Europa und Internationales
20.09.2022

Europa News 4|2022

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. die Rede der Kommissionpräsidentin zur Lage der Union, Tschechiens EU-Ratsvorsitz und COVID-19: Maßnamenkatalog für Mitgliedstaaten zur Vorbereitung auf Herbst und Winter

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

 

Institutionelles

  • Rede der Kommissionpräsidentin zur Lage der Union

  •  

    Tschechiens EU-Ratsvorsitz

  •  

    Bündnis von Städten und Regionen für den Wiederaufbau der Ukraine gegründet

  •  

    Dritter Jahresbericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU vorgestellt

     

     

Wirtschaft

  •  

    COVID-19: Maßnamenkatalog für Mitgliedstaaten zur Vorbereitung auf Herbst und Winter vorgelegt

     

Verkehr
  •  

    Auftakt zum Bericht Europäisches Verkehrsnetz und urbane Knoten im Europäischen Parlament

Energie
  •  

    Bericht zur Energieeffizienz-Richtlinie im Europäischen Parlament zugestimmt

Umwelt

  • Kommissionsvorschlag zur Verordnung "Wiederherstellung der Natur" vorgelegt

Kultur

  • Online-Veranstaltung „Europäisches Kulturerbe in der Cloud“

Tipps & Hinweise
  •  

    Eurobarometer-Umfrage: Wachsendes Vertrauen in die EU

  •  

    Europäische Woche der Regionen und Städte 2022

     

In eigener Sache

  • Rufnummer des Europabüros haben sich geändert

Anhang
  • Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen
  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

Rede der Kommissionpräsidentin zur Lage der Union

 

Am 14. September hielt die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre Rede zur Lage der Union 2022 vor dem Europäischen Parlament in Strasbourg.

Ein Großteil ihrer Rede betraf die aktuelle Energiekrise und die Initiativen der Kommission gegen hohe Energiepreise. Die Kommissionspräsidentin stellte vor diesem Hintergrund neue Notfallmaßnahmen vor.

Die Vorschläge beinhalten eine koordinierte Reduzierung der Stromnachfrage in der gesamten EU mittels Zielvorgaben zur Senkung des Stromverbrauches in Spitzenpreiszeiten. Die Übergewinne von Stromerzeugern wie Wind, Solar, Geothermie, Abfall, Kernkraft, Braunkohle, Öl, Wasserkraft und Biomassemit mit derzeit niedrigen Produktionskosten sollen abgeschöpft werden. Die Kommission verspricht sich dadurch Einnahmen von mehr als 140 Milliarden EUR. Das Geld soll den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, um die Verbraucher zu entlasten. Zudem soll ein zeitlich befristeter Solidaritätsbeitrag von Unternehmen eingezogen werden, die Überschussgewinne aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielen.

Die Vorschläge wurden am 9. September bereits in einer außergewöhnlichen Ratssitzung der Europäischen Energieminister im Rat erörtert. Nach der Veröffentlichung müssen die Mitgliedsstaaten den Vorschlägen noch zustimmen.

In ihrer Rede benannte Ursula von der Leyen auch die Anstrengungen der Europäerinnen und Europäer für den Wiederaufbau der Ukraine. Sie kündigte an, dass die EU für den Wiederaufbau zerstörter ukrainischer Schulen 100 Millionen EUR zur Verfügung stellen wird. Die Ukraine soll zudem in die EU-Zone für kostenloses Roaming aufgenommen werden. Die Kommission will zudem mit der Ukraine die Integration des Landes in den EU-Binnenmarkt angehen.

Um auf Länder außerhalb der EU zuzugehen, unterstützte die Kommissionspräsidentin eine Forderung Frankreichs nach einer neuen europäischen politischen Gemeinschaft. Diese soll einen Austausch der EU-Länder mit Partnern außerhalb der EU ermöglichen. Die Kommission wird Vorschläge dazu unterbreiten und ein erstes Treffen könnte bereits im Oktober stattfinden.

