Hauptausschuss
22.01.2026

Positionspapier "Starkregen und Sturzfluten"

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss unterstreicht, dass Starkregen und starkregenbedingte Hochwasser und Sturzfluten überall auftreten können und alle Städte davon betroffen sind. Er betont, dass die Vorsorge und das Management von Starkregen eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind. Bund und Länder müssen die Städte bei Prävention und Schutz vor Extremwettern deutlich wirksamer unterstützen.
     
  2. Die wassersensible Stadtentwicklung mit dem Konzept der Schwammstadt ist ein maßgeblicher Baustein, Städte widerstandsfähiger gegenüber Starkregen und Hitze zu machen. Die Möglichkeiten, um Niederschläge wiederzuverwenden, ortsnah zu versickern, zurückzuhalten, zu verdunsten, zu speichern und dezentral abzuleiten, müssen im Wasserhaushaltsgesetz umfassend gestärkt werden. Rechtliche Risiken bei der Umsetzung multifunktionaler Flächen sollten im Austausch mit der Versicherungswirtschaft adressiert und Lösungen gefunden werden.
     
  3. Kommunale Starkregengefahrenkarten spielen eine zentrale Rolle bei der Vorsorge und dem Schutz vor örtlichen Starkregenereignissen. Der Hauptausschuss hält es für erforderlich, dass der Bund eindeutig regelt, dass die kommunal erstellten Starkregengefahrenkarten rechtssicher zu veröffentlichen sind. Zudem müssen die erheblichen Aufwände der Städte für Starkregenkonzepte und Gefahrenkarten durch Bund und Länder dauerhaft finanziert werden. Digitale Erfassungs- und Prognosemethoden sollten dabei zur Regel und dafür landesweite Angebote für Echtzeitdaten und KI-Tools zur Verfügung gestellt werden.
     
  4. Die Städte leisten Starkregenvorsorge und Schutz im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Sie können aber nicht jedes einzelne Grundstück oder Gebäude schützen. Die Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer stehen daher ebenso in der Verantwortung. Der Hauptausschuss unterstreicht, dass die Eigenvorsorge dringend gestärkt und gefördert werden muss. Dafür sollten Beratungsangebote ausgebaut und finanzielle Anreize über Förderprogramme durch Bund und Länder in den Blick genommen werden.
     
  5. Der Hauptausschuss weist darauf hin, dass die Handlungsnotwendigkeiten bei Starkregen von der Prävention und dem Schutz über die Warnung bis hin zur Rettung in Katastrophenlagen reichen. Insbesondere bei dynamischen und überregionalen Lagen bedarf es der Unterstützung und engen Zusammenarbeit mit der Polizei, Feuerwehr, den Rettungsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk und der Bundeswehr. Ziel muss ein ganzheitlicher Ansatz von Resilienz und Bevölkerungs-schutz sein. Dies muss als eine politische Daueraufgabe verstanden werden. Ein integriertes Gefahren- und Risikomanagement auf allen Ebenen das Gebot der Zeit.
     
  6. Für die Städte ist die Starkregenvorsorge keine Frage des Ob, sondern vielmehr eine Frage des Umfangs und der Umsetzung. Der Hauptausschuss bekräftigt die Forderung nach einer Gemein-schaftsaufgabe Klimaanpassung. Eine Gemeinschaftsaufgabe kann ein geeigneter Weg sein, um die enormen investiven Klimaanpassungsmaßnahmen zu finanzieren. Bis zu diesem Weg müssen die erheblichen Aufwände der Städte für Starkregenkonzepte, Gefahrenkarten und blau-grüne Umsetzungsmaßnahmen, einschließlich der Unterhaltung und Pflege, durch Bund und Länder auskömmlich finanziert werden.
     
  7. Der Hauptausschuss nimmt das Diskussionspapier "Smarte Schwammstadt und modernes Starkregenmanagement: wie Städte klimaresilienter werden" zur Kenntnis.