Förderprogramm
23.05.2022

"Ambitionssteigerung beim Klimaschutz im kommunalen Umfeld"

Mit dem Programm fördert das BMWK nicht-investive, innovative Klimaschutzprojekte. Anträge können bis 30. Juni 2022 eingereicht werden.

Mit seinem Förderaufruf "Ambitionssteigerung beim Klimaschutz im kommunalen Umfeld" zielt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Projekte zur Entwicklung und Erprobung umsetzungsorientierter, innovativer Ansätze im Klimaschutz. Antragsberechtigt sind Kommunen, aber auch eingetragene Vereine, Stiftungen oder GmbHs.

Förder-Module

Gefördert werden Klimaschutzprojekte, die in den klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen leisten und bundesweit sichtbar sind.

Es sind drei Förder-Module vorgesehen:

Details zu den Modulen finden Sie im Förderaufruf unter https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/mediathek/dokumente/FA_Innovative-Klimaschutzprojekte.pdf

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel für einen Zeitraum von maximal drei Jahren gewährt. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben. In allen drei Modulen gilt ein Eigenmittelanteil von mindestens zehn Prozent. Dies gilt auch für Klimaschutz- und Energieagenturen sowie für gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH).

Antragsverfahren

Anträge können bis 30. Juni 2022 eingereicht werden. Auf der Seite des BMWK stehen die Projektskizzen-Gliederungen der drei Module zum Download bereit.

Die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH als Projektträger des Förderaufrufs bietet am 30. Mai 2022 von 10:00 bis 12:00 Uhr eine virtuelle Sprechstunde zum Themenaufruf "Ambitionssteigerung beim Klimaschutz im kommunalen Umfeld" an. Hier können Sie sich anmelden.