Europa und Internationales
03.07.2024

Europa News 4|2024

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. den Europawahlen 2024: Ergebnisse und Auswirkungen, Europäischer Rat einigt sich auf Spitzenposten – Von der Leyen für zweite Amtszeit vorgeschlagen, Rat beauftragt Kommission mit Analyse des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Europawahlen 2024: Ergebnisse und Auswirkungen
  • Europäischer Rat einigt sich auf Spitzenposten - Von der Leyen für zweite Amtszeit vorgeschlagen
  • Europäischer Rat verabschiedet Strategische Agenda 2024 bis 2029
  • Ungarn startet EU-Ratspräsidentschaft
Migration
  • Kommission stellt Gemeinsamen Plan für Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpaket vor
  • Rat stimmt Verlängerung des vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete zu
Wirtschaft
  • Rat beauftragt Kommission mit Analyse des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge

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    Diskussion der Institutionen über die Zukunft der Kohäsionspolitik

     

     

     

     

 

Umwelt

  • EU-Mitgliedsstaaten beschließen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

  • Umweltrat verabschiedet allgemeine Ausrichtungen zu Bodenüberwachungsrichtlinie und Abfallrahmenrichtlinie

Erweiterung

  • EU eröffnet Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau

Energie
 

  • Europäische Kommission genehmigt 3-Milliarden-Euro-Förderung für deutsches Wasserstoff-Kernnetz

In eigener Sache

  • Europa-News sagt Dankeschön an Karen Kühne

Anhang

  • Auswahl der Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen
  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

Europawahlen 2024: Ergebnisse und Auswirkungen

Die Europawahl 2024 zeigte eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung (51%) wie bei der Wahl 2019. In Deutschland erreichte die Wahlbeteiligung mit 64,8 % sogar den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung. Nach der Auszählung gewann die Europäische Volkspartei (EVP) die meisten Stimmen und erhält 188 Sitze. Im Europaparlament bilden 361 Stimmen eine Mehrheit und somit ist klar, dass ohne die EVP keine Koalitionen möglich sind. Die Fraktionen der EVP, der europäischen Sozialdemokraten (S&D) und der europäischen Liberalen (Renew Europe) könnten zusammen eine Mitte-Links Koalition mit 399 Stimmen stellen. Da es jedoch keinen Fraktionszwang gibt, wird erwartet, dass die EVP auf flexible Mehrheiten setzt und je nach Thema um die Unterstützung der europäischen Grünen oder

  • Sitzverteilung, Stand 28.06.2024

um Stimmen aus dem Lager der rechts-populistischen Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) wirbt.

Im Ergebnis konnten die pro-europäischen Fraktionen die Mehrheit halten, sind aber geschwächt. Trotz der Herausforderungen kann eine sachliche Arbeit im Europaparlament fortgesetzt werden.

Kleinparteien und fraktionslose Abgeordnete gewinnen an Einfluss

Kleine Parteien und fraktionslose Abgeordnete (NI und Sonstige) konnten ihre Anzahl im neuen Parlament erhöhen. Bedeutend wird sein welchen Fraktionen sie sich anschließen. Auch die Abgeordneten der AfD und des neuen Abgeordneten des BSW sind bislang keiner Fraktion zugeordnet. Die kleinen Parteien gewinnen somit an Einfluss, könnten z.B. Nominierungen als Berichterstatter einfordern.

Erstarken der Rechtspopulisten in Europa

In Frankreich ging die rechtspopulistische Partei Rassemblement National von Marine Le Pen mit 31,37 Prozent als klarer Sieger hervor. Auch in anderen europäischen Ländern erzielten rechtspopulistische Parteien bedeutende Erfolge: In Österreich erreichte die FPÖ 25,4 Prozent, in Italien die Fratelli d’Italia von Italiens Staatspräsidentin Giorgia Meloni 28,76 Prozent, und in Deutschland wurde die AfD mit 15,9 Prozent zur zweitstärksten Kraft. In der rechtsextremistische Fraktion Identität und Demokratie (ID) bildet der Rassemblement National nun die stärkste nationale Delegation und innerhalb der EKR die Fratelli d’Italia. Vermutlich wird die ID-Fraktion aber aufgelöst werden oder verkleinert. Denn Ungarns Premierminister Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei kündigten gemeinsam mit der österreichischen FPÖ eine neue Fraktion an, welche  "Patriots for Europe" heißen könnte. Hierfür werben Sie unter den rechtspopulistischen- und extremistischen Parteien. Ein Zusammenschluss aller Rechtspopulisten zu einer großen Fraktion ist derzeit eher unwahrscheinlich. Bis zum 4. Juli müssen die Fraktionen im Europäischen Parlament organisiert sein. Vom 16. bis 18. Juli ist die konstituierende Sitzung des neuen Parlamentes angesetzt. Die Mitglieder des Europäischen Parlamentes wählen dann auch die Parlamentspräsidentin bzw. den -präsident. Erwartet wird, dass die Malteserin und bisherige Amtsinhaberin Roberta Metsola (S&D) wieder gewählt wird. 

