Europa und Internationales
10.04.2024

Europa News 2|2024

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. 10. Europäischer Gipfel der Regionen und Städte, Vorläufige Einigung zur Luftqualitäts-Richtlinie, Einigung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • 10. Europäischer Gipfel der Regionen und Städte in Mons
  • Kommission zu Erweiterung und Beitrittsverhandlungen mit Bosnien Herzegowina
Wirtschaft
  • Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024
  • Neunter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt

  •  

    Entschließung des Parlaments zur Umsetzung der Kohäsionspolitik 2014 bis 2020

     

Finanzen
  •  

    Reform der EU-Haushaltsregeln

     

Klima

  • Kommission zur Bewältigung von Klimarisiken in Europa

 

Umwelt

  • Belgische Ratspräsidentschaft: Konferenz zur Umsetzung des EU Green Deal in lokale Maßnahmen

  • Vorläufige Einigung zur Luftqualitäts-Richtlinie

  • Informelle Einigung zur Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL)

Migration

  • Kommission zur europäischen Migrations- und Asylpolitik

Soziales

  • Vorläufige Einigung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten

  • Einigung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

  • Initiative Europäische Kinderhauptstadt

Anhang

  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

10. Europäischer Gipfel der Regionen und Städte in Mons

Am 18. und 19. März 2024 fand in Mons, Belgien, das 10. Europäische Gipfeltreffen der Regionen und Städte statt. Über 3.000 lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger diskutierten mit den EU-Kommissaren Schmidt und Ferrera sowie Abgeordneten des Europäischen Parlamentes über die anstehenden Europawahlen und die Zukunft der Kohäsion. Mit zahlreichen lokalen Vertreterinnen und Vertretern aus der Ukraine wurde über die Stärkung eines dezentralen Ansatzes für den Wiederaufbau des Landes gesprochen. Die Veranstaltung wurde vom Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) und der wallonischen Regionalregierung gemeinsam mit der Stadt Mons organisiert. Im Plenum erinnerte der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen, Vasco Alves Cordeiro, an dessen Gründung im März 1994, vor 30 Jahren.

Als Höhepunkt der Veranstaltung wurde die Erklärung von Mons an den belgischen Premierminister Alexander De Croo als Vertreter des amtierenden EU-Ratsvorsitzes übergeben. Die Erklärung fordert u.a. eine stärkere Rolle des Europäischen Ausschusses der Regionen bei der Gestaltung der Zukunft Europas. Der AdR stellte bei der Veranstaltung zusammen mit den Gründungspartnern der EU-weiten Koalition #CohesionAlliance einen gemeinsamen Aufruf an die europäischen Institutionen und die nationalen Regierungen vor. Der Aufruf wirbt darum, die Kohäsionspolitik auch im nächsten Jahrzehnt als Hauptpfeiler des EU-Entwicklungsmodells zu erhalten.

In einer der Diskussionsrunden ging es um die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Wiederaufbau der Ukraine und die Möglichkeiten für eine stärkere Dezentralisierung.

Der Bürgermeister von Kyiv, Vitaliy Klitschko, bedankte sich bei der Allianz des Ausschusses der Regionen und betonte, trotz des fortwährenden russischen Krieges die Wiederaufbauhilfen zu intensivieren. Die Bundesministerin für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, Svenja Schulze, motivierte internationale Partner zur Wideraufbaukonferenz am 11. bis 12. Juni 2024 in Berlin beizutragen. Schulze unterstrich die Bedeutung eines nachhaltigen, transformativen und inklusiven Wiederaufbaus. Interessierte können die Konferenz über Aufzeichnungen nachverfolgen.

(fia)

Kommission zu Erweiterung und Beitrittsverhandlungen mit Bosnien Herzegowina

Am 20. März 2024 hat die Kommission eine Mitteilung zur Überprüfung von Reformen und politischen Maßnahmen im Vorfeld der EU-Erweiterung angenommen. Die EU bereitet hierzu interne Reformen in den Bereichen Politik, Haushalt, Governance und Grundwerte vor. Am 21. März 2024 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina.

