Präsidium
23.05.2023

Neue Grenzwerte zur Luftreinhaltung in den Städten

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Saubere Luft in unseren Städten ist von elementarer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung und für eine intakte Umwelt. Zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten haben die Kommunen bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, die auch Erfolge zeigen. Das Präsidium unterstützt das Vorhaben der EU-Kommission, die Luftqualität weiter zu verbessern. Das Präsidium hält es jedoch für zwingend notwendig, dass für den Fall von Zielverfehlungen von Grenzwerten gemeinsam mit den Ländern und dem Bundes Maßnahmen in einem zeitlich umsetzbaren Korridor zur Umsetzung von Maßnahmen entwickelt werden.
     
  2. Die vorgeschlagenen Luftqualitätswerte können jedoch nur erreicht werden, wenn alle Sektoren (Industrie, Landwirtschaft, Verkehr) ihre Schadstoffemissionen begrenzen. Das Präsidium sieht die große Gefahr, dass der Druck und die Folgen von Grenzwertüberschreitungen erneut einseitig auf die Städte abgewälzt werden. Diese Debatte muss insbesondere für die Feinstaub, NO2-Grenzwerte geführt werden. Hier sind die Möglichkeiten der Städte weitestgehend ausgeschöpft, wirksame Maßnahme zu ergreifen. Das Präsidium betont, dass ein Großteil der Emissionen nicht im Einflussbereich der Städte liegt.
     
  3. Das Präsidium hält es daher für essenziell, dass es neben der örtlichen auch eine regionale und überregionale Betrachtung von Luftbelastungen gibt. Schadstoffemissionen entstehen nicht nur an Hot Spots in der Stadt, sondern sind Ergebnis von infrastrukturellen, topographischen und mikroklimatischen Zusammenhängen. Dieses Zusammenspiel muss sich in der Regulierung der EU-Kommission und der nationalen Umsetzung wiederfinden.
     
  4. Den Vorschlag der Kommission, individuelle und einklagbare Schadensersatzansprüche auch über Sammelklagen einzuführen, lehnt das Präsidium ausdrücklich ab.