Europa und Internationales
17.02.2023

Europa News 1|2023

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. dem Kommissionsvorschlag Grüner Industrieplan zum Ausbau sauberer Technologien, dem Parlamentsausschuss zur Überarbeitung der Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, der Ziele der EU zur Katastrophenresilienz

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • EU-Ratspräsidentschaft ab 1. Januar 2023
Wirtschaft
  •  

    Vorschlag Grüner Industrieplan zum Ausbau sauberer Technologien

Finanzen
  •  

    EP-Ausschuss zu Ausnahmeregelung für Verwaltungsratsmitglieder kommunaler Sparkassen beim EU-Bankenpaket 2021

     

Verkehr
  •  

    Parlaments-Debatte zur Rolle von Mikromobilität im Neuen Urbanen Mobilitätsrahmen

Energie
  • Parlamentsausschuss zur Überarbeitung der Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

 

Klima
  •  

    Ziele der EU zur Katastrophenresilienz

     

     

Migration
  • Gipfeltreffen in Brüssel zu den Themen Ukraine, Migration und Wirtschaft

Soziales
  • Empfehlungen des Rates zu Mindesteinkommen

Tipps & Hinweise
  • 5. Cities Forum zu Nachhaltiger Stadtentwicklung
Anhang
  • Auswahl von Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen der
    153. Plenartagung am 8./9. Februar 2023
  • Auswahl öffentlicher EU-Konsultationen

Institutionelles

EU-Ratspräsidentschaft ab 1. Januar 2023

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wechselte mit Jahresbeginn von Tschechien zu Schweden. Das Programm der schwedischen Regierung für den sechsmonatigen Vorsitz des Rates baut auf vier Prioritäten auf:

•            Demokratische Werte und Rechtsstaatlichkeit

•            Sicherheit

•            Wettbewerb

•            Umwelt- und Energiewende

Neben den genannten Prioritäten stehen zwei weitere für die Kommunen wichtige Schwerpunkte auf der Agenda des schwedischen Vorsitzes: Migration und Digitalisierung.

Eine Darstellung des schwedischen Arbeitsprogramms und eine Bewertung des vorherigen tschechischen Vorsitzes finden Sie auf der Seite des Deutschen Städtetages.

Weitere Informationen zu den Prioritäten und geplanten Veranstaltungen des Ratsvorsitzes sind auf der Seite der schwedischen Ratspräsidentschaft  zu finden.

(kue)

Wirtschaft

Vorschlag Grüner Industrieplan zum Ausbau sauberer Technologien

Als Reaktion auf den Inflation Reduction Act der US-Regierung und als Diskussionsgrundlage für den Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten am 9./10. Februar hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 1. Februar einen grünen Industrieplan vorgelegt und eine Investitionsoffensive zur Förderung sauberer Technologien in Europa vorgeschlagen.

Der Plan basiert auf vier Säulen:

  1. Europäische Industriepolitik
  2. Beihilfen und Finanzierung
  3. Aufbau von Kompetenzen
  4. Offener Handel und stabile Lieferkette

Für die erste Säule werden die Branchen Windkraft, Solarenergie, Batterieproduktion, die Herstellung von Wärmepumpen und Wasserstofftechnik als Schlüsseltechnologien einer klimaneutralen Wirtschaft von der Kommission anerkannt. Nach Vorbild des europäischen Chip-Gesetzes zum Aufbau einer eigenständigen Halbleiterindustrie in Europa wird die EU-Kommission im März eine Initiative zur Förderung dieser sauberen Technologien vorlegen. Die Gesetzesinitiative soll das „Netto-Null-Industrie-Gesetz“ heißen und unter anderem Produktionskapazitäten in Schlüsselbereichen in der EU bis 2030 festlegen.

Zur Vorbereitung der zweiten Säule hat die zuständige Kommissarin Vestager erste Inhalte in einem Schreiben an die zuständigen Minister angekündigt. Es soll darum gehen, den Rahmen für Beihilfeverfahren aller Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu vereinfachen und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, höhere Subventionen zu gewähren, wenn sie diese für ähnliche Projekte von Wettbewerbern außerhalb der EU erhalten. Am 1. Februar hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten nun den Entwurf eines Vorschlags übermittelt, mit dem der derzeitige vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, der in Zeiten der COVID-Pandemie eingeführt wurde, in einen vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen (Temporary Crisis and Transition Framework, TCTF) umgewandelt werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Gewährung von Beihilfen einzuräumen, die auf sorgfältig definierte Bereiche beschränkt und befristet ist.

