Europa und Internationales
14.12.2022

Europa News 6|2022

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. Neue EU-Anforderungen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften, Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinien und Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie, Kreislaufwirtschaftspaket II: Vorschlag zum Verbot von abfallintensiven Verpackungen

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Konferenz zur Zukunft Europas: Follow Up
Wirtschaft
  •  

    Neue EU-Anforderungen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften

  •  

    Kohäsionspolitik: Schlussfolgerungen im Rat gebilligt

Verkehr
  •  

    Kommission: Start für reformierte Expertengruppe zu urbaner Mobilität

 

 

Umwelt
  •  

    Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinien und Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie

  •  

    Kreislaufwirtschaftspaket II: Vorschlag zum Verbot von abfallintensiven Verpackungen

 

 

Digitales
  •  

    Gesetzesvorschlag für ein interoperables Europa

     

Tipps & Hinweise
  • Ukraine: Spendenaufruf für Schulbusse

     

In eigener Sache
  • An unsere Leserinnen und Leser

Anhang
  • Auswahl von Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der
    152. Plenartagung am 30. November / 1. Dezember 2022
  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

Konferenz zur Zukunft Europas: Follow Up

Am 2. Dezember 2022 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission eine Feedback-Veranstaltung zur Konferenz über die Zukunft Europas ausgerichtet. Vertreterinnen und Vertreter der drei Institutionen erläuterten die Folgemaßnahmen zu den Vorschlägen der Konferenz und tauschen sich mit über 500 Bürgerinnen und Bürgern aus, die in den Europäischen oder nationalen Foren saßen oder an Veranstaltungen zur Zukunftskonferenz teilgenommen hatten.  

Parlamentspräsidentin Roberta Metsola versprach: "Wenn es darum geht, die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, sollte kein Anstoß für Veränderungen tabu sein. Die Konferenz zur Zukunft Europas und die vorgelegten Vorschläge sind kein Schlusspunkt, sondern eine Aufforderung, weiterzumachen."

In der anschließenden Debatte ging es um die wichtigsten Herausforderungen, vor denen die EU heute steht, darunter der russische Angriff auf die Ukraine und seine Folgen für das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer sowie die Notwendigkeit, sich noch stärker für die Energieunabhängigkeit der EU einzusetzen. Die Teilnehmenden brachten außerdem Fragen aus dem gesamten Themenspektrum der Konferenzvorschläge ein, darunter Klimawandel und Umwelt, körperliche und geistige Gesundheit, Bildung und Kultur, der digitale Wandel, migrationsbezogene Herausforderungen, Bedrohungen der europäischen Werte und des EU-Haushalts, die Lage der europäischen Wirtschaft und die Rolle junger Menschen in all diesen Bereichen.

Wiederholt erwähnt wurde die Aussicht auf Einberufung eines Konvents zur Überarbeitung der EU-Verträge. Das Parlament bestätigte, dass an der Fertigstellung eines umfassenden Initiativberichts mit entsprechenden Vorschlägen gearbeitet werde.

Die von April 2021 bis Mai 2022 laufende Konferenz zur Zukunft Europas hatte Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, ihre Ideen in Debatten und Diskussionen einzubringen, sich auszutauschen und die gemeinsame Zukunft Europas mitzugestalten. Die oben genannten Vorschläge und Schlussfolgerungen sind im Mai nach Ablauf der Konferenz in einem Abschlussbericht präsentiert worden.

(kue)

Wirtschaft

Neue EU-Anforderungen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften

Am 7. November 2022 schlug die Kommission eine Verordnung für sogenannte  kurzfristige Mietverhältnisse vor. Konkret enthält der Vorschlag Regeln über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften.

Der Vorschlag zielt auf mehr Transparenz von digitalen Plattformbetreibern sowie Vermieter, welche möblierte Unterkünfte zum Beispiel für Touristen kurzfristig anbieten. Die Kommission teilte mit, dass nach einer Erhebung durch Eurostat rund ein Viertel aller touristischen Unterkunftsangebote in der EU aus kurzfristigen Mietverhältnissen bestehen. Es gebe derzeit mehr als 700 aktive Plattformen.

