Hauptausschuss
01.07.2021

Nachhaltiges und suffizientes Bauen in den Städten – Grundlagen und Handreichung

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss billigt die Handreichung "Nachhaltiges und suffizientes Bauen in den Städten". Die Städte sind für mehr als die Hälfte aller öffentlichen Investitionen im Baubereich verantwortlich. Damit kommt dem kommunalen Bauwesen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 / 2045, des Ressourcenschutzes und der Suffizienz im Bauwesen besondere Bedeutung zu.
     
  2. Bund und Länder sind finanziell und regulatorisch gefordert, die Handlungsfähigkeit der Städte zu stärken. Dies ist zentrale Voraussetzung, um die Ziele zum nachhaltigen und suffizienten Bauen umsetzen und damit einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Austoßes leisten zu können.
     
  3. Der Hauptausschuss empfiehlt den Mitgliedsstädten für ihre Bauaufgaben, alle Möglichkeiten zur Bestandspflege und -erneuerung zu nutzen. Bestanderweiterungen und insbesondere Neubau bedürfen besonderer Begründung. Für öffentliche Liegenschaften sind grundsätzlich Mehrfachnutzungen anzustreben, damit öffentliche Mittel effektiv eingesetzt werden. Bund und Länder sind gefordert, ihre Förderrichtlinien an den Nachhaltigkeits- und Suffizienzgrundsätzen auszurichten und Bestandserhalt und -verbesserung mindestens so stark zu fördern wie Neubau.
     
  4. Die Mitgliedstädte sind aufgerufen, das Planen und Bauen nachprüfbar nachhaltig, suffizient, innovativ und qualitätvoll zu organisieren, um die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als Bauherrin zu stärken. Hierfür sind "low-tech"-Lösungen mindestens in gleichem Umfang wie „high-tech“-Lösungen geeignet. Zudem muss zügig auf erneuerbare oder wieder genutzte Baustoffe umgestellt werden, um CO2-Einsparpotentiale zu nutzen.
     
  5. Vergaben im Bauwesen müssen nicht mehr am Preis zu orientiert werden. Alle Möglichkeiten des Vergaberechts sind zu nutzen, um Bauleistungen anhand von Nachhaltigkeits- und Suffizienzkriterien zu vergeben.
     
  6. Der Hauptausschuss weist darauf hin, dass die Lebenszykluskosten in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und der Kosten-Nutzen-Analyse mit zu berücksichtigen sind. Entsprechend sollten diese Kennzahlen und Analysen durch zusätzliche Instrumente Eingang in das öffentliche Haushaltswesen finden.
     
  7. Eine hohe Bau-, Planungs- und Prozesskultur, zu der beispielsweise Bürgerbeteiligungsverfahren und Wettbewerbsverfahren gehören, genießt besondere Bedeutung. Zudem kann die Anwendung von geeigneten digitalen Instrumenten und Verfahren Bestandteil einer hohen Bau-, Planungs- und Prozesskultur sein und zu mehr Nachhaltigkeit und Suffizienz beitragen.

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