Zur dritten Säule wird das diesjährige europäische Jahr der Kompetenzen Aus- und Weiterbildung in den Vordergrund rücken. Im Rahmen der vierten Säule sollen weitere Handelsabkommen mit internationalen strategischen Partnerländern angestrebt werden, um die Beschaffung kritischer Rohstoffe sicherzustellen.

(fia)

Finanzen

EP-Ausschuss zu Ausnahmeregelung für Verwaltungsratsmitglieder kommunaler Sparkassen beim EU-Bankenpaket 2021

 

Im Oktober 2021 legt die Kommission ein Bankenpaket 2021 vor. Die umfangreichen Gesetzesvorschläge zielen u.a. auf die Governance von Leitungs- und Aufsichtsgremien. Die ursprünglichen Vorschläge der Kommission beinhalten Anforderungen an Aufsichtsgremien und ihre Mitglieder, die unter dem Schlagwort „Fit & Proper“ zusammengefasst sind. Die Vorschläge sehen vor, dass eine Eignungsbeurteilung von Mitgliedern der Aufsichtsorgane bereits im Vorfeld ihrer Benennung vorgenommen wird. Dieser Vorschlag wurde vom Deutschen Städtetag und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) kritisch beurteilt.

Am 24. Januar 2023 hat nun der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) im Europäischen Parlament seine Änderungsvorschläge zur Eigenkapitalrichtlinie abgestimmt. Diese enthalten unter anderem eine Ausnahmeregelung für die Ernennung von Mitgliedern der Leitungs- und Aufsichtsorgane durch gewählte regionale oder lokale Gremien. Der im Ausschuss abgestimmte Entwurf dürfte auch im Plenum angenommen werden.

Im Anschluss an die Abstimmung im Plenum werden die Verhandlungen über das Bankenpaket 2021 mit dem Rat weitergeführt.

(fia)

 

Verkehr

Parlaments-Debatte zur Rolle von Mikromobilität im Neuen Urbanen Mobilitätsrahmen

Am 10. Januar 2023 führte die interfraktionelle „Urban Intergroup“ des Europäischen Parlaments eine Anhörung über die Rolle der Mikro-Mobilität im Neuen Urbanen Mobilitätsrahmen (NUMF) durch. Die Veranstaltung wurde zusammen mit der Industriegruppierung "Micro-Mobility for Europe" organsiert. Zu den Vortragenden gehörten der Vorsitzende MdEP Jan Olbrycht (EVP, PL) und die stellvertretenden Vorsitzenden MdEP Fabienne Keller (RE, FR) und MdEP Andreas Schieder (S&D, AT) der Urban Intergroup, Daniel Mes, Mitglied des Kabinetts EVP Timmermans, Jens Müller, Policy and Research Lead, d Cities Campaign und Welmoed Neijmeijer von Micro-Mobility for Europe.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Podiums diskutierten über die Chancen der Mikromobilität, sowie über die Herausforderungen, mit denen der Sektor konfrontiert ist. Es brauche mehr und bessere Infrastruktur für die Nutzerinnen und Nutzer der Mikromobilität, eine bessere Integration in den öffentlichen Verkehr, eine verbesserte Aufklärung über die Sicherheit im Straßenverkehr, einen Abbau des bestehenden Flickenteppichs an geltenden Verkehrsregeln sowie harmonisierte technische Standards. Der Deutsche Städtetag bemerkte in einer anschließenden Diskussionsrunde an, dass es keinen Wettbewerb zwischen aktiven Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern wie Fußgängerinnen und Fußgängern, dem ÖPNV und elektrisch betriebener Mikromobilität geben sollte. Aktive Verkehrsteilnahme sollte für die Städte weiterhin Priorität haben vor Elektro-Kleinstfahrzeugen. Eine Zusammenfassung der Debatte finden Sie hier.

(fia)

Energie

Parlamentsausschuss zur Überarbeitung der Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Am 9. Februar 2023 fand die Abstimmung im zuständigen Fachausschuss des Europäischen Parlaments (EP), dem ITRE-Ausschuss, über die Überarbeitung der Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden statt. Aufgrund politischer Uneinigkeit wurde die Abstimmung bereits mehrmals verschoben. Im Vorfeld wurde nun ein Kompromiss zwischen den großen Parteien erzielt, dem mit 49 zu 18 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt wurde.

