Präsidium
16.09.2025

Eckpunkte zur Einrichtung der Expertengruppe Mietrecht

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Der Deutsche Städtetag begrüßt die Einrichtung der Expertengruppe zum Mietrecht und die Möglichkeit, kommunale Expertise in die Arbeit einzubringen. Ziel der Expertengruppe muss es sein, fachlich fundierte Lösungen zu erarbeiten, die den Interessen beider Marktseiten – Mieter wie Vermieter – in angemessener Weise gerecht werden. Vermieten muss weiterhin auskömmlich und rechtssicher möglich bleiben; Mieten darf in den Städten nicht aufgrund des geringen Angebotes für immer mehr Menschen unbezahlbar werden.
     
  2. Das Präsidium stellt fest, dass nur ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage die Probleme auf den Wohnungsmärkten langfristig lösen kann. Kurz- und mittelfristig sind allerdings Anpassungen im Miethöherecht dringend erforderlich, um den beobachteten Auswüchsen bei aufgerufenen Mietpreisen und Umgehungen des geltenden Rechts effektiv Einhalt gebieten zu können. Dies gilt insbesondere bei eklatanten Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher und das Mietrecht umgehenden Gestaltungen. Schon heute zeigen Beispiele aus unseren Mitgliedsstädten, dass diese hierzu Maßnahmen ergreifen. Der Deutsche Städtetag fordert seit den 2010er Jahren, den § 5 Wirtschaftsstrafgesetz praxis-tauglich zu reaktivieren, um eine Anwendung bürokratiearm und mieterfreundlich zu ermöglichen. 
     
  3. Möbliert und zum vorübergehenden Gebrauch vermieteter Wohnraum trifft durchaus in den Städten auf einen gewissen Bedarf. Allerdings hält der Deutsche Städtetag Reformen im Mietrecht für notwendig, die eine präzise Anwendung des geltenden Miethöherechts für solche Wohnungen gewährleisten. Die aktuelle Situation lädt zum Missbrauch ein.
     
  4. Das Präsidium weist darauf hin, dass bei allen Reformen des Miethöherechts die Rechtsgrundlagen zur Erstellung von Mietspiegeln als zentrale Referenz für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete immer mitzudenken sind. Deshalb sollten auch Detailanpassungen im Mietspiegelrecht, die zu besseren Mietspiegeln führen, erwogen werden.