Die Kommissionspräsidentin sprach sich zudem für die Einrichtung eines Europäischen Konvent aus, der sich mit Reformen der EU befassen soll. Damit ging sie auf die Ergebnisse der abgeschlossenen Konferenz zur Zukunft Europas ein und folgte einer Forderung des Europäischen Parlaments.  

(fia)

 

Tschechiens EU-Ratsvorsitz

 

Der Vorsitz der Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union wechselte am 1. Juli 2022 von Frankreich zu Tschechien. Unter Ministerpräsident Petr Fiala wird die Tschechische Republik bis zum 31. Dezember 2022 die Agenda des Rates bestimmen und bei den Sitzungen den Vorsitz haben.

„Europa als Aufgabe“ – in Erinnerung an einen Aufsatz von Vaclav Havel will Tschechien seine EU-Ratspräsidentschaft unter dessen Motto führen. Dabei setzt Tschechien die folgenden Prioritäten:

  • Wiederaufbau in der Ukraine und Versorgung der Flüchtlinge
  • Energiesicherheit
  • Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit
  • Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft sowie der demokratischen Institutionen in der EU

In ihrem Programm für den Ratsvorsitz hebt Tschechien hervor, dass die politische und militärische Unterstützung für die Ukraine „im vitalen Interesse der EU“ liegt. Um die „schwerste Flüchtlingskrise seit dem zweiten Weltkrieg“ zu bewältigen, will Tschechien die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten, Organisationen und den zivilen Sektor unterstützen.

Als wichtigstes kurzfristiges Ziel sieht der tschechische Vorsitz, die Unabhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu schaffen und gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit der EU zu gewährleisten. Daher will Prag eine beschleunigte Umsetzung des REPowerEU-Plans der Kommission und der Regulierung der Gasreserven erreichen sowie die Förderung abgestimmter Energiekäufe auf den globalen Märkten. Auch die Rolle der Kernenergie soll mit Blick auf die Energieversorgungssicherheit der EU neu überdacht werden.

Einen schnellen Erfolg verbuchte Tschechien mit der Annahme von Visa-Restriktionen gegen russische Bürgerinnen und Bürger bei der Einreise in den Schengenraum. So einigten sich die EU-Länder am 9. September darauf, ein Visaerleichterungsabkommen mit Russland bis auf weiteres auszusetzen. Das Abkommen galt seit 1. Juni 2007 und erlaubte kurzfristige Aufenthalte etwa für russische Touristen. Stattdessen gelten nun die allgemeinen Bestimmungen des Visakodexes auch für russische Staatsbürgerinnen und -bürger.

Nach Tschechien übernimmt Schweden ab 1. Januar 2023 den Ratsvorsitz.

(fia)

 

Bündnis von Städten und Regionen für den Wiederaufbau der Ukraine gegründet

Um den Wiederaufbau der Ukraine heute und nach dem Krieg zu unterstützen, hat der Ausschuss der Regionen zusammen mit Partnerverbänden lokaler und regionaler Gebietskörperschaften aus der EU und der Ukraine am 30. Juni 2022 die European Alliance of Cities and Regions for the Reconstruction of Ukraine ins Leben gerufen.

Ziele der Allianz sind

  • die gemeinsamen Bemühungen mit Städten und Regionen der Europäischen Union bei der Wiederaufbauhilfe zu koordinieren;
  • die Zusammenarbeit ihrer Kernpartner mit den EU-Institutionen und innerhalb der „Plattform für den Wiederaufbau der Ukraine“ sowie zwischen den lokalen und regionalen Behörden und Verbänden der EU und der Ukraine zu erleichtern;
  • Informationen und Rückmeldungen an die EU-Institutionen und die „Plattform für den Wiederaufbau der Ukraine“ und Förderung des politischen Dialogs mit der lokalen und regionalen Ebene bereitzustellen;
  • die Bereitstellung von Fachwissen in den Bereichen Kapazitätsaufbau, gute Regierungsführung und technische Hilfe für Städte und Regionen in der Ukraine zu erleichtern.

