Präsidium
28.09.2021

Weitere Strategie in der Corona-Pandemie

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium hält die vollzogene Abkehr von inzidenzbasierten kontaktbeschränkenden Maßnahmen hin zu einer "Leben-mit-Covid"-Strategie für richtig. Der Rahmen von 3G ohne weitergehende Beschränkungen ist der Weg aus der Pandemie. Der Schutz vulnerabler Personen hat weiterhin höchste Priorität.
     
  2. Aufgrund der unterschiedlichen Strategien in den Ländern wird es in den kommenden Wochen ein Nebeneinander von 3G, einer 2G Option und freizugänglichen Bereichen geben. Das Präsidium appelliert an alle Länder, ein 2G Modell für den Freizeitbereich einzuführen.
     
  3. Die Neuausrichtung der Corona-Strategie in Richtung auf ein "Leben mit Corona" macht auch eine Veränderung der Strategien zu Kontaktnachverfolgung und Quarantäne erforderlich. Jede weitere Lockerung hat zur Folge, dass die Intensität der Kontaktnachverfolgung reduziert werden muss. Bund, Länder und RKI müssen insoweit ein konsistentes Konzept erarbeiten. Perspektivisch dürfte es ausreichen, nur für positiv Getestete und ihre Haushaltsangehörigen eine Quarantäne anzuordnen.
     
  4. Für die von Quarantäne betroffenen Familien gelten derzeit unterschiedliche Fristen zur Beendigung der Absonderung. Dies ist nicht vermittelbar. Das Präsidium hält es für erforderlich, die Quarantäne kraft Gesetzes einheitlich nach Ablauf von 7 Tagen und Freitestung mittels PCR Test auslaufen zu lassen.
     
  5. Das Präsidium begrüßt, dass ab dem 11. Oktober 2021 nicht geimpfte Menschen selbst für die notwendigen Tests aufkommen müssen. In Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Angeboten der Aus- und Weiterbildung sowie Behörden sollten kostenfreie Tests durch die Einrichtungen angeboten werden, um den Zugang zu ermöglichen.
    Für Empfänger von Grundsicherung nach SGB II und XII ist die Übernahme der Testkosten durch den Staat dann vorzusehen, wenn durch ein ärztliches Attest eine Erkrankung bestätigt wird, die nach den Empfehlungen der Stiko eine Impfung nicht ratsam erscheinen lässt.
     
  6. Es ist richtig, die Hospitalisierungsrate, die Belegung der Intensivbetten und die Impfquote als weitere maßgebliche Faktoren in die Bewertung des Infektionsgeschehens einzubeziehen. Dennoch bleibt der Inzidenzwert ein akzeptierter Richtwert für die Bürgerinnen und Bürger. In der Umsetzung der neuen Maßstäbe müssen die Länder klar und einfach regeln, wann verschärfte Corona-Regelungen gelten.
     
  7. Es ist angezeigt, die Impfkampagne zunehmend der niedergelassenen Ärzteschaft zu überlassen. Die kreativen und sehr erfolgreichen niedrigschwelligen Impfangebote der Städte sollten aufrechterhalten werden, solange ein Bedarf besteht. Mobile Impfteams müssen von den Ländern weiterhin sichergestellt werden. Dabei steht auch der Bund in der Finanzierungsverantwortung. Ob die erhebliche saisonale Arbeitsbelastung der Arztpraxen im Herbst und Winter mit einem Massenimpfgeschäft vereinbart werden kann, bleibt abzuwarten. Die Städte weisen darauf hin, dass es nicht möglich ist, geschlossene Impfzentren kurzfristig wieder hochzufahren.
     
  8. Das Präsidium begrüßt die Neuregelung einer Auskunftspflicht für Beschäftigte in sensiblen Berufen, in denen besonders schutzbedürftige Menschen betreut werden. Die Städte erwarten von den Beschäftigten in der Pflege, im Gesundheitswesen und in den pädagogischen Bereichen, dass sie sich impfen lassen. Die Städte erwarten von den Ländern, in diesen Bereichen für das Personal 2G als Zugangsvoraussetzung anzuordnen.