E-Scooter im öffentlichen Raum
09.03.2023

"Wir brauchen klare Spielregeln"

Ein Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit Aussagen von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages
  • Porträtbild von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages

Der Deutsche Städtetag sieht Bund und Länder beim Thema E-Scooter im öffentlichen Raum mehr gefordert. "Wir brauchen klare Spielregeln", sagt Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Dafür müssten alle Länder den Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen. Ohne das bestehe für die Städte immer das Risiko, dass die Anbieter die Sondernutzung vor Gericht anfechten.

Außerdem müsse der Bund die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge anpassen. Die Verleihfirmen müssen nach Ansicht von Dedy die Fahrerinnen und Fahrer besser kontrollieren. "Den Abstellort ihrer Scooter können die Verleiher meist sehr genau ermitteln", sagt er. Mit technischen Mitteln könnten diese verhindern, dass ein Scooter dort abgestellt wird, wo es verboten ist. Sie könnten sogar deren Geschwindigkeit in Parks und Fußgängerzonen automatisch drosseln - und so zur Verkehrssicherheit beitragen.

Zum dpa-Artikel mit den Aussagen von Helmut Dedy

Mit freundlicher Genehmigung der dpa, Deutsche Presse-Agentur www.dpa.de

Das vollständige Statement von Helmut Dedy im Wortlaut

"Der Deutsche Städtetag fordert schon länger, dass Bund und Länder die rechtlichen Rahmenbedingungen für den E-Scooter-Verleih ergänzen. Wir brauchen klare Spielregeln. Die Länder sollten allen Städten die Möglichkeit geben, für E-Scooter im öffentlichen Raum eine Sondernutzungsgenehmigung zu verlangen. Dann könnten die Städte wie beim Car-Sharing nach objektiven Kriterien auswählen, welche Anbieter vor Ort ihre Roller vermieten dürfen und welche Regeln dafür gelten.

Bisher ist das nur in einigen Ländern möglich – zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Es muss klar sein, wo und wie viele Roller abgestellt werden können. Dazu ist auch der Bund gefragt, die Straßenverkehrsordnung und die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge anzupassen.

Die Vermieter der E-Scooter müssen verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die Benutzerinnen und Benutzer sich auch an die Regeln halten. Das müssen die Anbieter deutlich besser kontrollieren – und das ist technisch auch möglich. Den Abstellort ihrer Scooter können die Verleiher meist sehr genau ermitteln. Sie sehen, wenn ein Roller dort abgestellt wird, wo es nicht erlaubt ist. Sie können sogar feststellen, ob ein Roller umgefallen ist und zur Stolperfalle wird. Für solche Fälle braucht es klare Haftungsregeln.

Von den Anbietern verlangen wir auch, die technischen Möglichkeiten des Geofencings zu nutzen. Damit kann zum Beispiel verhindert werden, dass ein E-Scooter-Nutzer eine Fahrt auf einem Platz beendet, auf dem das Abstellen verboten ist. Mit Geofencing wäre es technisch außerdem möglich, die Geschwindigkeit der Roller in bestimmten Bereichen, etwa in Parks oder Fußgängerzonen, aus Gründen der Verkehrssicherheit automatisch zu drosseln."