Die Allianz fordert einen nachhaltigen Wiederaufbau der Ukraine, der auf einer Reihe von Grundsätzen aufbaut. Zu den Partnern der Allianz gehören unter anderem Association of Ukrainian Cities, All Ukrainian Association of the Communities, Eurocities und der Council of Municipalities and Regions. Deren Vertreterinnen und Vertreter haben den Austausch miteinander bereits aufgenommen.

Dritter Jahresbericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der EU vorgestellt

Am 13. Juli 2022 hat die Kommission den dritten Jahresbericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union veröffentlicht. Der Bericht wurde vor dem Hintergrund der russischen Invasion in die Ukraine vorgelegt, die weiter verdeutlicht hat, wie wichtig die Wahrung der demokratischen Werte, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit ist.

Der Bericht bietet einen Überblick über die Entwicklungen in der EU insgesamt und umfasst 27 Länderkapitel, in denen auf die Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten seit Juli 2021 eingegangen wird. Wie in früheren Ausgaben werden auch in diesem Bericht die Entwicklungen in vier Schlüsselbereichen der Rechtsstaatlichkeit untersucht: Justizsysteme, der Rahmen für die Korruptionsbekämpfung, Freiheit und Pluralismus der Medien sowie andere institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung. Erstmals sind im Bericht spezifische Empfehlungen für jeden Mitgliedstaat enthalten.

Insgesamt zeige der diesjährige der diesjährige Bericht, dass in vielen Mitgliedstaaten weiterhin wichtige Reformen der Rechtsstaatlichkeit durchgeführt und damit die in früheren Berichten aufgezeigten Herausforderungen angegangen wurden. In manchen Mitgliedstaaten bestehen jedoch weiterhin bedeutende Probleme, so die Kommission.

Die Empfehlungen für Deutschland enthalten unter anderem

  • den Plan zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu Dokumenten weiterzuverfolgen;
  • den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen, um die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für deren Betrieb in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind.

Der Jahresbericht steht im Mittelpunkt des europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Dieser Mechanismus sieht einen jährlichen Zyklus zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und zur Vorbeugung der Entstehung bzw. Verschärfung von Problemen vor.

(kue)

Wirtschaft

COVID-19: Maßnamenkatalog für Mitgliedstaaten zur Vorbereitung auf Herbst und Winter vorgelegt

 

Um einen plötzlichen Anstieg der COVID-19-Fälle in der bevorstehenden Herbst- und Wintersaison zuvorzukommen, hat die Europäische Kommission am 2. September eine Mitteilung samt konkreten Maßnahmen veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, die nötigen Strategien und Strukturen – einschließlich Impfung und Überwachung – umzusetzen, um schnell auf künftige COVID-19-Ausbrüche reagieren zu können. Das wichtigste Ziel sei die Steigerung der Impfquote mit Hilfe der angepassten Impfstoffe, damit alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend geschützt sind, so die Kommission.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:

  • Verbesserung der Impfquoten bei den Erstimpfungen und der ersten Auffrischungsimpfung bei dafür infrage kommenden Personen 
  • Priorisierung zusätzlicher Auffrischungsimpfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen (Menschen über 60 Jahre sowie Personen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf ungeachtet des Alters)  
  • Kombinierte Impfkampagnen für COVID-19 und Grippe
  • Begleitende, stetig aktualisierte und klare Kommunikation zur Impfung auf der Grundlage von epidemiologischen Entwicklungen, Verhaltensforschung und öffentlicher Wahrnehmung.  

Am 1. September erteilte die Kommission nach einer Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur auch die EU-weite Zulassung für die angepassten Omikron-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna.

Als zusätzliche Maßnahmen über die Impfung hinaus nennt die Kommission nicht-pharmazeutische Wege zur Eindämmung des Virus wie Mund-Nasen-Bedeckungen oder begrenzte Teilnehmerzahlen bei Versammlungen. Die Kommission betont, dass sämtliche an den Schulen durchgeführten Maßnahmen dem Bildungsumfeld und der Altersgruppe angepasst sein und den Unterricht möglichst wenig beeinträchtigen dürfen. Mit Blick auf zu stärkende Gesundheitssysteme sollten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit des Gesundheitspersonals und der Gesamtbevölkerung ergriffen werden.