Die Mitteilung der Kommission zum Ausblick auf Reformen im Zuge der EU-Erweiterung informiert, die Erweiterung habe die EU zum größten integrierten Markt der Welt werden lassen, neue Handels- und Finanzströme erschlossen und trug zum Wirtschaftswachstum bei. Die Erweiterung um weitere EU-Staaten liege im strategischen Interesse der Union. Beitritte setzten eine gute Vorbereitung voraus, sollen auf dem Leistungsprinzip beruhen sowie die Aufrechterhaltung der EU-Werte fördern.

Fünf Maßnahmenbereiche einer schrittweisen Integration werden durch die Kommission herausgestellt. Dazu gehören u.a. die Konnektivität, die Klima- und Umweltverpflichtungen, die Qualität und der Sicherheit von Lebensmitteln, die Konvergenz innerhalb der EU, starke Sicherheitszusagen sowie die Migration und das Grenzmanagement. Folgen ergeben sich für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die EU-Programme. Parallel müsse geprüft werden, wie die Heranführungsinstrumente und die EU-Fonds während des Beitritts und beim Übergang abgestimmt werden können.

Die jüngste Entscheidung des Europäischen Rates baut auf die Empfehlung der Kommission vom 12. März 2024 auf, die sich auf das EU-Erweiterungspacket vom November 2023 stützt. Damit empfahl die Kommission die Aufnahme von Verhandlungen zum Beitritt von Ukraine und Moldau, die Zuerkennung des Kandidatenstatus für Georgien sowie die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina, sobald das erforderliche Maß an Übereinstimmung erreicht ist.

Die EU hatte Bosnien-Herzegowina bereits 2003 einen Beitritt in Aussicht gestellt, 2016 reichte es offiziell einen Antrag ein. Die Aufnahme in den Kreis der Beitrittskandidaten erfolgte 2022. Der Rat ersucht nun die Kommission, den Verhandlungsrahmen vorzubereiten. Dazu sollen die in der Empfehlung der Kommission vom 12. Oktober 2022 dargelegten Reformmaßnahmen umgesetzt werden.

(sip)

Wirtschaft

Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024

Am 13. März wurde der Bericht über das Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024 im Europäischen Parlament angenommen. Dieser stellt u.a. die Bedeutung von Investitionen in nachhaltiges Wachstum, der Resilienzfazilität und der Kohäsionsprogramme heraus.

Das Europäische Parlament bringt im Bericht seine Besorgnis über die wirtschaftliche Lage, die anhaltende Unsicherheit, das schwache Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktivität in der EU zum Ausdruck. Es betont den Nutzen einer weiteren Vertiefung des Binnenmarkts und die Beseitigung von Investitionshemmnissen, u. a. durch Reformen zur Straffung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Es sollen Risiken vermieden werden, die mit einer übermäßigen Abhängigkeit von Drittländern bei Schlüsseltechnologien, Rohstoffen und industriellen Inputs verbunden sind.

Das Parlament schließt sich zudem der Empfehlung der Kommission in ihrem Jahresbericht über nachhaltiges Wachstum 2024 an, wonach die Mitgliedstaaten die krisenbedingten Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich schnellstmöglich zurückfahren und Subventionen für fossile Brennstoffe auslaufen lassen sollten.

Grundsätzlich weist das Europäische Parlament darauf hin, dass das Europäische Semester der etablierte Rahmen für die Koordinierung der Haushalts-, Wirtschafts-, Sozial- und Beschäftigungspolitik ist. Seine Ziele sind, die makroökonomische Stabilität, die anhaltende Konvergenz der Wirtschaftsleistung der Mitgliedstaaten und den sozialen Zusammenhalt in der EU zu wahren. Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass der Industrieplan zum Grünen Deal von 2023 Teil der Wachstumsstrategie der EU ist und teilt die Auffassung, dass sich die länderspezifischen Empfehlungen 2024 auf spezifische Kriterien konzentrieren müssten. Auch begrüßt es die Flexibilität der Aufbau- und Resilienzfazilität, zum Beispiel im Zusammenhang mit REPowerEU.

