Europa und Internationales
19.07.2023

Europa News 4|2023

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. Wechsel im Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft zu Spanien, Positionierung zur Verordnung für Wiederherstellung der Natur in Rat und EU-Parlament, Neues EU-Datengesetz vor Verabschiedung


Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft zu Spanie
Wirtschaft
  •  

    Halbzeitbilanz des EU-Haushalts

     

Finanzen
  •  

    Einführung des Digitalen Euro vorgeschlagen

Umwelt

  • Positionierung zur Verordnung für Wiederherstellung der Natur in Rat und EU-Parlament

Klima

  • Maßnahmenpaket zur nachhaltigeren Nutzung natürlicher Ressourcen vorgeschlagen

 

Digitales
  • Neues EU-Datengesetz vor Verabschiedung

Migration

  • Einigung im Rat für Justiz und Inneres zum Asyl- und Migrationspakt

Tipps und Hinweise

  • Deutsche Städte im URBACT-Netzwerk Aktionsplanung ausgewählt

Anhang
  • Auswahl von Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen -
    156. Plenartagung
  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

Wechsel der EU-Ratspräsidentschaft zu Spanien

"Europe, closer" – unter diesem Motto übernahm Spanien am 1. Juli 2023 die EU-Ratspräsidentschaft von Schweden und wird nun bis zum 31. Dezember 2023 den Vorsitz des Rates bekleiden. In dieser Rolle wird das Land die Agenda bestimmen und die Sitzungen leiten. Während die spanische Bevölkerung am 23. Juli ein neues Parlament wählt und eine Wiederwahl der Koalition um den aktuellen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez unklar ist, wurde nichtsdestotrotz ein umfangreiches Präsidentschaftsprogramm vorgestellt. Dabei wurden folgende Prioritäten definiert:

  • Reindustrialisierung der EU und offene strategische Autonomie
  • Grüner Wandel und Klimaanpassung
  • Soziale und ökonomische Gerechtigkeit
  • Europäische Einheit

Angesichts internationaler Entwicklungen wie dem russischen Einmarsch in die Ukraine und fortlaufender Handelskonflikte strebt Spanien ein Stärken der strategischen Autonomie der EU an. Europas Reindustrialisierung soll dabei den Wohlstand innerhalb der Union sicherstellen, ein Mithalten mit dem weltweiten technologischen Fortschritt ermöglichen und Abhängigkeiten der EU von anderen Staaten mindern.

Bestehende Bemühungen der Union hinsichtlich des Klimaschutzes möchte Spanien aufgreifen und ergänzen. Ein Schwerpunkt der Präsidentschaft liegt dabei auf dem Abschluss der Reform des europäischen Strommarktes, um die Energiesicherheit zu gewährleisten, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und neue Flexibilitäten zur Energiespeicherung zu schaffen. Zudem plant Spanien, unter anderem die übrigen Maßnahmen des Fit-for-55-Pakets zu verabschieden.

Zur Stärkung der sozialen und ökonomischen Gerechtigkeit sieht das Präsidentschaftsprogramm insbesondere eine Reform der Kohäsionspolitik und des Europäischen Semesters vor. Zum einen plant Spanien, neben dem Einkommen künftig auch die Betroffenheit von Klimawandel, Arbeitslosigkeit, Migration und sozialer Ungleichheit von Regionen als relevante Faktoren für die Kohäsionspolitik zu betrachten. Zum anderen soll der wirtschaftspolitische Rahmen der EU in Form des Europäischen Semesters um Indikatoren zur Erkennung und Korrektur sozialer Ungleichheiten ergänzt werden.

Zudem will Spanien die Verhandlungen zum Migrations- und Asyl-Paket bis zum Ende der Legislaturperiode des EU-Parlaments abschließen und eine humane, verantwortungsvolle, solidarische und wirksame Steuerung der Migration erreichen. Neben der fortlaufenden Unterstützung der Ukraine sollen zudem die Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien zum vollständigen Beitritt zum Schengen-Raum abgeschlossen sowie die EU-Beitrittsprozesse mit den Kandidatenländern beschleunigt werden.

Mit Spanien übernimmt das erste Land der neuen Trio-Präsidentschaft den Vorsitz, es folgen Belgien ab dem 1. Januar 2024 und Ungarn ab dem 1. Juli 2024.

