Präsidium
03.04.2020

Coronavirus – Auswirkungen auf die Städte

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages - Telefonkonferenz
  1. Die deutschen Städte tun alles, um während der Corona-Pandemie die Gesundheit der Menschen zu schützen und ihre Versorgung in wichtigen Bereichen zu sichern. In den Städten leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Rettungskräfte und Einsatzkräfte ihr Bestes, um diese Krise zu meistern.
     
  2. Das Präsidium hält die geltenden Beschränkungen aufgrund der Corona-Krise für richtig. Das Signal des Bundes und der Länder ist angebracht, die Beschränkungen nicht frühzeitig zu lockern. Die Gesundheit der Menschen muss jetzt höchste Priorität haben. Es braucht genügend Zeit, um das Gesundheitssystem auf eine Vielzahl weiterer Infektionen und schwerer Verläufe von Erkrankungen vorzubereiten. Das Präsidium hält es für geboten, erst dann Lockerungen zu veranlassen, wenn sich ein Erfolg der Maßnahmen einstellt. Das Präsidium sieht es als genauso wichtig an, rechtzeitig Antworten auf die Fragen zur Dauer der Maßnahmen und zu einer stufenweisen Rückkehr zur Normalität zu finden.
     
  3. Das Präsidium sieht mit großer Sorge den fortbestehenden Mangel an dringend benötigten medizinischen Geräten und Materialien, vor allem Beatmungsgeräte, Schutzkleidung und Atemschutzmasken. Es fordert die Bundesregierung auf, die flächendeckende Versorgung und die sachgerechte Verteilung der medizinischen Geräte und Hilfsmittel sicherzustellen. Die Bundesregierung wird zudem aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Landesbehörden die Zertifizierung medizinischer Produkte aus dem Ausland deutlich beschleunigen. Das Präsidium hält eine aktive Förderung von systemrelevanten produzierenden Unternehmen im Gesundheitssektor für notwendig.

    Neben den Krankenhäusern sind hinsichtlich der Hilfsmittel auch die unteren Gesundheitsbehörden, die Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen und -dienste sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte betroffen. Ein Augenmerk muss auch auf eine Vielzahl von weiteren infektionsrelevanten Arbeitsfeldern gelegt werden, etwa die kommunale Jugendhilfe oder Dienste im Umgang mit obdachlosen und wohnungslosen Menschen.
     
  4. Angesichts der steigenden Zahl von Corona-Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen kurzfristig bundesweite einheitliche Bewertungsmaßstäbe und Handlungsstrategien vorgegeben werden. Hier sieht das Präsidium dringenden Handlungsbedarf durch das Bundesgesundheitsministerium und die Minister-Konferenzen der Länder.
     
  5. Die Städte fordert den Bund und die Länder auf, unbürokratisch die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um die Krankenhauskapazitäten zügig situationsgerecht aufstocken zu können. Das vom Bund auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser und zum Ausgleich der COVID-19 bedingten finanziellen Belastungen ist ein wichtiger Schritt. Die Städte gehen aber davon aus, dass das mit dem Krankenhausentlastungsgesetz verfolgte Ziel eines finanziellen Schutzschirms für weite Teile der stationären Gesundheitsversorgung nicht erreicht wird. Das Präsidium hält es für dringend erforderlich, kurzfristig zu überprüfen, wie hier nachgesteuert werden kann, um erhebliche Finanzierungslücken unbürokratisch zu schließen. Für den Fall, dass Kapazitäten schnell erhöht werden müssen, braucht es auch bauplanungsrechtliche Erleichterungen, um Gebäude umnutzen bzw. errichten zu können.
     
  6. Die Städte begrüßen die von Bund und Ländern bereits ergriffenen Maßnahmen und Hilfen. Die Städte unterstützen ebenfalls schon jetzt Unternehmen vor Ort sowie eine Vielzahl von privat getragenen Einrichtungen und Vereinen mit eigenen Maßnahmen und Mitteln, um ein Wegbrechen für die Stadtgesellschaft wichtiger Strukturen zu verhindern. Die Pandemie führt in allen Städten zu ganz erheblichen finanziellen Belastungen durch Mehrausgaben und Einnahmeausfälle. Schon jetzt zeichnen sich erhebliche Einbrüche bei der Gewerbesteuer ab. Die Städte benötigen finanzielle Hilfen und Vorkehrungen, um die eigene Handlungsfähigkeit und Liquidität der kommunalen Kassen sicherzustellen. Das gilt besonders für struktur- und finanzschwache Kommunen. Das Präsidium bittet dringend darum, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern zusätzlich zu dem Rettungsschirm für die Wirtschaft einen kommunalen Rettungsschirm zu schaffen. Auch eine Lösung für das kommunale Altschuldenproblem muss auf der Tagesordnung bleiben.
     