Im Bericht befürwortet das Parlament die Straffung der kohäsionspolitischen Programme der EU im Hinblick auf den im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität und in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Investitionsbedarf. Es weist auch darauf hin, dass die Kohäsionspolitik einem breiteren Spektrum von Zielen dient als die Aufbau- und Resilienzfazilität und die im Rahmen dieser Fazilität vereinbarten Maßnahmen ergänzen kann.

(sip)

Neunter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 27. März 2024 den Neunten Kohäsionsbericht. Im Bericht heißt es, Kohäsionspolitik sei ein sichtbarer Ausdruck der Solidarität für die wirtschaftliche, soziale und territoriale Integration der EU sowie ein zentraler Pfeiler des EU-Binnenmarkt- und Wachstumsmodells.

Erfolge der Kohäsionspolitik zwischen 2014 und 2020

Die Kommission verweist auf die Erfolge der EU-Kohäsionspolitik. Bis Ende 2022 hätten etwa 37.000 Unternehmen dank des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) neue Produkte auf den Markt gebracht. 7,8 Millionen Haushalte hätten bis Ende 2022 einen besseren Breitbandzugang erhalten. Zudem wurden bis Ende 2022 mehr als 2,2 Millionen Unternehmen unterstützt, wodurch etwa 370.000 Arbeitsplätze geschaffen wurden. Bis Ende 2022 sei die Energieeffizienz in 550.000 Haushalten verbessert wurden. Der EFRE und die Kohäsionsfonds hätten ermöglicht, dass mehr Menschen von einer besseren Wasserversorgung (8,3 Millionen Menschen bis Ende 2025) profitierten.

Neue Kohäsionspolitik nach 2027 für alle Regionen

Vor allem auf regionaler Ebene blieben allerdings Herausforderungen bestehen, insofern sie von strukturellen Veränderungen stark betroffen seien. Zu den Herausforderungen, die der Bericht adressiert, gehören Disparitäten zwischen großen Ballungräumen und anderen anderen Regionen sowie zwischen Regionen, die sich in einer Entwicklungsfalle befinden oder einen Entwicklungsrückstand aufweisen.

Als Lehre für die kommende Förderperiode nach 2027 führt der Bericht aus, dass die Förderung der territorialen Entwicklung die Polarisierung zwischen Regionen stärker ausgleichen solle. Ballungsregionen und Städte spielten eine zentrale Rolle in der regionalen Entwicklung, da sich in ihnen Humankapital konzentriert und für eine hohe Konnektivität und eine hohe Qualität der Dienstleistungen sorgten. Der Preis dessen seien höhere Verkehrsbelastung, soziale Herausforderungen und Wohnkosten und in der Folge hohe Lohnkosten, was ihre Wettbewerbsfähigkeit vermindern könne.

Zukünftig solle an den Grundsätzen der Partnerschaft, der Raumorientierung sowie des Regierens im EU-Mehrebenensystem festgehalten werden. Die Ausrichtung auf die örtliche Transformation mit zukunftsorientierten Investitionen, die Nutzung lokaler Fähigkeiten und Potenziale für integratives und nachhaltiges Wachstum sowie die Ausrichtung auf Leistung und Resultate solle verstärkt werden.

(sip)

Entschließung des Parlaments zur Umsetzung der Kohäsionspolitik 2014 bis 2020

Am 14. März 2024 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Umsetzung und den Resultaten der Kohäsionspolitik in der Förderperiode 2014 bis 2020 angenommen.

Resultate der Kohäsionspolitik 2014 bis 2020

In seiner Entschließung stellt das Parlament fest, dass die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Bewertungen der Resultate der Investitionen im Zeitraum 2014 bis 2020 zeigten, dass die Kohäsionspolitik in den von ihr unterstützten Bereichen im Allgemeinen positive Ergebnisse hervorgebracht hat. Es macht deutlich, dass die Investitionen zur Strategie Europa 2020, zum intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum sowie zu Forschung und Innovation beigetragen hätten.