Die neuen Regeln beinhalten zudem verbindliche Vorgaben für Behörden, wenn sie sich dafür entscheiden, ein behördliches Registrierungsverfahren für lokale Hosts zu etablieren. Vermieter kurzfristiger Mietverhältnisse müssen demnach künftig erklären, ob sie eine möblierte Unterkunft in einem lokalen Gebiet über eine Plattform anbieten und zum Beispiel für wieviel Nächte im Monat. Die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die Vorgaben erfüllt werden können, etwa eine unmittelbare Vergabe einer Registrierungsnummer für jede möblierte Unterkunft, sofern eine Erklärung der Vermieter vorliegt. Registrierungsnummern müssen über ein nationales digitales Interface an die zuständige Behörde weitergegeben werden. Die Verordnung ermächtigt die lokalen Behörden bei Falschangaben, die Registrierungsnummer für ungültig zu erklären und bei der Plattform einzufordern, die entsprechenden Unterkunftsangebote unmittelbar zu löschen. Die Plattformbetreiber müssen die technische Voraussetzung schaffen und Informationen für die Anbieter der Unterkünfte bereitstellen, wenn eine Registratur in dem Gebiet, in dem sie die möblierte Unterkunft anbieten, bereits vorhanden ist. Die Registrierungsnummer ist von den Vermietern immer anzugeben und die Plattformen sollen unregelmäßige Kontrollen durchführen.

Ausdrücklich ausgenommen von der Anwendung der Verordnung sind lokale Regelungen, wie zum Beispiel die Erhebung lokaler Steuern, Gebühren oder Sanktionen. Die Verordnung ist von den Mitgliedstaaten zwei Jahre nach in Kraft treten umzusetzen. Zunächst muss der Vorschlag aber das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen.

Für das Europäische Parlament ist der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz federführend. Am 29. November gab es bereits einen ersten Austausch der Abgeordneten. Die Kommission stellte dabei klar, dass die Marktöffnung bzw. die Beschränkungen von Angeboten kurzfristiger Mietverhältnisse in den Mitgliedsstaaten geregelt werden muss und dabei oft in den Kompetenzbereich der lokalen Behörden fällt. Dennoch gebe es viele Beschwerden der Plattformbetreiber, dass lokalen Regelungen unverhältnismäßig sind und diskriminierend. Die Kommission hofft durch ihren Vorschlag den Austausch von Daten zwischen Behörden und Plattformen zu erleichtern, so dass lokale Regeln passgenau und verhältnismäßig erstellt werden können.  

In einigen deutschen Städten und Bundesländern sind Regelungen für kurzfristige Mietverhältnisse auf dem Weg oder bereits etabliert. Ob und inwiefern diese vorhandenen Regelungen durch die neue Verordnung angepasst werden, ist aus kommunaler Sicht von Bedeutung.

(fia)

Kohäsionspolitik: Schlussfolgerungen im Rat gebilligt

Der Rat für allgemeine Angelegenheiten hat am 22. November 2022 seine Schlussfolgerungen zur Kohäsionspolitik gebilligt und damit eine allgemeine Bewertung der Rolle der Kohäsionspolitik bei der Förderung der regionalen Entwicklung in der EU vorgenommen. Gleichzeitig stellt er die wichtigsten Herausforderungen bei deren Umsetzung sowie einen möglichen Ausblick auf die Zukunft vor.

In den Schlussfolgerungen werden verschiedene Aspekte der Kohäsionspolitik behandelt, darunter ihr Mehrwert, ihre Rolle bei der Bewältigung der jüngsten Krisen, territoriale Gesichtspunkte und die Zukunft der Politik nach 2027. So macht der Rat etwa deutlich, dass Investitionen auf die Chancen ausgerichtet werden sollten, die der grüne und der digitale Wandel für das Wachstum bieten, um das Entstehen neuer Unterschiede zu vermeiden. Zudem weist der Rat auf Bereiche hin, in denen Verbesserungsbedarf besteht. So müssten beispielsweise die Vorschriften vereinfacht und harmonisiert, Überschneidungen mit anderen EU-Programmen vermieden und die Besonderheiten der einzelnen Regionen berücksichtigt werden.

Zum achten Kohäsionsbericht "Kohäsion in Europa bis 2050" hatte der Rat seine Schlussfolgerungen im Juni 2022 angenommen.