(reh)

Wirtschaft

Halbzeitbilanz des EU-Haushalts

Im Zuge der Halbzeitbilanz des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-27 der EU fordert die EU-Kommission einen zusätzlichen Beitrag der Mitgliedsstaaten in Höhe von 65,8 Mrd. € zum MFR. Dies sei nötig, da durch die unvorhersehbaren Entwicklungen (Ukraine, Pandemie, Inflation, Energie) bereits bestehende finanzielle Spielräume ausgereizt sind und weitere Investitionen nötig seien.

Der Kommissionsvorschlag sieht dabei zusätzliche Investitionen in vier Bereichen vor. Erstens soll zur Unterstützung der Ukraine und um diesbezüglich weitere ad hoc-Finanzierungen zu vermeiden, mithilfe eines zusätzlichen Budgets von 50 Mrd. € eine finanzielle Reserve zur Ukraine-Hilfe geschaffen werden, die dem Land als Darlehen und Zuschüsse gewährt werden sollen. Zweitens sollen für Maßnahmen der EU-Staaten an den Außengrenzen, Partnerschaften mit Drittländern und den Migrations- und Asylpakt 15 Mrd. € bereitgestellt werden. Drittens soll durch das Schaffen einer „Strategic Technologies European Platform“ die Entwicklung strategischer Technologien gefördert werden. Dazu sollen Fördermittel u.a. aus den Kohäsionsfonds verwendet werden können. Profitieren sollen davon die Unternehmen aber auch Regionen, in denen diese Unternehmen Standorte haben. Zum Start der Plattform sieht die EU-Kommission 10 Mrd. € zusätzlichen Budgets vor. Ein letzter Teil des zusätzlichen Budgets soll hauptsächlich der Deckung von Zinsen im Kontext von NextGenerationEU dienen. 

Neben dem von den EU-Staaten geforderten Budget schlägt die EU-Kommission drei neue Eigenmittelquellen zur Finanzierung der Investitionen vor. Zusätzlich zu einer Anpassung des Emissionshandelssystems und des CO2- Grenzausgleichssystems soll dabei ein neues, statistik-basiertes Eigenmittel auf Grundlage von Unternehmensgewinnen eingeführt werden. Dies sieht vor, dass Mitgliedsstaaten einen zusätzlichen Beitrag zum EU-Budget in Höhe von 0,5% des gesamten Bruttobetriebsertrags aller Unternehmen in einem Land zahlen. Dieses Mittel soll temporär bis zur Einführung einer EU-weiten einheitlichen Besteuerungsgrundlage von Unternehmen gelten. Ein Vorschlag zur Unternehmensbesteuerung wird im September 2023 erwartet.

Insbesondere die mögliche Umwidmung von Mitteln der Kohäsionspolitik für die Strategic Technologies European Platform sollte kritisch verfolgt werden, da diese von Großunternehmen zur Entwicklung von Schlüsseltechnologien aufgebraucht werden könnten.

(fia/reh)

Finanzen

Einführung des Digitalen Euro vorgeschlagen

Am 28. Juni 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro als Teil des Digital Euro Package/Single Currency Package.  

Seit 2020 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die Möglichkeiten und Folgen einer Einführung des digitalen Euro untersucht. Dieser soll als Ergänzung zum Bargeld dienen. Dies würde, so das Ziel der EU-Kommission, die Rolle des Euro in einer zunehmend digitalisierten globalen Wirtschaft stärken, die Verfügbarkeit des Euro für Nutzende ausweiten und eine sichere Alternative zu bestehenden privaten Zahlungsmöglichkeiten und Krypto-Währungen bieten

Der digitale Euro soll als exakte digitale Version des Bargeld-Euros von der EZB gedeckt und auch ohne Bankkonto nutzbar sein. Das benötigte Digitaler-Euro-Konto soll auch von lokalen und regionalen Behörden oder anderen von den Eurozonen-Mitgliedern ausgewählten Institutionen eingerichtet werden können. Auch die Ein- und Auszahlung soll darüber funktionieren können. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass der digitale Euro in der gesamten Eurozone und für alle Transaktionen, wie z.B. im Online-Handel, bei Online-Überweisungen oder face-to-face genutzt werden kann. Zudem sollen auch Personen ein Digitaler-Euro-Konto eröffnen und nutzen können, die nicht dauerhaft in der Eurozone leben. Genauso soll der digitale Euro auch außerhalb der Eurozone als Zahlungsmittel genutzt werden können, sofern die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Unterschied zu den meisten anderen digitalen Zahlungsmöglichkeiten ist, dass der digitale Euro auch offline funktionieren soll, sofern sich zahlende und empfangende Person – wie bei einer Bezahlung mit Bargeld – gegenüberstehen.