Allgemeine Grundsätze künftiger Kohäsionspolitik nach 2027

Das Parlament betont, dass die Kohäsionspolitik aufgrund ihres regionalen Schwerpunkts, ihres standortbezogenen Konzepts, ihrer strategischen Planung und ihres wirksamen Umsetzungsmodells das wichtigste Investitionsinstrument der EU zur Verringerung von Ungleichheiten und zur Förderung des regionalen und lokalen nachhaltigen Wachstums bleiben sollte. Es bedauert, dass der für die Kohäsion vorgesehene Anteil des mittleren Finanzrahmens 2021 bis 2027 im Vergleich zum vorangegangenen Programmplanungszeitraum zurückgegangen ist.

Das Parlament hebt zudem hervor, dass das Aufkommen von Instrumenten für Haushaltszuschüsse, die auf direkter Verwaltung beruhen und ein einfacheres Durchführungsmodell aufweisen, zu einer Renationalisierung der Kohäsionspolitik führen. Dies gefährde das Grundprinzip der Multi-Level-Governance. Das Europäische Parlament lehnt hingegen jegliche Renationalisierung der Kohäsionspolitik ab. Es betont den Grundsatz der echten Partnerschaft, eine effiziente Verwendung der Instrumente sowie ein ausreichendes Maß an Flexibilität bei der Programmplanung in Krisenfällen.

(sip)

Finanzen

Reform der EU-Haushaltsregeln

Am 10. Februar 2024 erzielten das Europäischem Parlament und der Rat eine Einigung über den EU-Fiskalrahmen. Die Einigung war dringlich, denn ab 2024 greifen die wegen der Pandemie und des russischen Angriffskrieges ausgesetzten Sparvorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes wieder.

Nach der Kommissionsmitteilung einigten sich die europäischen Finanzminister darauf, die Schuldenquoten und Defizite schrittweise, realistisch, nachhaltig und wachstumsfreundlich zu senken und Reformen und Investitionen in strategischen Bereichen wie Digitalisierung, Umwelt, Soziales oder Verteidigung zu ergreifen. Die überarbeiteten Haushaltsregeln sollen gemeinsamen mittel- und langfristigen politischen Zielen der EU Rechnung tragen, etwa zur Erreichung einer fairen digitalen und grünen Transformation, zur Gewährleistung der Energiesicherheit, zur Unterstützung einer offenen strategischen Autonomie, zur Bewältigung des demografischen Wandels, zur Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und zur nachhaltigen Konvergenz sowie zur Umsetzung des strategischen Kompasses für Sicherheit und für Verteidigung.

Der Rat ist laut seiner Pressemitteilung übereingekommen, dass das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit unverändert bleiben wird. Eine der wichtigsten Neuerungen der Reform ist die Annahme eines differenzierten Ansatzes für jeden Mitgliedstaat, um der Heterogenität der Haushaltslage, der öffentlichen Verschuldung und der wirtschaftlichen Herausforderungen in der EU Rechnung zu tragen. So wird der neue Rahmen mehrjährige länderspezifische Haushaltspläne für jeden Mitgliedstaat ermöglichen, während gleichzeitig eine wirksame multilaterale Überwachung gewährleistet und der Grundsatz der Gleichbehandlung eingehalten wird. Jeder Mitgliedstaat wird einen mittelfristigen fiskalisch-strukturellen Plan erstellen, der sich über vier oder fünf Jahre erstreckt. Der Plan sieht die Verpflichtung zu einem fiskalischen Kurs sowie zu öffentlichen Investitionen und Reformen vor, die zusammen einen nachhaltigen und schrittweisen Schuldenabbau sowie ein nachhaltiges und integratives Wachstum gewährleisten.