 (kal/fia)

Europäischer Rat einigt sich auf Spitzenposten – Von der Leyen für zweite Amtszeit vorgeschlagen

Beim Europäischen Rat am 27. Juni haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten auf die Kandidaten für die europäischen Spitzenjobs geeinigt. So wurde der portugiesische Sozialist António Costa zum neuen Präsidenten des Europäischen Rates gewählt, die Konservative Ursula von der Leyen als Kandidatin für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission vorgeschlagen und die Liberale Estin Kaja Kallas als Kandidatin für das Amt des Hohen EU-Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik.

Die Einigung war das Ergebnis informeller Vorverhandlungen, die seit der Europawahl zwischen Unterhändlern der Europäischen Volkspartei, der europäischen Sozialdemokraten und den europäischen Liberalen stattfanden. Die Entscheidung Frau Von der Leyen für eine zweite Amtszeit zu nominieren, fiel jedoch nicht einstimmig aus.

Im nächsten Schritt muss Ursula Von der Leyen von den Mitgliedern des Europäischen Parlamentes gewählt werden. Dies soll im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Parlamentes am 18. Juli geschehen. Ursula Von der Leyen benötigt dann eine absolute Mehrheit, um gewählt zu werden.

(fia)

Europäischer Rat verabschiedet Strategische Agenda für 2024 bis 2029

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben am 27. Juni beim Europäischen Rat die Strategische Agenda für 2024-2029 angenommen - einen politischen Plan, in dem die künftige Ausrichtung und die künftigen Ziele der EU festgelegt sind.

In dem Dokument steht die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Wirtschaft im Vordergrund. Die EU-Mitgliedstaaten wollen ihre Arbeit darauf ausrichten, die Kaufkraft zu erhöhen, gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Qualität von Waren und Dienstleistungen in Europa zu erhöhen. Die Souveränität in Strategischen Sektoren soll gestärkt werden und Europa soll ein technologisches und industrielles Kraftzentrum werden. Die Mitgliedstaaten erkennen dabei den Rückstand bei Wachstum, Produktivität und Innovation gegenüber internationalen Partnern und Konkurrenten an. Erhebliche kollektive Investitionsanstrengungen durch öffentliche und private Mittel sind nötig um die Lücken zu schließen. In der Strategischen Agenda wird zudem gefordert, den bürokratischen und regulatorischen Aufwand zu reduzieren und die Verwaltungsverfahren zu reformieren, einschließlich der Erteilung von Genehmigungen.

Auf dem Pfad bis zur Klimaneutralität 2050 sollen die Potentiale der grünen und digitalen Transformation abgeschöpft werden durch Schaffung neuer Märkte, Industrien und hochqualifizierter Jobs. Der Europäische Rat möchte einen stabilen und verlässlichen Rahmen vorgegeben, um ein günstiges Umfeld für die Ausweitung der europäischen Produktionskapazitäten für Netto-Null Technologien und Produkte zu schaffen. Investitionen sollen in ausreichende grenzüberschreitende Infrastruktur für Energie, Wasser, Verkehr und Kommunikation getätigt werden. Die Elektrifizierung soll mit allen Lösungen, die auf null und wenig Kohlenstoff basieren, forciert werden und durch Investitionen in Netze, Speicherung und Verbundnetze. Der Europäische Rat setzt auf eine stärker kreislauforientierte und ressourceneffiziente Wirtschaft, die industrielle Entwicklung sauberer Technologien, die Vorteile der Bioökonomie und eine saubere und intelligente Mobilität mit angemessener Netzinfrastruktur. Der Green Deal wird allerdings nicht erwähnt.

