Präsidium
30.03.2022

Forderungspapier ÖPNV-Finanzierung für die 20. Legislatur

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages nimmt zur Kenntnis, dass sich die Koalition umfassend zur Rolle des ÖPNV für die Erfüllung der Klimaziele im Verkehr bis 2030 und 2045 bekannt hat. Der Bund will Länder und Kommunen in die Lage versetzen, Attraktivität und Kapazitäten des ÖPNV zu verbessern und seine Fahrgastzahlen deutlich zu steigern. Das Präsidium unterstreicht, dass der dazu vorgesehene Ausbau- und Modernisierungspakt eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel und die Festlegung eines Steigerungspfades noch im Jahr 2022 voraussetzt. Der nochmalige Ausgleich für coronabedingte Schäden im Jahr 2022 durch Bund und Länder wird ausdrücklich begrüßt.
     
  2. Das Präsidium unterstützt ausdrücklich die weitergehenden Forderungen der Verkehrsministerkonferenz, eine klimaschutzbedingte Leistungssteigerung des ÖPNV nachhaltig zu finanzieren. Die Mittel müssen effizient und klimawirksam durch die ÖPNV-Aufgabenträger vor Ort eingesetzt werden können. Die Regionalisierungsmittel sind zusätzlich um mindestens 1,5 Milliarden Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr zu erhöhen. Diese kumulative Mittelerhöhung muss bis zum Jahr 2030 abgesichert werden. Die jeweilige Anhebungsstufe kann geringfügig vermindert werden, wenn dies in der nachfolgenden Stufe kompensiert wird.
     
  3. Die aktuellen und brisanten Entwicklungen führen absehbar bei Bau-, Personal- und insbesondere bei Energiekosten zu weiteren erheblichen und nicht vorhersehbaren Steigerungen im ÖPNV. In der Folge ist ein zusätzlicher Finanzbedarf als vordringlicher Baustein zur Energie- und Mobilitätswende abzudecken.
     
  4. Die Städte sind bereit, an der Vorbereitung und Gestaltung eines Ausbau- und Modernisierungspakts für den ÖPNV mitzuwirken. Die kommunalen Spitzenverbände sind entsprechend frühzeitig einzubeziehen.
     
  5. Die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung und Steigerung des ÖPNV-Angebots dulden keinen Aufschub. Jede Verzögerung bei der Umsetzung gefährdet das rechtzeitige Erreichen der Klimaziele des Bundes. Sowohl kapazitätssteigernde Infrastrukturmaßnahmen als auch Leistungsbestellungen im ÖPNV haben erheblichen Vorlauf. Die ÖPNV-Aufgabenträger benötigen Planungs- und Finanzierungssicherheit, um Klimawirkungen zeitgerecht bis 2030 zu erzielen und Fortschritte noch in dieser Legislatur sichtbar werden zu lassen.
     
  6. Die im Koalitionsvertrag angelegte Diskussion um Tarifstrukturen und die gemeinsame Definition von Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit ist so zu führen, dass die Ergebnisse so schnell wie möglich, spätestens aber 2024 zur weiteren zielgerichteten Mittelverwendung herangezogen werden können.
     
  7. Das Präsidium sieht in dem Forderungspapier zur ÖPNV-Finanzierung für die 20. Legislatur eine gute Grundlage, um die kommunalen Positionen in die Diskussion einzubringen.

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