vhw-Verbandstag 2024
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Unser Grundgesetz wird 75 Jahre alt und mit ihm der für die Stadtentwicklung besonders bedeutsame Artikel 14 GG. Er gewährt Rechtssicherheit auch für das Eigentum an Grund und Boden und ist insofern eine zentrale Grundlage für die private Investitionstätigkeit in unseren Städten. Allerdings zeigt sich in der Praxis zunehmend, dass private und öffentliche Interessen im Einzelfall voneinander abweichen können und auf kooperativem Wege keine Einigung zu erzielen ist. Dringlicher werdende Wohnungsbau-, Transformations- und Innenentwicklungsaufgaben lösen deswegen die Frage aus, ob die Kommunen zur Durchsetzung öffentlicher Interessen besser anwendbare Rechtsinstrumente benötigen. Kann insbesondere die Innenentwicklung als Gemeinwohlbelang verstanden werden, der geeignet ist, an die ebenfalls in Artikel 14 verankerte Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu appellieren? Müssen im Licht der geforderten Flächenkreislaufwirtschaft auch im Bodenrecht neue Wege gegangen werden? Der vhw-Verbandstag 2024 bietet die Möglichkeit für Austausch zu diesen Aspekten und gibt entsprechende Anstöße.
Hilmar von Lojewski, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr für den Deutschen Städtetag nimmt an der Diskussion "Innenentwicklung als Gemeinwohlaufgabe?" teil.
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