(kue)

Verkehr

Kommission: Start für reformierte Expertengruppe zu urbaner Mobilität

Am 28. Juli 2022 hat die Europäische Kommission den notwendigen Beschluss zur Einrichtung einer reformierten Expertengruppe für urbane Mobilität (EGUM) gefasst. Die neue Formierung der Gruppe aus Interessensträgern, Sachverständigen und ernannten Vertretern der Mitgliedsstaaten wurde nötig durch den neuen EU-Rahmen für urbane Mobilität, der am 14. Dezember 2021 vorgestellt wurde. Ausdrücklich wurden Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie andere öffentliche Einrichtungen mit Expertise in urbaner Mobilität als Mitglieder gesucht. Der Dachverband Rat der Gemeinden und Regionen Europas (CEMR) ist durch den Vorsitzenden der CEMR Mobility Expert Group, Caspar Sluijter vom niederländischen Verband VNG, vertreten. Die Kommission hat eine große und breit gefächerte Gruppe mit etwa 70 Personen gebildet. Die Gruppe hat eine beratende Funktion gegenüber der Generaldirektion Verkehr und soll bei der Umsetzung der Absichten des EU-Rahmens für urbane Mobilität konsultiert werden.

Im Rahmen der ersten Sitzung der Expertengruppe für urbane Mobilität (EGUM) am 26. Oktober 2022 stellte die Kommission alle bestehenden Initiativen zur urbanen Mobilität, inklusiver der Civitas-Initiativen vor. Es sollen zudem Untergruppen zu spezifischen Themen gebildet werden. Die Kommission selbst schlug zwei Gruppen zu folgenden Themen vor:

  1. Nachhaltige Planung, Überwachung und Umsetzung der städtischen Mobilität,
  2. Zugangsbeschränkungszonen für Fahrzeuge in der Stadt (UVAR)

Die erste Gruppe steht in Verbindung mit der Überarbeitung der TEN-V-Verordnung und den neuen Anforderungen an die größten 424 Städte der EU im TEN-V-Netz, Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität (Sustainable Urban Mobility Plan, SUMP) zu schaffen. Die zweite Gruppe wird sich mit lokalen Zugangsbestimmungen innerhalb der EU beschäftigen, welche von Städten eingesetzt werden, um politischen Zielen wie Luftqualität, Lebensfähigkeit und Reduzierung von Verkehrsstaus durchzusetzen. Ein Aspekt der Arbeit könnte die Verbesserungsvorschläge für die Nachverfolgung bei Verstößen von Verkehrsteilnehmern aus anderen EU-Ländern sein. Unklar ist, ob die Kommission sich in eine Regulierung oder Harmonisierung von Umweltzonen und sonstigen Bereiche mit eingeschränkten Zufahrtsrechten einbringen will.

(fia)

Umwelt

Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinien und Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, stellte am 26. Oktober 2022 das Null-Schadstoff-Paket vor. Es umfasst zwei Vorschläge, um den gleichnamigen Aktionsplan zum besseren Schutz der Umwelt und Gewässer umzusetzen. Ein Vorschlag ist die Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie. Der andere Vorschlag umfasst die Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien mit strengeren EU-Luftqualitätsnormen für den Zeitraum bis 2030, die näher an die neuen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation angeglichen werden sollen. Die Gesetzesvorschläge vor als wichtigen Schritt auf dem Weg zum Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals, d. h. einer schadstofffreien Umwelt bis 2050. Sie entsprechen auch spezifischen Forderungen der Konferenz zur Zukunft Europas.

In der Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien sind strengere EU-Luftqualitätsnormen für den Zeitraum bis 2030 vorgesehen, die näher an die neuen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation angeglichen werden sollen. Der Vorschlag sieht vor, den Jahresgrenzwert für den vorherrschenden Schadstoff – Feinstaub (PM2,5) – um mehr als die Hälfte herabzusetzen, nämlich von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ im Jahr 2030. Zudem werden regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen gefordert, um sie jeweils nach Maßgabe der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen neu zu bewerten. Die erste Überprüfung soll Ende 2028 erfolgen mit dem Ziel, vor allem die vollständige Angleichung an die Empfehlungen der WHO zu gewährleisten.