(sip)

Klima

Kommission zur Bewältigung von Klimarisiken in Europa

Am 12. März 2024 hat die Kommission eine Mitteilung herausgegeben, um die EU-Mitgliedsstaaten zum proaktiven Management von Klimarisiken aufzurufen. Die Mitteilung ist eine Reaktion auf einen am Vortag veröffentlichten Bericht der Europäischen Energieagentur, der 36 Klimarisiken für Europa identifiziert. Laut dem Bericht ist Europa der sich am schnellsten erwärmende Kontinent.

Die Mitteilung der Kommission ist unverbindlich, gilt aber als Signal für die kommende Kommission, einen sektorenübergreifenden europäischen Fahrplan für die Klimaresilienz in Europa zu forcieren. Alle Sektoren sollen daran mitwirken, die Kosten von dramatischen Klimaschäden und Schadensereignissen abzuschätzen, Maßnahmen zur Verminderung von Klimarisiken zu ergreifen sowie Klimaresilienz aufzubauen.

Die Mitteilung geht auf vier Maßnahmenbereiche ein: Darunter werden die ebenenübergreifende Governance, die Instrumente zur Stärkung der Risikoträger durch Investitionen und langfristige Finanzierungsstrategien, die Nutzung der Strukturpolitik und der Einbezug von Klimarisiken in die Planung und den Erhalt kritischer Infrastrukturen sowie die Mobilisierung ausreichender öffentlicher und privater Finanzmittel für Klimaresilienz behandelt. Es wird auf Aktionscluster wie Ökosysteme, Wasser, Gesundheit, Ernährung, Infrastrukturen und Bauwirtschaft sowie Wirtschaft eingegangen.

Am 11. März 2024 hatte die Europäische Energieagentur ihre Europäische Klimarisikoeinschätzung veröffentlicht. Diese stellt heraus, dass Klimarisiken Europas Energie- und Ernährungssicherheit, seine Ökosysteme, seine Infrastruktur, seine Wasserressourcen, seine Finanzstabilität und die Gesundheit der Menschen bedrohen. Risiken wie extreme Hitze, Dürre, Waldbrände und Überschwemmungen hätten ein kritisches Niveau erreicht und könnten ohne entschlossenes Handeln katastrophal enden.

(sip)

Umwelt

Belgische Ratspräsidentschaft: Konferenz zur Umsetzung des EU Green Deal in lokale Maßnahmen

Am 15. März 2024 fand in Brüssel eine eintägige Konferenz "Translating the Green Deal into local action" auf Initiative des belgischen Ratsvorsitzes und der flämischen Region statt. Die Veranstaltung richtet sich an lokale und regionale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.

Die Konferenz wurde durch den für den Grünen Deal verantwortlichen EU-Kommissar Maroš Šefčovič und die Vize-Ministerpräsidentin der Region Flandern, Gwendolyn Rutten, eröffnet. Zentrales Element der Veranstaltung war die Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung über die Umsetzung des Green Deal in lokale Aktionen. In den einzelnen Teilen der Konferenz traten zudem viele Städtevertreter auf, u.a. Oberbürgermeister Martin Horn der Stadt Freiburg im Breisgau und die erste Bürgermeisterin der Stadt Mannheim, Prof. Dr. Diana Pretzell.

Während der Konferenz wurden viele EU-Initiativen wie die Kohäsionsallianz, die EU-Mission für 100 klimaneutrale und intelligente Städte, der europäische Klimapakt, die Vereinbarung über grüne Städte, die Initiative für kreislauforientierte Städte und Regionen (CCRI), die Intelligent Cities Challenge (ICC), die Städteinitiative und andere besprochen. Zusammenfassend wurde angemerkt, dass die Wiederholbarkeit der erfolgreichen Projekte in anderen Städten bei den Initiativen eine stärkere Rolle spielen müsse. Zudem seien viele Städte, die europäischen Initiativen angehören, oft Vorreiter und müssten hohe Kosten tragen, um Pilotprojekte erfolgreich zu gestalten.