Die Strategische Agenda erkennt zudem die Bedeutung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion als wesentlicher Bestandteil der Integrität der Europäischen Union an. Weitere Hinweise über die künftige Ausrichtung der europäischen Kohäsionspolitik bleibt die Agenda aber schuldig. Eine weitere Priorität des  Europäische Rates soll die Pressefreiheit und der Kampf gegen Desinformation sein. Die irreguläre Migration wird zwar als langfristige Herausforderung angesprochen, die Umsetzung der vor kurzem verabschiedete Reform des Gemeinamen Europäischen Asylsystems findet jedoch keine Erwähnung.

Mit der Strategische Agenda für 2024-2029 haben die Staats- und Regierungschefs einen langfristigen Plan für die nächsten Jahre festlegt. Die Prioritäten sollen einen soliden Rahmen für kurzfristigere Maßnahmen bilden. Der Präsident des Europäischen Rates und die nächsten Ratspräsidentschaften können sich an der Strategischen Agenda orientieren.

(fia)

Ungarn startet EU-Ratspräsidentschaft

Unter dem Motto "Make Europe great again" übernimmt Ungarn vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2024 den Vorsitz im Rat der EU. Das Programm des ungarischen Ratsvorsitzes umfasst sieben Schwerpunkte, darunter die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Stärkung der Verteidigungspolitik der EU. Spannend dürfte zu beobachten sein, wie Ungarn die eigentlich neutrale Rolle des Ratsvorsitzes angehen wird. In den vergangenen Jahren blockierte Ungarn immer wieder wichtige Abstimmungen des Rates, etwa bei der Ukraine-Fazilität. Zum Antritt der Ratspräsidentschaft betonte die ungarische Regierung jedenfalls als "ehrlicher Makler" auftreten zu wollen.

Mit Interesse wird verfolgt, wie sich Ungarn gegenüber dem neuen EU-Klimaziel für 2040 positionieren wird, das unter der neuen Kommission angegangen wird. Ungarn kündigte an sich auf die Umsetzung des "Fit for 55"-Pakets für 2030 zu konzentrieren. Die meisten Gesetze aus diesem Paket wurden inzwischen verabschiedet, nicht immer mit Zustimmung Ungarns. Die ungarische Ratspräsidentschaft teilt in ihrem Programm die Herausforderungen des Green Deals erörtern zu wollen und sich mit Interessensgruppen und Bürgerinnen und Bürgern austauschen, um sicherzustellen, dass die Bemühungen "im Interesse der Europäer" sind. Im Bereich der Kohäsion will der ungarische Ratsvorsitz eine hochrangige strategische Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik abhalten mit Fokus auf die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Im Rat sollen zudem gemeinsame Schlussfolgerungen formuliert werden, um die Rolle der Kohäsion bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen anzuerkennen.

Beim Thema Migration will Ungarn sich der externen Dimension widmen, um eine effiziente Zusammenarbeit mit den relevanten Drittstaaten für wirksamere Rückführungen und innovative Lösungen für Asylregelungen zu finden.

Eine weitere Priorität der Ungarn ist der Kampf gegen den Antisemitismus in Europa sowie die Förderung des jüdischen Lebens, der Erhaltung der jüdischen Kultur und des jüdischen Erbes. Ungarn wird den Stand der nationalen Strategien zur Bekämpfung des Antisemitismus prüfen und plant die Annahme einer eine Erklärung des EU-Rates zu diesem Thema.

Es ist das zweite Mal, dass Ungarn den Ratsvorsitz innehat, seitdem sich das Land der EU angeschlossen hat.

(fia)

Migration

Kommission stellt Gemeinsamen Plan für Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpaket vor

Am 13. Juni stellte die EU-Kommission dem Rat für Justiz und Inneres ihren Gemeinsamen Plan für die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpaketes vorgelegt. Der Plan soll sicherstellen, dass bis zur Umsetzungsfrist am 12 Juni 2026 die Mitgliedsstaaten ihre Vorbereitungen treffen. Die neuen und überarbeiteten Gesetze aus dem Asyl- und Migrationspakt wurden bereits am 22. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Mit dem vorgelegten Plan setzt die Kommission erste Vorgaben aus dem EU-Migrations- und Asylpaket um:

