finden. Bereits jetzt besteht Personalmangel, weil gleichzeitig der Kita-Ausbau weitergeht. Ausbildungsinitiativen der Länder sind wichtig und müssen ausgebaut werden. Die Städte werden ihre Kompetenzen und ihr Engagement ebenfalls einbringen. Aber die Fehler bei der Einführung des Betreuungsanspruchs für unter Dreijährige dürfen sich nicht wiederholen."

Lesen Sie hier den RND-Artikel (03.09.2020) zum Thema Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern mit den Äußerungen von Helmut Dedy.