Hauptausschuss
18.01.2024

Aktuelle migrationspolitische Debatte

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages

Präambel:

Die Städte sind bei allen Herausforderungen weiter bereit, geflüchtete Menschen aufzunehmen und menschenwürdig unterzubringen. Sie sind dabei darauf angewiesen, dass Bund und Länder ihrer Verpflichtung nachkommen und die Städte bei der Bewältigung dieser Aufgabe auskömmlich finanziell unterstützen.


Beschluss:

  1. Der Hauptausschuss begrüßt das Ziel der Bundesregierung, eine schnellere Rückführung von Menschen ohne Aussicht auf Asyl in ihre Herkunftsländer erreichen zu wollen. Er bewertet den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung als wichtigen Schritt zu einer Ordnung des Migrationsgeschehens. Gleichzeitig fordert er den Bund und die Länder auf, für effizientere Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie schnellere Entscheidungen bei den Verwaltungsgerichten zu sorgen, um die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten weiter zu entlasten.
     
  2. Der Hauptausschuss begrüßt die Fortsetzung der Kontrollen an den Grenzen zur Schweiz, zu Österreich, Polen und der Tschechischen Republik. Sie leisten einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung der Zuwanderung nach Deutschland.
     
  3. Der Hauptausschuss sieht in der Einigung auf EU-Ebene zur Reform des europäischen Asyl- und Migrationssystems einen wichtigen Schritt für die europäische Steuerung des Migrationsgeschehens. Bis zu seiner Umsetzung wird es noch zwei Jahre dauern. Dies entbindet Bund und Länder daher nicht von der Aufgabe, die national beschlossenen Maßnahmen zur besseren Steuerung von Migration schnell und konsequent umzusetzen.
     
  4. Der Hauptausschuss fordert den Bund und die Länder auf, die angekündigte "Kommission zur Steuerung der Migration und Integration" unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände zeitnah einzusetzen. Die Integrationsinstrumente des Bundes und der Länder sind daraufhin zu überprüfen, ob sie die Bedarfe vollumfänglich abbilden, wirksam ineinandergreifen und auskömmlich finanziert sind.
     
  5. Der Hauptausschuss nimmt die Einführung einer Bezahlkarte als Bargeldersatz für Asylbewerberleistungsbeziehende zur Kenntnis. Die Umsetzung muss einfach handhabbar sein, bundesweit einheitlich gelten und weiter Teilhabe ermöglichen. Es dürfen keine weiteren Kosten für die Kommunen entstehen, der Verwaltungsaufwand muss deutlich sinken.