Die Kommission sollte mehr Synergien zwischen den verschiedenen Initiativen und vorhandenen Förderrahmen schaffen. Die Green Deal-Projekte in den Städten und daran beteiligte Unternehmen sollten einfacher und schneller Fördermittel nutzen können. Die Anforderungen des Green Deals müssten den Bedürfnissen der lokalen Ebene besser gerecht werden. Dafür brauche es Mitsprache bei europäischen Entscheidungen.

(fia)

Vorläufige Einigung zur Luftqualitäts-Richtlinie

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 20. Februar 2024 eine vorläufige politische Einigung (englisch) über einen Vorschlag zur Festlegung von EU-Luftqualitätsnormen erzielt. Die Gesetzgeber konnten sich darauf einigen, dass striktere EU-Luftqualitätsnormen für 2030 festgelegt werden, um sie stärker an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzupassen.

Die überarbeite Richtlinie gilt für eine ganze Reihe von Luftschadstoffen, auch Feinstaub und Partikel (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Benzo(a)pyren, Arsen, Blei und Nickel. So sollen etwa die Jahresgrenzwerte von PM2,5 und NO2 – von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ beziehungsweise von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt werden. Die EU-Kommission wird die Luftqualitätswerte bis 2030 und folgend alle fünf Jahre überprüfen, um Optionen für eine Angleichung an die jüngsten WHO-Leitlinien und aktuelle wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten.

Die Mitgliedstaaten erhalten die Möglichkeit, aus bestimmten Gründen für gewisse Zonen und Gebiete eine Verlängerung der Frist für das Erreichen der Luftqualitätsgrenzwerte bis 2035 bzw. 2040 zu beantragen. Diese Notifizierung muss bis 31. Januar 2029 bei der Kommission eingegangen sein. Die neue Richtlinie sichert individuell gesundheitlich betroffenen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Gerichtsverfahren zu, ebenso Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen öffentliche Gesundheit und Umwelt. Die Einigung berücksichtigt die unterschiedlichen mitgliedsstaatlichen Verwaltungsrechtssysteme, so dass die zuständige Instanz für ein Vorverfahren durch die Mitgliedsstaaten benannt werden kann.

Der Forderungen des Europäischen Parlamentes nach Sammelklagen wurde nicht entsprochen. Die Richtlinie normiert bei Klagen Rahmenaspekte der verwaltungsrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Prüfung. Nötig sind hierzu insbesondere ein Klageinteresse und das Fortbestehen der rechtlichen Beeinträchtigung der europarechtlichen Verpflichtungen für den EU-Mitgliedsstaat. Alles weitere legt das jeweilige mitgliedstaatliche Recht fest. Außerdem sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger Schadensersatz verlangen und erwirken können, wenn ihre Gesundheit durch einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung von Bestimmungen der Richtlinie geschädigt wurde. Die Mitgliedstaaten können die Verjährungsfristen definieren, um Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen.

Die Einigung muss noch von beiden Institutionen bestätigt werden. Das Europäische Parlament wird darüber am 24. April 2024 abstimmen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

(fia)

Informelle Einigung zur Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL)

Am 29. Januar 2024 haben die Europäischen Institutionen eine informelle Einigung zur Kommunalabwasser-Richtlinie der EU erreicht. Die Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie wird neue Anforderungen an die Abwasserbehandlung vorschreiben, die als dritte und vierte Reinigungsstufe bezeichnet werden. Die jeweilige Stufe wird durch eine zeitlich gestaffelte Anhebung der Schwellenwerte eingeführt.

Neu ist, dass Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika zur Mitfinanzierung der Kosten der vierten Reinigungsstufe verpflichtet werden. Hersteller bestimmter Produkte, die für die Einführung von Mikroschadstoffen in die Abwässer verantwortlich sind, müssen sich an bis zu 80% der Kosten für Installation und Betrieb beteiligen. Dies gilt auch für bereits getätigte Investitionen in die vierte Reinigungsstufe. Für die restlichen 20 % wird es maßgeblich auf die nationale Umsetzung der Herstellerverantwortung ankommen. Die Verpflichtung gilt auch für Produkte, die von außerhalb in den europäischen Markt eingeführt werden.