Im Ergebnis wird das Parlament mehr ehrgeizige Vorgaben fordern als im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehen. Nach dem EP sollen alle neuen Gebäude ab 2028 emissionsfrei sein Neue Gebäude, die von öffentlichen Behörden genutzt, betrieben oder in deren Eigentum stehen,  sollen ab 2026 emissionsfrei sein (die Kommission hatte 2030 bzw. 2027 vorgeschlagen). Alle neuen Gebäude sollten bis 2028 mit Solartechnologien ausgestattet werden, sofern sie technisch geeignet und wirtschaftlich machbar sind. Die Ausstattung von Wohngebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, muss bis 2032 erfolgen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten bis 2027 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2030 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Wohngebäude müssten bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen.

Alle Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind, sollen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationalen Renovierungsplänen festgelegt werden. Dafür können die Mitgliedstaaten auch den Quartiersansatz berücksichtigen. Um den unterschiedlichen Gebäudebeständen der EU-Länder Rechnung zu tragen, sollte die Kategorie G den 15 % der Gebäude mit den schlechtesten Werten im nationalen Bestand entsprechen.

Denkmäler wären von den neuen Vorschriften ausgenommen, während die EU-Länder beschließen können, auch Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude oder Kirchen und Gotteshäuser auszuschließen. Die Mitgliedstaaten können auch öffentliche Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die nicht durch Einsparungen bei den Energierechnungen ausgeglichen werden können. Die EU-Länder sollten sicherstellen, dass die Verwendung fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen für neue Gebäude und für Gebäude, die einer größeren Renovierung, einer umfassenden Sanierung oder einer Erneuerung des Heizungssystems unterzogen werden, ab dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie nicht mehr zulässig ist. Die Pressemitteilung des EP finden Sie hier.

(fia)

Klima

Ziele der EU zur Katastrophenresilienz

Am 8. Februar 2023 hat die Kommission eine Empfehlung und eine Mitteilung zur Festlegung gemeinsamer Ziele zur Stärkung der Katastrophenresilienz im Bereich des Bevölkerungsschutzes veröffentlicht. Dazu gehören auch Verbesserungen bei den Vorsorgemaßnahmen der europäischen Länder für Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen und Waldbrände. Die europäischen Katastrophenresilienziele sollen die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Staaten, die sich am EU-Katastrophenschutzverfahren beteiligen, in die Lage versetzen, besser auf die Auswirkungen künftiger Katastrophen und Notlagen größeren Ausmaßes vorbereitet zu sein und ihnen standzuhalten. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende fünf Ziele festgelegt, die gemeinsam verfolgt werden sollen:

  • Antizipieren: Verbesserung der Fähigkeit der Union und der Mitgliedstaaten, komplexe Katastrophenrisiken zu ermitteln und zu bewerten
  • Vorsorgen: Stärkung des Risikobewusstseins und des Vorsorgestands in der Bevölkerung – beispielsweise Aufklärung über Katastrophenrisiken und Vermittlung von Wissen über Vorsorgemaßnahmen zu Hause, in der Schule und in der Gemeinschaft
  • Warnen: Verbesserung der Wirksamkeit und Interoperabilität der Frühwarnsysteme
  • Bewältigen: Ausbau der Bewältigungskapazitäten des Katastrophenschutzverfahrens der Union bei Waldbränden, Überschwemmungen, chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN), Such- und Rettungseinsätzen sowie Gesundheitsgefährdungen
  • Sichern: Gewährleistung eines Katastrophenschutzsystems, das sowohl während als auch nach Katastrophen rund um die Uhr einsatzbereit ist

Um die Umsetzung dieser Ziele anzustoßen, startet die Europäische Kommission fünf Leitinitiativen, eine für jedes Ziel. Eine Leitinitiative sieht beispielsweise den Start der Initiative preparEU vor – ein gesamteuropäisches Sensibilisierungsprogramm für Katastrophenresilienz, das sich an die europäischen Bürgerinnen und Bürger richtet.

(kue)

 

Migration

Gipfeltreffen in Brüssel zu den Themen Ukraine, Migration und Wirtschaft

Am 9. Februar 2023 fand in Brüssel eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates statt.