Ein zweiter Vorschlag im Rahmen des Digital Euro Package zielt darauf ab, sowohl Euro-Bargeld als auch dem digitalen Euro den Status als gesetzliches Zahlungsmittel zuzuschreiben. Während Verkäufer, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, zur Annahme des digitalen Euros verpflichtet sind, sollen so auch der fortlaufende Zugang zu Bargeld und die Zahlung mit diesem Vorschlag sichergestellt werden.

Bedeutend für die lokale und regionale Ebene sind insbesondere zwei Aspekte. Zum einen legen die Eurozonen-Staaten selbst fest, welche Institutionen den digitalen Euro auszahlen dürfen. Da der digitale Euro auch ohne Bankkonto nutzbar sein soll, nennt der Kommissionsvorschlag insbesondere lokale und regionale Behörden als Akteure, die das Eröffnen eines Digitaler-Euro-Kontos sowie die Auszahlung des digitalen Euro ermöglichen sollen. Zum anderen bieten auch lokale und regionale Behörden Dienstleistungen an, die mit dem digitalen Euro gezahlt werden könnten. Dazu wird eine entsprechende Infrastruktur benötigt.

(reh)

Umwelt

Positionierung zur Verordnung für Wiederherstellung der Natur in Rat und EU-Parlament

Am 12. Juli 2023 hat das Europäische Parlament mit knapper Mehrheit einer Positionierung zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur zugestimmt. Am 20. Juni hat bereits der Rat der Europäischen Union seine Allgemeine Position mit Änderungsvorschlägen zur Verordnung verabschiedet. Damit können nun die interinstitutionellen Verhandlungen beginnen.

Im Europäischen Parlament gab es zuvor heftige Debatten über das sogenannte Verschlechterungsverbot, was bedeutet das es nach der Renaturierung keine Verschlechterung der Ökosysteme geben soll. Der Bericht des Abgeordneten César Luena (S&D, Spanien) fand im Umwelt-Ausschuss keine Mehrheit, so dass im Plenum über den Kommissionsvorschlag und neue Änderungsanträge abgestimmt wurde.

Beim Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung handelt sich um den ersten europaweiten, umfassenden Rechtsakt dieser Art. Die Verordnung sieht EU-weit rechtlich verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen vor. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund, dass das bisherige freiwillige Ziel bis 2020 für die Wiederherstellung von Ökosystemen verfehlt wurde. Aus der kommunalen Perspektive sind insbesondere neue Vorgaben zur Erhöhung für städtische Grünflächen relevant. Für die Artikel 3 und 6, welche sich mit städtischen Grünflächen befassen, übernahm das Europäische Parlament die Ratsposition.

(fia)

Klima

Maßnahmenpaket zur nachhaltigeren Nutzung natürlicher Ressourcen vorgeschlagen

 

Im Rahmen des Europäischen Green Deal hat die Kommission am 5. Juli 2023 ein Maßnahmenpaket für die nachhaltige Nutzung der wichtigsten natürlichen Pflanzen- und Bodenressourcen angenommen. Bestandteil des Pakets ist zum einen der Richtlinienvorschlag zur Bodenüberwachung und Resilienz, mit dem übergeordnete Ziel, die Böden in der EU im Einklang mit dem Null-Schadstoff-Ziel bis 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen. Der Vorschlag sieht vor, eine harmonisierte Definition des Begriffs Bodengesundheit einzuführen, einen umfassenden und kohärenten Überwachungsrahmen  entstehen zu lassen und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung und die Sanierung kontaminierter Standorte zu fördern.  Die Kommission führt aus, dass Bodendaten das Verständnis von Trends in Bezug auf Dürren, Wasserretention und Erosion verbessern, was zur Stärkung der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenmanagements beiträgt.

Das Paket der Kommission enthält zudem einen Vorschlag zur gezielten Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie in den ressourcenintensiven Sektoren Textilien und Lebensmittel. Demnach soll herstellenden Unternehmen die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen in der gesamten EU gefördert werden. Zur erweiterten Herstellerverantwortung gehört die Einführung verbindlicher harmonisierter Regelungen. Darüber hinaus enthält dieser Vorschlag eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung.