Die Kommission führt neben Umweltgefahren auch gesundheitliche Begründungen für die Vorschläge an: Etwa 300 000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr und eine beträchtliche Anzahl von Erkrankungen wie Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs sind der Kommission nach auf Schadstoffe in der Luft zurückzuführen. Verschmutzte Luft ist immer noch die häufigste umweltbedingte Ursache für vorzeitige Todesfälle in der EU. Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon sind vor diesem Hintergrund die schlimmsten Schadstoffe. Die Luftqualitätsrichtlinien wurden zuletzt 2008 aktualisiert. Die Forderungen der EU und der WHO sind grundsätzlich begründbar, stellen die Städte aber vor großen Druck und Herausforderungen. Die Absenkungsziele würden derzeit von kaum einer Stadt erfüllt werden.

Für die Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie schlägt die EU-Kommission strengere Vorschriften zur Reduktion von Schadstoffen in Oberflächengewässern und im Grundwasser sowie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vor. Zu den Inhalten gehören neue Verpflichtungen zur Verwertung von Nährstoffen aus Abwasser, neue Normen für Mikroschadstoffe und neue Überwachungsanforderungen für Mikroplastik in der kommunalen Abwasserreinigung sowie die Einführung des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung, insbesondere mit Blick auf schädliche Mikroschadstoffe in EU-Abwässern, die von Arzneimitteln und Kosmetika stammen. Angestrebt wird, die europäische Abwasserwirtschaft bis 2040 energieneutral zu stellen und die Qualität des Klärschlamms im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu verbessern. Hierfür werden Zwischenziele vorgeschlagen. 

Im Europäischen Parlament ist der ENVI-Ausschuss federführend für beide Vorschläge. Details zur Berichtung bzw. eine Zeitschiene sind noch nicht bekannt.

(fia)

Kreislaufwirtschaftspaket II: Vorschlag zum Verbot von abfallintensiven Verpackungen

Am 30. November 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Initiativen zur Kreislaufwirtschaft als zweite Auflage des im März dieses Jahres veröffentlichten Pakets. Das November-Paket besteht aus

einem politischen Rahmen für biobasierte, biologisch abbaubare und kompostierbare Kunststoffe
einer Verordnung für einen Zertifizierungsrahmen für den Kohlenstoffabbau
einer Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (englische Version)

Aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft ist die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle der wichtigste Teil des Pakets. Die nun vorgeschlagene Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Verpackungen und Verpackungsabfälle zielt im Allgemeinen darauf ab, den steigenden Trend bei der Erzeugung von Verpackungsabfällen zu stoppen. Sie setzt ein übergreifendes Reduktionsziel von 15 Prozent pro Kopf und Mitgliedstaat bis 2040, verglichen mit den Zahlen von 2018. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält die Verordnung, die die vorherige Richtlinie ersetzt, mehrere Vorgaben.

Dazu gehören Maßnahmen zur Vermeidung der Entstehung von Verpackungsabfällen mit neuen Standards für Überverpackungen, ein Verbot von unnötigen Verpackungen (z. B. Einwegverpackungen in Restaurants und Förderung von wiederverwendbaren und -befüllbaren Verpackungen). Hochwertiges Recycling soll zudem gefördert werden. Alle Verpackungen auf dem EU-Markt sollen bis 2030 recycelbar sein. Dies impliziert die Festlegung von Designkriterien für Hersteller, aber auch obligatorische Pfandsysteme für Plastikflaschen und Aluminiumdosen. Darüber hinaus sollen einheitliche Etiketten auf allen Verpackungen und Recyclingbehältern die Sortierung für den Verbraucher erleichtern. Weiterhin soll sich die Verwendung von recyceltem Kunststoff in Verpackungen durch verbindliche Zielvorgaben erhöhen.

Der Vorschlag für die Vereinheitlichung der Zertifizierung von CO2-Entnahmen enthält einen freiwilligen EU-weiten Rahmen für die Zertifizierung des in Europa erzeugten Kohlenstoffabbaus. Sie legt Kriterien zur Definition eines hochwertigen Kohlenstoffabbaus und das Verfahren zur Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der Authentizität dieses Abbaus. Weitere Hintergrundinformationen zur kommunalen Betroffenheit finden Sie in diesem Briefing des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlamentes, welcher mittels Abfragen und Recherchen die nationalen, regionalen und lokalen Positionen zur Initiative der Kommission in Bezug auf die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus zusammengestellt hat.

Die Vorschläge werden nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und vom Rat beraten.

