Geflüchtete müssen Anspruch auf Sprachkurse und Qualifizierung haben
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Thomas Berberich
Nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen Geflüchtete aus der Ukraine, die seit dem 1. April 2025 eingereist sind, künftig nicht mehr Bürgergeld, sondern Unterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Deutsche Städtetag fordert für ukrainische Geflüchtete weiterhin einen Anspruch auf arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Sprachkurse. Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sagte:
"Der Deutsche Städtetag unterstützt, dass die geplanten Änderungen bei den Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine nur für neu Einreisende gelten sollen.
Wichtig ist auch, dass ukrainische Geflüchtete weiter sofort arbeiten dürfen. Außerdem müssen sie Anspruch auf Qualifizierung und Sprachkurse haben und Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhalten können.
Denn dann gelingt Integration besser und schneller. Das sollte im Gesetzgebungsverfahren noch klargestellt werden."