  7. Neben den Kommunen werden auch kommunale Unternehmen durch die Corona- Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Unternehmen in besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen, beispielsweise Verkehrsbetriebe, Messen, Flughäfen, Veranstaltungszentren, Häfen, Bäder, Zoologische Gärten und Kultureinrichtungen, sind durch Einnahmeausfälle zum Teil in ihrer Existenz bedroht. Kommunalen Unternehmen sollte unbedingt auch der Zugang zu den von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Liquiditätshilfen und Darlehensprogrammen gewährt werden. Die Städte begrüßen die vom Bund vorgenommenen Erleichterungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld. Das sichert Arbeitsplätze. Sie halten es aber für erforderlich, die Höhe des Kurzarbeitergeldes so auszugestalten, dass ein Abrutschen der Betroffenen in die Grundsicherung verhindert wird. Ob kommunale Unternehmen die Möglichkeit des Kurzarbeitergeldes in Anspruch nehmen wollen, ist vor Ort zu entscheiden.
     
  8. Im öffentlichen Nahverkehr geraten Städte und Regionen in das Dilemma, dass Verkehre weiter ausgedünnt werden, weil Fahrgäste fehlen. Gleichzeitig fehlen Kapazitäten in den nachfragestärkeren Spitzenzeiten. Hierdurch kann es zu Gefährdungen der Fahrgäste kommen. Für die Aufrechterhaltung des Personennahverkehrs in der Krise und ein flüssiges Wiederanfahren nach der Krise gilt es, Liquiditätsengpässe und Insolvenzen zu vermeiden. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Regionalisierungsmittel in Höhe der derzeit entfallenden Beförderungsentgelte aufgestockt werden.
     
  9. Administrative und finanzielle Herausforderungen für die Städte ergeben sich auch mit Blick auf die bundesweiten Förderprogramme. Aktuell kommen die Städte an zeitliche und personelle Grenzen, um Förderanträge zu bearbeiten oder Fördermittel abzurufen. Das Präsidium hält es für geboten, Fristen in bestehenden und geplanten Förderprogrammen des Bundes und der Länder bis auf weiteres auszusetzen oder zu verschieben.
     
  10. Das Präsidium regt gegenüber dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an, eine zeitlich befristete Regelung in das Baugesetzbuch aufzunehmen, wonach die digitale Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet allein ausreichend ist. Die zeitliche Befreiung von einer physischen Offenlegung hilft, dringend benötigte Bebauungsplanverfahren, zum Beispiel für den Wohnungsbau, fristgerecht umsetzen zu können. Die Städte sichern zu, sich zusätzlich zu einer digitalen Offenlegung um eine physische Offenlegung zu bemühen.
     
  11. Die Städte halten eine gute Kommunikation in der Krise für besonders wichtig. Um den Menschen eine Orientierung zu geben, müssen Entscheidungen der politischen Ebenen klar und verständlich kommuniziert werden. Es braucht abgestimmtes Vorgehen und Strategien zu einer möglichen Rückkehr zur Normalität. Hierbei sind insbesondere Konzepte zum Schutz von Risikogruppen zu entwickeln. Auch muss ein umfassendes Investitions- und Konjunkturprogramm für die kommunale Infrastruktur auf den Weg gebracht werden. Das Präsidium erwartet, dass die kommunalen Spitzenverbände eng in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Die Städte benötigen ausreichende Vorbereitungszeit.
     
  12. Die Krise stellt Deutschland, Europa und die Welt vor eine in dieser Weise nie dagewesene Bewährungsprobe. Die deutschen Städte bekunden ihre Solidarität mit den betroffenen Kommunen anderer Länder. Sie leisten nach ihren Möglichkeiten und Kräften Unterstützung. Dazu war und bleibt der Zusammenhalt in Europa noch nie so wichtig wie heute.