Aus Sicht der Kommission ist entscheidend, während der COVID-19-Pandemie den freien Personen- und Warenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern. Sie plant bezüglich des Reiseverkehrs aus Drittstaaten eine Überarbeitung der entsprechenden Empfehlung des Rates vorzuschlagen. Darin soll die veränderte epidemiologische Lage, die Zunahme der Impfungen weltweit und die Entwicklungen bei den Einreisebestimmungen der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden.

(kue)

 

Verkehr

Auftakt zum Bericht Europäisches Verkehrsnetz und urbane Knoten im Europäischen Parlament

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Mobilitätspakets zur Umsetzung des Grünen Deals unter anderem die Überarbeitung der Verordnung über die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) im Dezember 2021 vorgeschlagen (s. EUROPA News 6/2021).  Die Überarbeitung der TEN-V zielt auf den Aufbau eines effektiven, EU-weiten und multimodalen Verkehrsnetzes in der gesamten EU ab. Es umfasst Schienenwege, Binnenwasserstraßen, kurze Seeverkehrsstrecken und Straßen, die mit Städten, See- und Binnenhäfen, Flughäfen und Terminals verbunden sind.

Im zuständigen Verkehrsausschuss des europäischen Parlamentes wird am 10. Oktober ein Berichtsentwurf erwartet. Die Berichterstattung des umfangreichen Dossiers wird zwischen Barbara Thaler (EVP, Österreich) und Dominique Riquet (Renew/ Frankreich) aufgeteilt. Im Rat wird die Verordnung bereits auf der Arbeitsebene besprochen.

Von großer kommunaler Bedeutung sind die in der Verordnung benannten „städtischen Knoten“. In diesen Konten treffen sich verschiedene Netze und Infrastrukturen, die EU-weit auf 424, in Deutschland auf 78 Großstädte ausgedehnt werden sollen. Für die betroffen Städte bedeutet dies neben Möglichkeiten der Projektförderung, auch verbindliche Vorgaben umzusetzen, etwa bis 2025 einen nachhaltigen Verkehrsplan zu erarbeiten der den Mindestanforderungen der Kommission genügt. Darüber hinaus kommen jährliche Berichtspflichten zu Mobilitätsindikatoren auf diese Städte zu. Außerdem sollen die städtischen Knoten ein multimodales digitales Informations- und Buchungssystem bis 2030 aufbauen.

Der Deutsche Städtetag hatte im August 2022 zusammen mit dem Europabüro der baden-württembergischen Kommunen und den Regionen Frankfurt und Stuttgart eine Stellungnahme zu diesem Thema verfasst. Unter anderem wird darin von den europäischen Gesetzgebern gefordert, dass den Kommunen eine Möglichkeit in der TEN-V zugestanden wird, um selbst zu entscheiden, ob sie in der Liste der städtischen Knoten aufgenommen werden möchten. Urbane Knoten sollten zudem als funktionales geografisches Gebiet mit Zugang zur TEN-V-Infrastruktur, Kreuzungspunkten und Übergabepunkten definiert werden. Auf diesen funktionellen Raum ist auch die Aufstellung des Mobilitätsplans zu erstrecken.

Es wird erwartet, dass Rat und Parlament bis Ende des Jahres ihre jeweiligen Positionen abgestimmt haben werden. Danach können die Verhandlungen über den finalen Gesetzestext beginnen.

(fia)

Energie

Bericht zur Energieeffizienz-Richtlinie im Europäischen Parlament zugestimmt

 

Das Europäische Parlament hat am 14. September einen Bericht zur Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie angenommen. Der Bericht des Abgeordneten Niels Fuglsang (S&D; Dänemark) wurde zuvor im federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) am 13. Juli 2022 verabschiedet.