  • Die Kommission ist gemäß der neuen Verordnung über die Verwaltung von Asyl- und Migrationsangelegenheiten und der Verordnung über das Asylverfahren verpflichtet, einen gemeinsamen Umsetzungsplan vorzulegen.
  • Gemäß der Verordnung über die Asyl- und Migrationsverwaltung und in der Verordnung über das Asylverfahren, muss jeder Mitgliedstaat mit Unterstützung der Kommission und der zuständigen Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union einen nationalen Umsetzungsplan schaffen, in dem die Maßnahmen und der Zeitplan für ihre Umsetzung festgelegt werden. Die nationalen Implementierungspläne müssen bis zum 12. Dezember 2024 auf der Grundlage des vorliegenden gemeinsamen Umsetzungsplans bei der Kommission eingereicht sein.

Der gemeinsame Plan enthält eine Vorlage für die nationalen Umsetzungspläne mit zehn Bausteinen zur Umsetzung der Kernverpflichtungen des Paktes, u. a. zum Aufbau des gemeinsamen Informationssystems, zur Gewährleistung von Solidarität und zur Sicherstellung fairer und effizienter Rückführungsverfahren. 

Die Mitgliedstaaten können während des gesamten Prozesses die operative, technische und finanzielle Unterstützung der Kommission und der EU-Agenturen in Anspruch nehmen. Die Kommission hat spezielle Unterstützungsteams eingerichtet, die bis zum Herbst 2024 alle Hauptstädte besuchen werden. Diese Teams werden die Mitgliedsstaaten bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Umsetzungspläne unterstützen. Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht erstatten.

Der Plan wurde in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen EU-Agenturen erarbeitet sowie einer am 29. und 30. April 2024 in Gent veranstalteten Ministerkonferenz. Die Kommission führte auch Konsultationen mit der Zivilgesellschaft, einschließlich der Expertengruppe der Kommission für die Ansichten von Migranten im Bereich Migration, Asyl und Integration, sowie mit dem UNHCR durch.

Der Gemeinsame Plan dient auch der Vorbereitung weitere Meilensteine für die zweijährige Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpaket. Eine Übersicht bietet diese Graphik:

 

(fia)

Rat stimmt Verlängerung des vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete zu

Am 25. Juni 2024 nahm der Rat einen Vorschlag der Kommission an, den vorübergehenden Schutz der Menschen, die vor der Aggression Russlands gegen die Ukraine fliehen, bis zum 4. März 2026 zu verlängern. Damit wird der vorübergehende Schutz für ukrainische Geflüchtete um ein weiteres Jahr verlängert, nachdem er bereits im letzten Jahr bis zum 4. März 2025 verlängert wurde.

Die Europäische Union hatte die sogenannte "Massenzustrom Richtlinie" zum vorübergehenden Schutz am 4. März 2022 aktiviert, um den betroffenen Personen sofort und wirksam Hilfe zu bieten. Nach Angaben der Kommission genießen über 4,19 Millionen aus der Ukraine vertriebene Menschen, von denen ein Drittel Kinder sind, vorübergehenden Schutz in der EU. Die Zahl der aktiven Registrierungen, d. h. die Zahl der Personen, die in den EU-Mitgliedstaaten vorübergehenden Schutz genießen, ist mit rund 4 Millionen stabil geblieben, wobei ein leichter konstanter Aufwärtstrend zu verzeichnen war (von 4 Millionen im September 2023 auf 4,19 Millionen im Mai 2024). Deutschland, Polen und Tschechien sind nach wie vor die Mitgliedstaaten, die die meisten Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, aufgenommen haben (Deutschland mehr als 1,2 Millionen Personen, Polen fast 1 Million und Tschechien knapp 400 000). Seit September 2023 ist die Zahl der Entscheidungen über die Gewährung vorübergehenden Schutzes mit rund 65 000 pro Monat stabil geblieben, wenngleich ein leicht rückläufiger Trend zu beobachten ist.

(fia)

Wirtschaft

Rat beauftragt Kommission mit Analyse des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge

Bei der Tagung des Ministerrats für Wettbewerb am 24. Mai befassten sich die EU-Minister mit einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel "Öffentliches Auftragswesen in der EU – Weniger Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Zeitraum 2011-2021". Die Rechnungsprüfer dokumentierten darin, dass es in den letzten 10 Jahren innerhalb der EU weniger grenzüberschreitenden Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gab. Weiterhin stellte der Bericht fest, dass die 2014 erfolgte Reform der EU-Vergaberechts offenbar nicht dazu geführt hat diesen Trend umzukehren. Insgesamt sei kein ausreichendes Bewusstsein für den Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorhanden, urteilte der Rechnungshof.