Weitere Teile des Maßnahmenpakets zur nachhaltigeren Nutzung der natürlichen Pflanzen- und Bodenressourcen betreffen:

  • Resilientere Lebensmittelsysteme dank neuer genomischer Verfahren
  • Nachhaltigeres und vielfältigeres pflanzliches und forstliches Vermehrungsgut

Die Kommissionsvorschläge sind bisher nur in englischer Sprache verfügbar, die entsprechende Pressemitteilung liegt auf Deutsch vor. 

(kue/fia)

 

Digitales

Neues EU-Datengesetz vor Verabschiedung

Am 27. Juni 2023 haben der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung zu einer neuen Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung erreicht.

Das sogenannte Datengesetz (Data Act) soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für Datenzugang und -nutzung neu ordnen. Ziel ist es, Hindernisse für den Zugang zu Daten auszuräumen und Anreize für die Investition in Datenerzeugung zu setzen. Die Verordnung führt den Grundsatz ein, dass die Nutzenden, die zur Generierung von Daten beitragen, das Recht haben sollten, auf diese Daten zuzugreifen oder sie an autorisierte Dritte weiterzugeben. Dies würde bei vielen vernetzten Geräten zur Anwendung kommen, beispielsweise beim sogenannten Internet-of-Things.

In der Einigung wurde der Anwendungsbereich der Verordnung dahingehend präzisiert, welche Nutzenden und welche Geräte unter die Verordnung fallen. Darüber hinaus sollen missbräuchliche Vertragsklauseln mit verhindert und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sichergestellt sein. Behörden sollen Daten des Privatsektors in öffentlichen Notfällen, wie bei Klimakatastrophen, zugänglich gemacht werden. Unter bestimmten Bedingungen gilt diese Vorgabe auch bei der Erfüllung von Aufgaben des öffentlichen Interesses. Der finale Text ist noch nicht veröffentlich. Zunächst muss die vorläufige Einigung vom Rat und vom Parlament gebilligt werden.

(fia)

Migration

Einigung im Rat für Justiz und Inneres zum Asyl- und Migrationspakt

 

Der Rat für Justiz und Inneres einigte sich am 8. und 9. Juni 2023 nach jahrelang festgefahrenen Verhandlungen über Vorschläge der Kommission aus dem Asyl- und Migrationspakt. Der Ministerrat hat hier seine Position zum Vorschlag für eine Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement und zum Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes beschlossen. Kern der Einigung waren Mechanismen für die Inanspruchnahme eines Solidaritätspools durch Mitgliedsländer, die besonders stark unter Migrationsdruck stehen.

Beim Europäischen Rat der Staats- und Regierungschef am 30. Juni allerdings kündigten Polen und Ungarn an, die gefundene Einigung nicht mitzutragen. Aufgrund dieser Blockadehaltung wurde nach Ende des Gipfeltreffens statt der gemeinsamen Schlussfolgerungen des Rates eine Erklärung des EU-Ratspräsidenten Charles Michel zu diesem Thema veröffentlicht.  Die inter-institutionellen Verhandlungen könnten dennoch beginnen. Die Verhandelnden wünschen sich eine Einigung bis Frühjahr 2024.

(fia/kue)

 

Tipps & Hinweise

Deutsche Städte im URBACT-Netzwerk Aktionsplanung ausgewählt

 

Im Rahmen des URBACT-Programms wurden Ende Mai 2023 insgesamt 30 Aktionsplanungs-Netzwerke genehmigt. Aus den 252 europäischen Partnerstädten wurden fünf deutsche Städte als Netzwerkpartner (Leipzig, Löbau, Mannheim, München, Solingen) und eine Stadt als Leadpartner (München) ausgewählt. Bis Ende 2025 werden die beteiligten Städte sich auf der Fachebene austauschen, voneinander lernen, ihre Kompetenzen ausbauen und im Ergebnis Integrierte Handlungskonzepte für ihre jeweiligen lokalen Herausforderungen entwickeln. Die thematischen Netzwerke in URBACT richten sich dabei an den fünf kohäsionspolitischen Zielen (POs) der aktuellen Förderperiode 2021-2027 aus.

 

Redaktion: Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren: U. Fikar (fia),  K. Kühne (kue), Piet Rehmert (reh)