(fia)

Digitales

Gesetzesvorschlag für ein interoperables Europa

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Digitalen Binnenmarktes hat die Kommission am 21. November 2022 einen Verordnungsvorschlag für ein interoperables Europa angenommen. Mit dem geplanten Gesetz soll durch Schaffung eines Netzes souveräner und miteinander verknüpfter digitaler öffentlicher Verwaltungen der digitale Wandel des öffentlichen Sektors in Europa beschleunigt werden.

Aus Sicht der Kommission soll das neue Gesetz helfen, bessere öffentliche Dienste für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitzustellen, um damit zur Verwirklichung der Digitalziele Europas für 2030 und zur Förderung vertrauenswürdiger Datenströme beizutragen. Die Kommission verweist auch auf beträchtliche Kosteneinsparungen auf Seite der Bürgerinnen und Bürger sowie in den öffentlichen Verwaltungen.

Der Vorschlag baut unter anderem auf den Initiativen European Interoperability Framework (EIF) und ISA2 auf. Mit dem Gesetz für ein interoperables Europa sollen folgende Maßnahmen eingeführt werden:

  • eine strukturierte EU-weite Zusammenarbeit, bei der sich öffentliche Verwaltungen im Rahmen von Projekten zusammenschließen, die von den Mitgliedstaaten sowie von Regionen und Städten gemeinsam getragen werden;
  • obligatorische Bewertungen zur Beurteilung der Auswirkungen bei Erneuerungen oder Veränderungen behördlicher Netzwerk- und Informationssysteme auf die grenzüberschreitende Interoperabilität in der EU;
  • verpflichtende Weitergabe und Weiterverwendung von oftmals quelloffenen Lösungen (techn. Spezifizierung, Standards etc.) über ein Portal für ein interoperables Europa, einer zentralen Anlaufstelle für Lösungen und gemeinschaftliche Zusammenarbeit;
  • Innovations- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Reallabore und Schulungen zur Entwicklung und Ausweitung von Lösungen für die Weiterverwendung.

Zur Betreuung der Interoperabilitätszusammenarbeit soll ein Beirat für ein interoperables Europa eingerichtet werden, der sich aus Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zusammensetzt. Der Beirat wird unter anderem die Aufgabe haben, EU-weite Leitlinien zur Durchführung der obligatorischen Bewertung zu erstellen.

Der Geltungsbereich der Verordnung umschließt alle öffentlichen Stellen, definiert nach der Open Data/PSI Richtlinie, inklusive Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Diese Stellen werden verpflichtet, die Bewertung der Auswirkungen bei Erneuerungen oder Veränderungen behördlicher Netzwerk- und Informationssysteme vorzunehmen und einen Bericht zu veröffentlichen. Die Bewertung soll erfolgen, bevor die Behörde eine Entscheidung zu beispielsweise technischen Anforderungen für die Erneuerungen des behördlichen Netzwerk- und Informationssystems trifft.

Die Kommission betont in einer begleitenden Mitteilung die Einbeziehung aller Regierungsebenen und nennt in diesem Prozess konkret die Vertretung regionaler und lokaler Gemeinschaften, "um die beträchtliche Innovationsfähigkeit von Städten und Regionen nutzen zu können".

Der oben genannte Beirat soll durch eine "Gemeinschaft für ein interoperables Europa" unterstützt werden, die sich aus Expertinnen und Experten aus der Praxis zusammensetzt. Genannt werden hier Interessierte aus Unternehmen, Open-Source-Gemeinschaft sowie Regionen und Städten in der gesamten EU.

Zur Frage der Subsidiarität führt die Kommission an, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten der öffentlichen Verwaltungen in vollem Umfang achten. In der Vergangenheit geschaffene und umgesetzte Infrastrukturen und Lösungen sollen so weit wie möglich weiter genutzt werden können.

Über den Vorschlag wird nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens im Europäischen Parlament und im Rat beraten.

(kue)

Tipps & Hinweise

Ukraine: Spendenaufruf für Schulbusse

Mit einer Solidaritätskampagne vom 21. November 2022 hat die EU-Kommission öffentliche und private Einrichtungen in und außerhalb der EU dazu aufgerufen, Busse für ukrainische Schulkinder zu spenden.

Interessierte können über das EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM) spenden. Darüber hinaus informieren auch die Vertretungen der EU-Kommission in den Mitgliedstaaten.

In eigener Sache

An unsere Leserinnen und Leser

 

Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2023.

Ihr Europa-News-Team

 

 

 

Redaktion: Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren: U. Fikar (fia),  K. Kühne (kue)