In den Schlussfolgerungen des Rates wird die Kommission ersucht, die Ursachen für den Rückgang des Wettbewerbs bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU eingehender zu analysieren. Dabei sollen die Unterschiede innerhalb der EU zwischen den Mitgliedstaaten, Regionen und Wirtschaftszweigen berücksichtigt werden sollten. Der Rat mahnt dabei auch die Komplexität der Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge als Hindernis dafür an, das bestimmte Wirtschaftsbeteiligte nicht an der Vergabe öffentlicher Aufträge teilnehmen.

Der Rat fordert die Kommission dazu auf, unverzüglich eine eingehende Analyse des bestehenden Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge — einschließlich der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU — vorzunehmen. Die Analyse solle auch bewerten, ob eine Überarbeitung des EU-Vergaberechts während des Mandates der neuen Kommission (2024-2029) erforderlich ist.

Die Minister mahnen zudem an, das Zusammenspiel zwischen den Vergabe-Richtlinien und der Vielzahl sektorspezifischer Rechtsakte, die Bestimmungen über die Auftragsvergabe enthalten, zu prüfen. In sektoralen Gesetzesakten wurden in den letzten Jahren vermehrt verpflichtende grüne und soziale Kriterien eingebracht, die bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu berücksichtigen sind, zum Beispiel im neuen Netto-Null Industrie Gesetz. Statt vieler Kriterien in einzelnen Gesetzen wünschen sich die Minister, dass diese Initiativen gestrafft und aufeinander abgestimmt werden, um die Rechtssicherheit zu stärken, die Gesamtkohärenz zu verbessern und gegebenenfalls den Verwaltungsaufwand und die Kosten zu verringern.

Die Analyse des europäische Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge wird bereits im Laufe des zweiten Halbjahres 2024 erwartet.

(fia)

Diskussion der Institutionen über die Zukunft der Kohäsionspolitik

Am 18. Juni diskutierten die Mitgliedstaaten im Rat für "Allgemeine Angelegenheiten" über die Integration der Kohäsionspolitik in die strategische Agenda der EU für 2024 bis 2029. Der Rat billigte dabei auch seine Schlussfolgerungen zum 9. Kohäsionsberichts der Kommission (siehe auch Europa News 2/2024). Die Mitgliedstaaten ersuchen dabei die Kommission, Vorschläge auszuarbeiten, die darauf abzielen, die Kohäsionspolitik entsprechend ihrer Rolle als langfristiger Rahmen für die regionale Entwicklung anzupassen, das EU-Wachstumsmodell zu untermauern und auf die Grundsätze geteilte Verwaltung, Multi-Level-Governance, ortsbezogener Ansatz und Partnerschaftsprinzip zu bauen. Es sei dabei zu berücksichtigen, dass Regionen unterschiedliche Ausgangspunkte, Erfordernisse und Kapazitäten haben und unterschiedliche Entwicklungspfade einschlagen sollten. Der Rat erwartet den Eingang der Vorschläge für das nächste Gesetzgebungspaket bis spätestens Juli 2025, im Anschluss an den Vorschlag zum Mehrjährigen Finanzrahmens. Darin sieht der Rat die Chance zu erörtern, wie die Kohäsionspolitik leistungsorientierter gestaltet werden kann, um die Effizienz zu steigern und "dabei auf ihren eigenen Erfahrungen sowie Lehren aus anderen EU-Instrumenten aufzubauen" kann.

Zuvor äußerte Vasco Alves Cordeiro, Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in einem Schreiben vom 17. Juni an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Besorgnis der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über die derzeit diskutierte Reform der Kohäsion. Dabei spricht er die Überlegungen über eine mögliche Zentralisierung der Strukturfonds nach dem Modell der Aufbau- und Resilienzfazilität an, die innerhalb der Kommission und von einigen Mitgliedstaaten betrieben werden. Er kritisiert es scharf, sollte die Kohäsion künftig zu einem bloßen Instrument für andere Politiken wie der wirtschaftlichen Erholung oder wirtschaftlichen Konvergenz reduziert werden. Er sieht die Grundsätze wie ortsbezogener Ansätze, Multi-Level-Governance und Partnerschaften gefährdet. Er bemängelt auch die mögliche Abschaffung des Kohäsionskommissars sowie die Vernachlässigung sozialer und territorialer Aspekte in der Diskussion um die Rolle der Kohäsion.