Angekündigt waren Diskussionen um die Themen Wirtschaft und Migration sowie das Erdbeben in Syrien und der Türkei. Durch die Anwesenheit des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj stand das Gipfeltreffen auch im Zeichen des Kriegs in der Ukraine. Präsident Selenskyj bedankte sich für die Unterstützung und forderte weitere Waffenlieferungen an die Ukraine sowie eine Beschleunigung des EU Beitritt Prozesses. 

Beim besonders umstrittenen Thema Migration erörterte der Europäische Rat, dass die europäische Herausforderung auch eine europäische Antwort erfordere. Ein Schwerpunkt lag hierbei auf einem verstärkten auswärtigen Handeln und wirksamen Kontrollen der EU-Außengrenzen. Die EU-Staaten sind sich einig, dass die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern verbessert werden soll, um unerwünschter Einwanderung z.B. über die Balkan- oder Mittelmeerroute entgegenzuwirken. Die Kooperation über die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber soll verbessert werden. Um die Zahl der Rückführungen zu erhöhen, sollen die Mitgliedstaaten sich bei der Visumpolitik besser abstimmen; die Ablehnung eines Asylantrags in einem Land soll nun auch in allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

Die Zahl der Asylanträge ist in der EU stark gestiegen und lag 2022 bei 924.000. Hinzu kamen rund vier Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine, die bei Ankunft in der EU kein Asyl beantragen müssen.

In der gemeinsamen Abschlusserklärung erklärten die Mitgliedsstaaten außerdem, illegale Einreisen durch einen verstärkten Kampf gegen Menschenschmuggler, mehr Grenzschutz und schnellere Abschiebungen unattraktiver zu gestalten oder gar zu verhindern. Einige Länder, darunter Österreich, forderten EU-Finanzierung von Zäunen an den EU-Außengrenzen. Deutschland und die EU-Kommission lehnten dies ab. Auch wenn die Finanzierung von Grenzzäunen nicht direkt in der Anschlusserklärung genannt wird, so heißt es dennoch, dass EU-Mittel für Infrastruktur an den Grenzen mobilisiert werden sollen.

(koep)

 

Soziales

Empfehlungen des Rates zu Mindesteinkommen

Am 30. Januar 2023 hat der Rat die „Empfehlung für ein angemessenes Mindesteinkommen zur Gewährleistung der aktiven Inklusion“ angenommen. Ziel der Empfehlungen ist, in den Mitgliedstaaten Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen. Die Empfehlungen sollen den Mitgliedstaaten Orientierungshilfen für die Wirksamkeit ihrer Regelungen geben. Sie betreffen unter anderem: 

  • Verbesserung der Angemessenheit, des Geltungsbereichs und der Inanspruchnahme von Einkommensstützung, beispielsweise durch die Gewährleistung eines angemessenen Niveaus der Mindesteinkommensunterstützung mit einer soliden und transparenten Methodik.
  • Verbesserung des Zugangs zu inklusiven Arbeitsmärkten für diejenigen, die in der Lage sind zu arbeiten, beispielsweise durch genügend Anreize und Unterstützung zum (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt
  • Steigerung der Wirksamkeit der Verwaltung der sozialen Sicherheitsnetze auf EU-Ebene, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der Überwachungs- und Berichterstattungs-mechanismen, beispielsweise durch die Stärkung der operativen Kapazitäten der für die Einkommensunterstützung zuständigen Behörden.

Diese Empfehlungen basieren auf dem Kommissionsvorschlag vom Oktober 2022. 

(kue)

Tipps & Hinweise

5. Cities Forum zu Nachhaltiger Stadtentwicklung

Das fünfte von der Europäischen Kommission initiierte Cities Forum findet am 16. / 17. März 2023 in Turin statt. Die Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten der europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Ebene zusammen, um sich zum Thema Nachhaltige Stadtentwicklung auszutauschen. Schwerpunktthema dieses Forums ist die Rolle der Städte bei der Umsetzung des European Green Deals, das in zahlreichen Debatten und Workshops diskutiert wird. Auf der Agenda stehen unter anderem die urbane Dimension in der Kohäsionspolitik, der Start der Urban Initiative und das neue Europäische Bauhaus.

(kue)

Redaktion: Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren: U. Fikar (fia),  A. Koep (koep), K. Kühne (kue)