Gasmangellage
17.08.2022

Örtliche Absprachen und Solidaritätsversprechen zwischen Unternehmen in Vorbereitung auf Gasmangellage

Vierzig Industriekunden aus Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck erarbeiten Solidaritätsabkommen zum Einsparen von Energie. Alle Unternehmen sparen bereits jetzt so viel Energie wie möglich.

Wir möchten Sie über ein Solidaritätsabkommen informieren, im Rahmen dessen sich Vertreter aus der Wirtschaft gemeinsam mit dem Netzbetreiber und den Kommunen zusammengefunden haben, um Vorbereitungen für die sich abzeichnende Energiekrise zu treffen.

Bereits im Frühsommer sind auf Initiative der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden auf vierzig Industriekunden zugegangen, die laut Gasnotfallplan der Bundesnetzagentur als sog. nicht geschützte Kunden gelten. Diese Kunden wären als erstes von Abschaltungen betroffen, sollte es zu einer Knappheit im Gasnetz der ELE Verteilnetz GmbH kommen, welches die drei Kommunen gemeinsam betreiben.

Wie funktioniert das Modell?

Das Modell basiert auf ausführlichen Gesprächen mit den nicht geschützten Kunden zur Sensibilisierung, zum Informationsaustausch über die Versorgungslage, zur Vernetzung der Kunden auch untereinander und der Entwicklung eines solidarischen Denkansatzes.

Sollte es zu einer Gasknappheit kommen, möchte man proaktiv einen Plan in der Tasche haben, der den betroffenen Unternehmen die größtmögliche Planungssicherheit bietet und mögliche Abschaltungen vorbeugt. Die Unternehmen verständigen sich darauf bereits jetzt so viel Energie wie möglich einzusparen und zu Spitzenlastzeiten, in Rücksprache mit der ELE Verteilnetz GmbH die Verbräuche zu reduzieren, z. B. indem frühzeitig Revisionen, Instandhaltungsmaßnahmen oder gar Betriebsurlaube eingeplant werden. Dies ist insbesondere bei industriellen Betrieben wichtig, deren Produktion sensibel auf Energieschwankungen reagiert, welche irreparable Schäden in der Produktion hervorrufen könnten.

Die Unternehmen prüfen kritisch, wer welche Energiereduzierungen in mögliche Abschaltszenarien realistisch „einbringen“ kann. Der örtliche Verteilnetzbetreiber nutzt diese Daten und die in den Gesprächen erworbenen unternehmensspezifischen Informationen, um Pläne für unterschiedliche Szenarien zu erarbeiten, an die sich die Unternehmen dann halten, sollte es zu einer Gasknappheit kommen. Dazu verständigen sich die Unternehmen auf eine sinnvolle Reihenfolge und Dauer von Betriebsruhen. Ergebnis dieser Gespräche sollen Solidaritätsverabredungen sein, mit dem Ziel auch bei einer Gasmangellage, die größtmögliche Planbarkeit der Produktion zu sichern und ungeplante Eingriffe in die Produktion abzuwenden.  

Ähnliche Modelle, die auf Freiwilligkeit basieren, werden aktuell auch bereits in anderen Städten diskutiert. Der Erfolg der Modelle und Initiativen ist abhängig davon, wie viele nicht geschützte Kunden an einem Netz angeschlossen sind und inwiefern der lokaler Verteilnetzbetreiber in der Lage ist, regulativ einzuwirken. Gasnetze mit wenigen Großverbrauchern bieten weniger Spielraum als Netze mit einer Vielzahl an Industrieunternehmen.

Solidaritätsverbünde und Abkommen sind ein empfehlenswerter Weg

Der Deutsche Städtetag hält solche Solidaritätsverbünde zwischen Unternehmen für einen empfehlenswerten Weg, Vorkehrungen zu treffen, um einer Gasmangellage entgegenzuwirken. Es ist ganz entscheidend, lokal mit möglichst vielen Akteuren Krisenvorsorge zu treffen, um auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet zu sein.

Klar ist, dass solidarische Abkommen, wie das oben geschilderte Modell nur funktionieren, solange die Bundesnetzagentur nicht als Bundeslastverteiler agiert und hoheitlich die Verteilung und Zuteilung der Gasmengen übernehmen muss.

Wir stellen weiterhin alle aktuellen Informationen in das eigens geschaffene Forum zur Energiekrise ein. Sie finden das Forum unter folgendem Link.


Bearbeitet von: Christine Wilcken
christine.wilcken@staedtetag.de 
Aktenzeichen: 75.06.00 D, Dokumenten-Nr.: U 6265