(fia)

Umwelt

EU-Mitgliedsstaaten beschließen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

Nach dem Europäischen Parlament haben nun auch die EU-Mitgliedsstaaten am 17. Juni der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) zugestimmt. Somit kann das Gesetz im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht und 20 Tage danach in Kraft treten. Es gilt dann verbindlich und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat.

Die Verordnung zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme zu renaturieren und die Artenvielfalt zu fördern. Sie ist eines der zentralen umweltpolitischen Vorhaben der Europäischen Union seit Jahrzehnten. Ihre Verabschiedung ist ein wichtiges Signal für den Naturschutz und die Synergien zwischen Natur-, Arten- und Klimaschutz. Die Ziele der WVO umfassen die Stabilisierung und Förderung der Biotop- und Artenvielfalt, die Erhöhung der Kohlenstoffspeicherkapazität in Böden sowie die Diversifizierung landwirtschaftlicher Flächen. Zur Wiederherstellung von Flüssen sollen bis 2030 mindestens 25.000 Kilometer in frei fließende Gewässer umgewandelt werden. Zusätzlich sollen mindestens drei Milliarde zusätzliche Bäume auf Unionsebene gepflanzt werden.

Innerhalb von zwei Jahren müssen die Mitgliedstaaten nun einen nationalen Wiederherstellungsplan erarbeiten. Dieser wird auch die städtischen Ökosystemgebiete festlegen, in denen die Ziele für das Stadtgrün erreicht werden müssen.

Im Hinblick auf städtische Ökosysteme sieht die Verordnung einen zweistufigen Ansatz vor:

  • Bis Ende des Jahres 2030 soll kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen und städtischer Baumüberschirmung in den städtischen Ökosystemgebieten entstehen. Ausnahmen sind möglich für städtische Ökosystemgebiete, in denen der Anteil an städtischen Grünflächen in den urbanen Zentren und Clustern mehr als 45 Prozent und der Baumüberschirmungsgrad mehr als 10 Prozent beträgt.
  • Ab 2031 soll die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen ausgeweitet werden, bis ein zufriedenstellendes Niveau erreicht ist. Hierbei werden auch städtische Grünflächen in Gebäuden und Infrastruktur berücksichtigt. Ebenfalls ausgeweitet werden soll der Baumüberschirmungsgrad – hier auf jedes städtische Ökosystemgebiet bezogen.

Das zufriedenstellende Niveau legen die Mitgliedstaaten fest. Bis zum 31. Dezember 2028 erstellt die Kommission einen Orientierungsrahmen für die Festlegung der zufriedenstellenden Niveaus.

Nach der Einigung im Trilog im November 2023 hatte das EU-Parlament die Verordnung Ende Februar angenommen. Im EU-Umweltministerrat drohte eine Annahme bis zuletzt zu scheitern. Der Deutsche Städtetag hatte sich im Europäischen Parlament als auch im Rat für die Zustimmung zur Verordnung stark gemacht.

(fia)

Umweltrat verabschiedet allgemeine Ausrichtungen zu Bodenüberwachungsrichtlinie und Abfallrahmenrichtlinie

Bodenüberwachungsrichtlinie

Am 17. Juni 2024 haben die Mitgliedstaaten im Umweltrat ihre allgemeine Ausrichtung für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Richtlinie zur Bodenüberwachung festgelegt.

Die Zielrichtung der Richtlinie ist es, alle Böden bis 2050 in einen guten Zustand zu versetzen im Einklang mit dem EU-Ziel der "Nullverschmutzung" und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung 2030 Ziele.

