E-Roller in Städten
09.07.2025

"Wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander"

Städtetags-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt zum Referentenentwurf für die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gegenüber der Zeit

"Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander. Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen. Dafür brauchen wir als Städte vom Bund einen guten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen."

Schuchardt sagte weiter:

"Deshalb sollte der Bund auch den aktuellen Entwurf der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge noch nachbessern und damit für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Einige Städte wollen zum Beispiel die Anzahl von Rollern in den Innenstädten begrenzen. Diese Möglichkeit müsste ergänzt werden.

Die neue Regelung zum Parken von E-Rollern begrüßen wir grundsätzlich. Es ist richtig, zukünftig zwischen privaten Geräten und gewerblichen Angeboten zu unterscheiden. Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibt, der darf, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier würde die neue Regelung Abhilfe schaffen.

Wichtig sind zudem klare Verkehrszeichen. Aktuell können wir nicht so beschildern, dass Radfahren auf einem Weg erlaubt ist, E-Roller-Fahren aber nicht.

Die beabsichtigte gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter mit dem Radverkehrszeichen ist keine gute Idee. Denn sie schafft neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs sind.

Wenn es so bliebe, würde der Bund die Innenstädte für das E-Scooterfahren freigeben und die Städte müssten für mehr Verkehrssicherheit dies durch zusätzliche Verbote für bestimmte Zonen wieder einfangen. Die Städte wissen selbst am besten, wo in sensiblen Bereichen wie Fußgängerzonen und Einbahnstraßen Radfahrende oder E-Rollen fahren dürfen und wo nicht. Deshalb sollten sie darüber auch selbst entscheiden können.

Auch die Anbieter können noch mehr tun, um den Verkehr sicherer zu machen. Wer E-Tretroller vermietet, muss auch dafür sorgen, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer an die Regeln halten.

Den Abstellort ihrer Roller können die Verleiher meist sehr genau ermitteln. Wenn Roller im Fluss oder in den Büschen landen, braucht es klare Haftungsregeln. Die Anbieter können auch feststellen, ob ein Roller umgefallen ist. Dafür braucht es klare zeitliche Vorgaben, bis wann die Anbieter diese Gefahr für Fußgänger und Radfahrer beseitigen müssen. Seit Jahren ist technisch möglich, die Geschwindigkeit in bestimmten Bereichen zu drosseln; im Falle der Fußgängerzonenfreigabe sollte das auch zwingend eingesetzt werden. Auch hierfür ist der Bund gefordert."