Das Europäische Parlament bringt zahlreiche Anpassungen zum Überarbeitungsvorschlag der Kommission vor. Die verbindlichen Energieeffizienzziele sollen nach Ansicht der Parlamentarier um 42,5% am Primärenergieverbrauch gesteigert werden und um 40% am Endenergieverbrauch. Die nationalen Beiträge sollen laut Parlament verbindlich ausgestaltet und über zwei Zwischenziele in den Jahren 2025 und 2027 definiert werden. Der öffentliche Sektor soll verpflichtet werden, den Energieverbrauch um 2% zu reduzieren.

Schließlich verschärft das Parlament auch den Kommissionsvorschlag für eine 3%-Renovierungsquote bei öffentlichen Gebäuden. Demnach soll die Verpflichtung auch für den sozialen Wohnungsbau gelten sowie für neu belegte öffentliche Gebäude. Sie greift auch im Falle eines bestimmten Zeitpunkts („Triggerpoint“), z.B. bei einer Mietverlängerung, Umnutzung oder tiefgehenden Reparaturarbeiten bei öffentlichen Gebäuden. Allerdings können hier Kostenwirksamkeit und technische Machbarkeit geltend gemacht werden. Das Parlament schlägt Ausnahmen vor u.a. für historische, denkmalgeschütze Gebäude und fügt die Möglichkeit ein, den sozialen Wohnbau aus der Renovierungspflicht herauszunehmen, wenn die Sanierungen nicht kostenneutral umsetzbar sind oder zu Mieterhöhungen führen würden, die die Einsparungen bei Energierechnungen übersteigen.

Auch der Rat der Energieminister hat eine allgemeine Ausrichtung am 27. Juni zur neuen Energieeffizienz-Richtline beschlossen. Zwar unterstützt der Rat die Vorgabe einer Renovierungsquote von 3% für öffentliche Gebäude. Allerdings möchten die Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen für bestimmte Gebäudearten aus der bisherigen Energieeffizienz-Richtlinie erhalten. Zudem sollen alternative Vorgehensweisen zur Gebäudesanierung mehr Berücksichtigung finden. 

Rat und Parlament werden nun zügig die Verhandlungen über den finalen Gesetzestext beginnen.

(fia)

 

Umwelt

Kommissionsvorschlag zur Verordnung "Wiederherstellung der Natur" vorgelegt

 

Am 22. Juni schlug die Kommission eine Verordnung „über die Wiederherstellung der Natur“ vor mit EU-weit rechtlich verbindlichen Zielen für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen. Der Vorschlag war bereits 2020 in der EU-Biodiversitätsstrategie angekündigt. Es geht u.a. um Vorgaben für folgende Absichten:

  • Bis 2030 sollen die in der Verordnung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU durchgeführt werden;
  • Ebenfalls bis 2030 sollen alle natürlichen und naturnahen Ökosysteme auf den Weg der Erholung gebracht werden;
  • Bis 2050 sollen 100 Prozent der schützenswerten Ökosysteme an Land und 90 Prozent der Meere in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden.

Im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen würden rund 100 Milliarden Euro für biologische Vielfalt zur Verfügung stehen, erklärte die Kommission. Darunter wären auch Renaturierungsmaßnahmen erfasst.

Weitere Ziele betreffen die Reduzierung des Verlustes von Grünflächen in städtischen Gebieten und sind in Artikel 6 des Vorschlages beschrieben. Hiernach sollen die Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass bis 2030 kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen gegenüber 2021 zu verzeichnen ist. Bis 2050 soll die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen eine Zunahme um 5 Prozent erreichen - gegenüber dem Referenzjahr 2021.

Unter städtische Grünflächen fallen alle urbanen Grünflächen, Laubwälder, Nadelwälder, Mischwälder, Grasland, Moore und Heidelandschaften, Wald-Strauch-Übergangsflächen und Flächen mit spärlicher Vegetation in Städten oder kleineren Städten und Vororten (Artikel 3.13).

Die Mitgliedsstaaten sollen auch sicherstellen, dass bis 2050 ein Mindestanteil von 10 Prozent an Baumkronen in jeder europäischen Stadt und jedem Vorort erreicht wird sowie ein Nettogewinn an Grünflächen, die in Gebäude und Infrastruktur integriert sind.