Die Novelle verpflichtet Kläranlagenbetreiber auch dazu, energieneutral zu operieren. Hierfür soll ein nationales Gesamtziel für die Energieneutralität des Sektors bis 2045 festgelegt werden. Mittels Energieaudits und Zwischenzielen soll auf das Gesamtziel hingearbeitet werden. Die Einigung berücksichtigte die Eigenerzeugung für Anlagen sowohl "onsite" als auch "offsite". Zudem können Anlagenbetreiber das Gesamtziel auch über den Zukauf von bis zu 35 Prozent von nicht-fossilen Energien erreichen.

Am 1. März 2024 stimmten die Botschafter der Mitgliedsstaaten der Einigung zu. Am 11. März 2024 fand die Bestätigung durch den Umweltausschuss des Europäischen Parlaments statt. Vorbehaltlich der Zustimmung von Ministerrat und Plenum des Europäischen Parlamentes kann die Richtlinie in Kraft treten und dann in nationales Recht umgesetzt werden. Allerdings wird eine formale Zustimmung erst im zweiten Halbjahr 2024 erwartet.

(fia)

Migration

Kommission zur europäischen Migrations- und Asylpolitik

Am 12. März 2024 gab die Europäische Kommission eine Mitteilung heraus, um über die wichtigsten Neuerungen im Bereich Migrations- und Asylpolitik zu informieren. Die unverbindliche Mitteilung mit dem Titel: "Ein ausgewogenes Migrationskonzept: fair und entschlossen zugleich" gibt einen Überblick über die politische Einigung im Asyl- und Migrationspakt. Sie blickt auf wichtige Meilensteine voraus, die in der zweijährigen Umsetzungsphase des Paktes angestrebt werden müssen.

Die Kommission will bis Juni 2024 einen Gemeinsamen Implementierungsplan für die Umsetzung des Paktes mit einer Zeitschiene und Meilensteinen für Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten vorlegen. Der Pakt wird ab 2026 europaweit gelten. Er soll die Lücken und operativen Schritte aufzeigen, die erforderlich sind, um die erforderlichen rechtlichen und operativen Kapazitäten zu schaffen und die neuen Rechtsvorschriften bis 2026 umzusetzen. Im Einklang mit der Logik des Pakts soll jeder Mitgliedstaat diese Arbeit in einen strategischen Ansatz zur Steuerung von Migration und Asyl auf nationaler Ebene verknüpfen.

Neben der Umsetzung des Paktes geht es in der Mitteilung (Kapitel III) um "gezielte operationelle Antworten" auf aktuelle und wiederkehrende Herausforderungen, wie:

  • Flüchtlingsströme mit EU-Aktionspläne für alle Routen
  • Stärkung des Außengrenzenmanagements
  • Initiativen zum Kampf gegen Menschenschmuggler
  • Umgang mit Rückkehrenden
  • Reaktion auf akute Bedürfnisse und Krisen (Griechenland, Lampedusa, Spanien, etc.),
  • Instrumentalisierung von Menschen durch das Regime von Belarus
  • Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine

Weiterhin wurden die angestrebten Partnerschaftsabkommen mit Drittländern und die neuen Missionen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) besprochen.

(fia)

Soziales

Vorläufige Einigung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten

Am 11. März 2024 haben die Sozialministerinnen und -minister der EU die vorläufige Einigung zur Richtlinie in der Plattformarbeit bestätigt, die im Februar zwischen dem Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlaments erzielt worden war. Mit dem Rechtsakt sollen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert und die Verwendung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen reguliert werden.

Mehr als 28 Millionen Menschen arbeiten in der gesamten EU über digitale Arbeitsplattformen. Das Wachstum der digitalen Plattformen brachte zwar sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile, hat aber dazu geführt, dass sich für viele Beschäftigte eine Grauzone in Bezug auf ihren Beschäftigungsstatus entwickelt hat.

Der neue Gesetzestext soll für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Achtung der nationalen Arbeitssysteme und für die Gewährleistung von Mindeststandards zum Schutz der Plattformbeschäftigte sorgen. 