Die Position des Rates sieht vor, das angestrebte langfristige Ziel beizubehalten und bis 2050 einen Netto-Null-Flächenverbrauch zu erreichen. Im Mittelpunkt steht dabei die Bekämpfung von Bodenversiegelung und Bodenvernichtung, den beiden sichtbarsten, schädlichsten und am leichtesten zu überwachenden Aspekten des Flächenverbrauchs. Der Rat möchte in der neuen Richtlinie Grundsätze zur Minderung festlegen, allerdings unbeschadet der Autonomie der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Raumplanung und diesbezüglichen Entscheidungen etwa in Bezug auf Wohnungsbau und Energiewende. Die für die Umsetzung der Richtlinie zuständigen Behörden werden von den Mitgliedstaaten benannt. Diese Behörden ermitteln, gegebenenfalls in Abstimmung mit den lokalen, regionalen und nationalen Behörden, für jeden Bodenbezirk die versiegelten und zerstörten Bodenflächen, die ein hohes Potenzial zur Verbesserung der Bodengesundheit durch Entsiegelung und Renaturierung aufweisen.

In der allgemeinen Ausrichtung des Rates wird ein risikobasierter und schrittweiser Ansatz eingeführt. So wollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen priorisieren, während sie potenzielle Risiken, den sozioökonomischen Kontext und die aktuelle und geplante Landnutzung berücksichtigen. Statt die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Ermittlung und Untersuchung aller potenziell kontaminierten Standorte vorzunehmen, schlägt der Rat die Erstellung nationaler Listen von potenziell kontaminierenden Tätigkeiten vor. Diese Tätigkeiten können auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse weiter nach ihrem Risiko einer Bodenkontamination eingestuft oder priorisiert werden. Potenziell kontaminierten Standorte sollen in einem öffentlichen Register erfasst werden.
 

Abfallrahmenrichtlinie

Der Umweltrat legte auch eine allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie fest. Ziel der Überarbeitung ist es, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um 10 Prozent in der Verarbeitung und Herstellung sowie um 30 Prozent pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants und Haushalten zu reduzieren. Die Richtlinie sieht auch vor, dass die EU-Kommission bis Ende 2027 spezifische Ziele für genießbare Lebensmittel festlegen soll. Im Textilsektor soll die getrennte Sammlung von Textilien bis 2025 verpflichtend werden, und bis 2028 könnten spezifische Ziele für Abfallvermeidung, Sammlung und Recycling gesetzt werden. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien, um die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Textilabfällen zu decken, wird im Rat unterstützt. Diese Regelung soll bis zu 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden und soll laut Rat auch für Kleinstunternehmen gelten.

Im nächsten Schritt können jeweils die Trilog-Verhandlungen zu beiden Richtlinien mit dem Europäischen Parlament beginnen.

(fia)

Erweiterung

EU eröffnet Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau

Die Europäische Union hat am 25. Juni 2024 in Brüssel offiziell die Beitrittsverhandlungen sowohl mit der Ukraine als auch mit der Republik Moldau eröffnet. Dieser Schritt folgt auf die Entscheidung des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2023 sowie die Genehmigung der jeweiligen Verhandlungsrahmen durch den Rat am 21. Juni 2024. Die Ukraine habe wesentliche Reformen abgeschlossen, darunter Maßnahmen zur Eindämmung des Einflusses von Oligarchen und zur Bekämpfung von Korruption sowie zum Schutz der Rechte nationaler Minderheiten, heißt es in der Pressemitteilung des Rates. Moldawien habe ebenfalls seine Justizreformen abgeschlossen und sich damit für den nächsten Schritt im EU-Beitrittsprozess positioniert.

Die erste Regierungskonferenz auf Ministerebene fand unter der Leitung der belgischen Außenministerin Hadja Lahbib statt, begleitet von Olivér Várhelyi, dem EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung. Die ukrainische Delegation wurde von der stellvertretenden Ministerpräsidentin Olha Stefanishyna vertreten, während Ministerpräsident Denys Shmyhal per Video aus Kiew zugeschaltet war. Die moldawische Delegation wurde von Ministerpräsident Dorin Recean geleitet. In ihren Eröffnungsreden verurteilten die EU-Vertreter erneut den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und ihre Bereitschaft, sowohl die Ukraine als auch Moldau weiterhin umfassend zu unterstützen.

Die Ukraine und Moldau sind bereits enge Partner der EU und haben Assoziierungsabkommen mit der EU unterzeichnet, die umfassende Freihandelszonen einschließen. Das Abkommen mit der Ukraine ist seit 2017 in Kraft, während das Abkommen mit Moldau seit 2016 gilt. Diese Abkommen bilden die Grundlage für die weitreichende Zusammenarbeit in vielen Bereichen, einschließlich der Außen- und Sicherheitspolitik.

