Handreichung
11.05.2021

Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis

Leitfaden mit Best-Practice-Beispielen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aus den Mitgliedstädten des Deutschen Städtetages

Deutschland ist dem "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (sogenannte Istanbul-Konvention) 2017 beigetreten. Das Übereinkommen soll dazu beitragen, Frauen das grundlegende Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben zu gewährleisten.

Ihm liegt das Verständnis zugrunde, dass Gewalt gegen Frauen immer auch Folge der gesellschaftlichen Geschlechterdifferenz und der dadurch bedingten Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern ist. Die Istanbul-Konvention sieht die Gleichstellung der Geschlechter daher als notwendige Voraussetzung für die Beendigung von Gewalt an. Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem. Es ist Aufgabe des Staates, vor allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen.

Präsidiumsbeschluss des Deutschen Städtetages

Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat im Januar 2020 jede Form von Gewalt gegen Frauen verurteilt und begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland die sog. Istanbul-Konvention ratifiziert hat. Gleichzeitig hat es die Bereitschaft der Städte bekräftigt, sich auch weiterhin der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen.

Besonderer Fokus muss aus Sicht der Städte dabei auf der Gewaltprävention liegen. Die Hauptgeschäftsstelle hat die Thematik aufbereitet und Best-Practice-Beispiele zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aus den Mitgliedstädten des Deutschen Städtetages zusammengestellt. Die Ergebnisse der Umfrage sind hierzu aufbereitet und wurden vom Präsidium im April 2021 gebilligt.

Die Handreichung

Der Leitfaden zeigt, dass sich die Städte bereits seit Jahren durch vielfältiges Engagement vor Ort im Kampf gegen Gewalt an Frauen engagieren und mit zahlreichen Projekten und Maßnahmen Vorgaben der Istanbul-Konvention umsetzen. Deutlich wird aber auch, dass weitergehende Anstrengungen notwendig sind. Mit Blick auf das nach wie vor vorhandene Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt in unserer Gesellschaft, das bedauerlicherweise unter den Bedingungen der Pandemie eine neue Qualität erfährt, muss es perspektivisch darum gehen, getroffene Maßnahmen auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und den Um­setzungsprozess weiter zu optimieren. Wir sind auf dem richtigen Weg, aber noch längst nicht am Ziel.

Dieser Leitfaden möchte zum Wissenstransfer unter den Städten beitragen. Er soll bestärken oder auch ermutigen, sich im Kampf gegen Gewalt an Frauen weiter zu engagieren. Denn Gewaltschutz erhöht die Lebensqualität in der Stadt und trägt so zu Solidarität mit Betroffenen und Zusammenhalt bei. Auch steigert er die Standortattraktivität – Menschen leben gerne dort, wo sie sich sicher fühlen.

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