Die neue Verordnung betrifft Lebensräume, die unter die EU-Vogelschutz-1 und Habitat-2-Richtlinien fallen. Für diese gibt es bereits einen Rechtsrahmen und Leitlinien zur Bestimmung des Zustands von Lebensraumtypen. Der neue Vorschlag zur Renaturierung ergänzt diesen Rechtsrahmen um spezifische Ziele und Fristen. Der Verwaltungsaufwand für Behörden auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene soll daher laut Kommission so gering wie möglich gehalten werden, indem für die Ziele Mechanismen für die Überwachung und Berichterstattung aus den bestehenden Rechtsvorschriften genutzt werden können.

Der Vorschlag der Kommission wird nun von Rat und Europäischem Parlament besprochen.

(fia)

 

 

Kultur

Online-Veranstaltung "Europäisches Kulturerbe in der Cloud"

Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten wollen eine Cloud aufbauen, die Europas Kulturschätze erhalten und die Zusammenarbeit zwischen dem Kultur- und Kreativsektor und der Technologiebranche fördern soll. Bis 2025 sollen für die kollaborative Cloud 110 Millionen Euro aus dem Forschungsprogramm Horizont Europa bereitgestellt werden.

Im Rahmen der diesjährigen EU Forschungs- und Innovationstage am 28./29.09.2022 wird in einem der zahlreichen digitalen Workshops auch die geplante Cloud vorgestellt. Museen und Kulturerbe-Einrichtungen sollen hier die Chance erhalten, sich zur „European Collaborative Cloud for Cultural Heritage Cloud“ zu informieren und einzubringen. Programm und Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

(kue)

Tipps & Hinweise

Eurobarometer-Umfrage: Wachsendes Vertrauen in die EU

Die Standard-Eurobarometer-Umfrage vom Sommer 2022 zeigt ein gestiegenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU gegenüber der Stimmung zu Beginn des Jahres. Deutlich wird eine anhaltend starke Unterstützung für die Reaktion der EU auf die russische Aggression gegen die Ukraine. Eine überwältigende Mehrheit der Befragten unterstützt Investitionen in erneuerbare Energien und Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit der EU von russischen Energiequellen. Die Zustimmung zum Euro hat den höchsten Stand aller Zeiten erreicht. Die Europäerinnen und Europäer sind jedoch zunehmend besorgt über die wirtschaftliche Lage in der EU und in ihrem eigenen Land.

Die Umfrage „Sommer 2022 – Standard Eurobarometer“ (EB 97) wurde in den 27 Mitgliedstaaten unter 26 468 EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern durchgeführt.

Europäische Woche der Regionen und Städte 2022

 

Unter dem Motto „Neue Herausforderungen für Europas Zusammenhalt“ findet vom 10. bis 13. Oktober die diesjährige Europäische Woche der Regionen und Städte statt.

Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Europäischen Ausschuss der Regionen und der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission organisiert. Sie ist die größte jährlich stattfindende Veranstaltung zum Thema Regionalpolitik und bringt Vertreterinnen und Vertreter der Regionen und Kommunen aus ganz Europa mit Fachleuten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft zusammen.

Das gemischte Programm umfasst eine virtuelle Ausstellung sowie Online- und Vor-Ort-Veranstaltungen zu den Themen grüner Wandel, territorialer Zusammenhalt, digitale Transformation und Stärkung der Jugend. Interessierte können sich ab sofort hier anmelden.

(kue)

 

 

In eigener Sache

Rufnummer des Europabüros haben sich geändert

 

Im Europabüro des Deutschen Städtetages haben sich die Rufnummern geändert.

Ab sofort erreichen Sie

  • Frau Lina Furch               unter +32 2 882 774-3
  • Herrn Ulrich Fikar          unter +32 2 882 774-5
  • Frau Karen Kühne          unter +32 2 882 774-2

Wir möchten Sie bitten, diese Änderungen in Ihren Kontaktdaten aufzunehmen.

 

Redaktion: Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren: U. Fikar (fia),  K. Kühne (kue), I. Knodt (kno)