Die EU-Mitgliedsstaaten hatten die Europäische Kommission beauftragt, den Stand der Bereitschaft beider Länder in verschiedenen Bereichen weiter zu bewerten und die voraussichtlich auftretenden Verhandlungsthemen zu identifizieren. Die Verhandlungen beginnen mit dem sogenannten Fundamentalkapitel, welches sich mit grundlegenden Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechten befasst. Von der Ukraine und Moldau wird erwartet, dass sie die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Werte achten. Dazu gehören die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten.

Der Beginn der Beitrittsverhandlungen markiert einen bedeutenden Schritt in den Beziehungen zwischen der EU und den beiden osteuropäischen Ländern. Während der Prozess sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt, ist die EU entschlossen, die Ukraine und Moldau. Beobachter rechnen jedoch mit langfristig angelegten Verhandlungen.

(kal)

Energie

Europäische Kommission genehmigt 3-Milliarden-Euro-Förderung für deutsches Wasserstoff-Kernnetz

Am 21. Juni hat die Europäische Kommission grünes Licht für eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von 3 Milliarden Euro zur Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes gegeben. Dieses Vorhaben ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der EU-Wasserstoffstrategie und des "Fit für 55"-Pakets, die beide darauf abzielen, die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff bis 2030 signifikant zu steigern. Das geplante Wasserstoff-Kernnetz soll das Rückgrat der zukünftigen Fernleitungsinfrastruktur für Wasserstoff in Deutschland bilden und in die europäische Wasserstoff-Grundstruktur integriert. Diese Infrastruktur soll mehrere Mitgliedstaaten (darunter Deutschland, die Niederlande, Frankreich und Belgien) miteinander verbinden und damit die Entwicklung eines europäischen Wasserstoffmarktes unterstützen.

Deutschland meldete das Vorhaben bei der Europäischen Kommission an, die den Antrag gemäß den EU-Beihilfevorschriften prüfte und genehmigte. Die Maßnahme zielt darauf ab, Investitionen in die Umstellung bestehender Erdgasleitungen auf Wasserstoff sowie den Bau neuer Wasserstoffleitungen und Verdichterstationen zu erleichtern. Bau und Betrieb des Kernnetzes werden durch staatlich garantierte Darlehen unterstützt, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu günstigen Zinssätzen bis 2055 vergeben werden.

Die erste große Leitung des Wasserstoff-Kernnetzes soll bereits 2025 in Betrieb genommen werden, während das gesamte Netz bis 2032 fertiggestellt sein soll. Das Kernnetz wird nach den Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt betrieben, was diskriminierungsfreien Zugang für Dritte und regulierte Entgelte gewährleistet.

Dieses Projekt ergänzt wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEIs), insbesondere das IPCEI "Hy2Infra", welches die Europäische Kommission im Februar 2024 genehmigte. Dadurch wird die Förderwirkung für die Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland und Europa insgesamt verstärkt.

Beihilferechtliche Bewertung

Die Europäische Kommission hat die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und festgestellt, dass sie die Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit fördert, insbesondere den Bau und Betrieb des Wasserstoff-Fernleitungsnetzes. Die Beihilfe ist notwendig und angemessen, um Investitionen zu beschleunigen und unterstützt gleichzeitig wichtige EU-Politikziele wie den europäischen Grünen Deal und das „Fit für 55“-Paket. Die Beihilfe wirkt als Anreiz, da die Infrastruktur ohne diese Unterstützung finanziell nicht tragfähig wäre.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.113565 zugänglich gemacht.

(kal)

In eigener Sache

Europa News sagt Dankeschön an Karen Kühne

Mit Wehmut verabschiedet der Deutsche Städtetag Frau Karen Kühne (kue). Frau Kühne hat über 15 Jahre im Europabüro des Deutschen Städtetages in Brüssel gearbeitet. Karen Kühne übernahm dabei vielfältige Aufgaben, u.a. als Autorin für Artikel der Europa News, im Büro- und Informationsmanagement oder bei der Unterstützung unserer Delegierten im Ausschuss der Regionen. Das Europabüro bedankt sich für die gemeinsame Arbeit bei einer wertvollen Kollegin und einem wunderbaren Menschen. Wir wünschen Karen Kühne alles Gute auf den neuen Wegen. 

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
U. Fikar (fia),  M. Kaletta (kal)