Nachdem die formalen Schritte des Annahmeverfahrens abgeschlossen sind, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen der Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.

(kue)

Einigung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS)

Am 15. März 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat eine politische Einigung über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) erzielt und somit einen wichtigen Baustein für eine starke Europäische Gesundheitsunion gelegt.

Mit der von der Kommission im Mai 2022  vorgeschlagenen Verordnung werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll Bürgerinnen und Bürger die eigene Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten gegeben werden, um eine bessere Gesundheitsversorgung in ihrem Land und der gesamten EU zu erhalten. Zum anderen wird mit dem EHDS ein solider Rechtsrahmen für die Bereitstellung von Daten für die Forschung und im Bereich der öffentlichen Gesundheit geschaffen.

Nach den neuen Vorschriften erhalten die Bürgerinnen und Bürger direkten und einfachen Zugang zu ihren digitalen Gesundheitsdaten, unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten. Die Angehörigen der Gesundheitsberufe erhalten Zugriff auf die Patientenakten, wenn dies für eine Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich ist, was eine faktengestützte Entscheidungsfindung unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften ermöglicht. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten schafft darüber hinaus einen soliden Rechtsrahmen zur Weiterverwendung von Gesundheitsdaten für die Forschung, Innovation und das öffentliche Gesundheitswesen. Die Daten sollen dazu beitragen, lebensrettende Behandlungen und personalisierte Arzneimittel zu entwickeln. Zudem sollen sie helfen - unter strengen Auflagen für die Datensicherheit und den Datenzugriff sowie die Achtung der Grundrechte -  die Krisenvorsorge zu verbessern.

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun die neue Verordnung formal annehmen. Sie wird dann je nach Anwendungsfall und Datentyp in mehreren Schritten Geltung erlangen.

(kue)

Initiative Europäische Kinderhauptstadt

Das Parlament hat am 13. März 2024 eine Resolution für eine Initiative zur Einrichtung Europäischer Kinderhauptstädte angenommen. Hiermit wird die Europäische Kommission aufgefordert, in Zusammenarbeit mit Kommunalbehörden und Organisationen der Zivilgesellschaft, die Möglichkeit zu prüfen, eine europäische Initiative zur jährlichen Ernennung von Europäischen Kinderhauptstädten ins Leben zu rufen.

Die Europäischen Kinderhauptstädte sollen dazu beitragen, die bestehenden Mechanismen zur Teilhabe von Kindern auf lokaler, nationaler und EU-Ebene miteinander zu verknüpfen und Kinder in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die Initiative verfolgt die Ziele:

  • Europas Kinder eine Stimme geben: Die Europäische Kinderhauptstadt wird jährlich ausgerichtet, um den Kindern Europas eine verlässliche Plattform zu bieten, auf der sie gehört werden.
  • Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention: Das Projekt hebt die Bedeutung der Kinderrechte hervor, einschließlich des Rechts auf Bildung, Gesundheit, gewaltfreie Erziehung und vieles mehr.
  • Verantwortung der Städte: Bewerberstädte müssen darlegen, was sie bereits für Kinder tun und wie sie planen, ihre Unterstützung für Kinder in der Zukunft auszubauen.
  • Förderung von Frieden und Demokratie: Die Europäische Kinderhauptstadt vermittelt Kindern einen ersten Eindruck von Europa und der Vielfalt der Welt, was zur Förderung von Frieden und Demokratie beiträgt.

Laut dem Europäischen Parlament sollen den Kinderhauptstädten angemessene EU-Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Initiative geht zurück auf den im Jahr 2020 in Hamburg gegründeten Förderverein europäische Kinderhauptstadt.

Im nächsten Schritt ist die Parlamentspräsidentin beauftragt, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstatten zu übermitteln.

(kue)

Redaktion:
Lina Furch (verantwortlich)

Autorinnen und Autoren:
U. Fikar (fia),  K. Kühne (kue),  V. Sipeer (sip)