Europa und Internationales
24.02.2022

Europa News 1|2022

Die aktuelle Ausgabe widmet sich u. a. dem Europäischen Gipfeltreffen der Regionen und Städte in Marseille, dem achten Kohäsionsbericht und der Taxonomie.

Die Europa News des Deutschen Städtetages berichten über Neuigkeiten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union sowie dem Ausschuss der Regionen, die aus kommunalpolitischer Perspektive interessant sind. Die aktuelle Ausgabe lesen Sie hier.

In eigener Sache

Neues Format der Europa News

Mit dieser Ausgabe starten wir ein neues Format der Europa News. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern weiterhin eine angenehme Lektüre.

Ihr Team der Europa News

Inhaltsverzeichnis

Institutionelles
  • COVID-19: Vorschlag zur Verlängerung des digitalen Zertifikats
Wirtschaft
  • Achter Kohäsionsbericht vorgestellt
  • Vorschlag zur Halbleiter-Industrie in der EU

  • Vorschläge zur globalen Mindeststeuer

  • Vorschlag zu neuem EU-Eigenmittelsystem

  • Taxonomie

Stadtentwicklung
  • Bewerbungsphase für Wettbewerbe zur städtischen Nachhaltigkeit 2024
Kultur
  • Neues Europäisches Bauhaus: Bewerbungsphase für Preise und Festival
  • Europäische Kulturhauptstädte 2022

Bildung
  • Neue EU-Hochschulstrategie
Tipps & Hinweise
  • Europäisches Gipfeltreffen der Regionen und Städte in Marseille am 3./4. März
  • Bürgermeister-Paweł-Adamowicz-Preises ‎an Henriette Reker

  • Neuer Generalsekretär im RGRE-Dachverband in Brüssel

 

Anhang

 

  • Stellungnahmen und Entschließungen des Europäischen Ausschusses der Regionen
  • EU-Konsultationsübersicht

Institutionelles

COVID-19: Vorschlag zur Verlängerung des digitalen Zertifikats

Die Europäische Kommission hat am 3. Februar 2022 vorgeschlagen, das digitale COVID-Zertifikat der EU um ein Jahr bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Nach wie vor sei das COVID-19-Virus in Europa weit verbreitet, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien die Auswirkungen eines möglichen Anstiegs der Infektionen im zweiten Halbjahr 2022 oder des Auftretens neuer Varianten kaum abzusehen. Durch die Ausweitung der Verordnung könnten Reisende auch weiterhin ihr digitales COVID-Zertifikat der EU nutzen, falls Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit beibehalten.

Damit die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der derzeitigen Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU am 30. Juni 2022 verabschiedet wird, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, den Vorschlag zügig anzunehmen.

(kue)

Wirtschaft

Achter Kohäsionsbericht vorgestellt

Der achte Kohäsionsbericht wurde am 9. Februar 2022 veröffentlicht und von der zuständigen EU-Kommissarin Elisa Ferreira vorgestellt. Ferreira schloss aus dem Bericht bei der Kohäsionspolitik auf das Tempo zu drücken: "Wir müssen die Annahme und Durchführung der kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2021-2027 beschleunigen, damit wir die Regionen weiterhin bei der Erholung von der Pandemie und bei einem rundum erfolgreichen Übergang zu einem grünen und digitalen Europa unterstützen und langfristiges Wachstum gewährleisten können."

Der Bericht analysiert die wichtigsten Entwicklungen der territorialen Unterschiede in den letzten zehn Jahren und die Auswirkungen der EU-Kohäsionspolitik. Er stößt zudem eine Reflexion über die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik an.

In den letzten zehn Jahren hat die Kohäsionspolitik weniger entwickelten Regionen effektiv dabei geholfen, aufzuholen, und dazu beigetragen, das öffentliche Investitionsniveau in der EU nach dem Wirtschaftsschock von 2008-2009 und der Staatsschuldenkrise von 2011 wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten. Der Bericht zeigt auch wie die Kohäsion zur Bewältigung der COVID-19-Krisenpandemie beigetragen hat, indem es Ausgaben für die Krisenreaktion förderfähig machte und höhere Kofinanzierungssätze ermöglichte. Der Bericht betont jedoch, dass die Kohäsionspolitik nun zu ihrer Kernaufgabe zurückkehren sollte, nämlich die Verringerung regionaler Unterschiede und die Förderung einer langfristigen regionalen Entwicklung.

Die Kohäsionspolitik hat das regionale Wachstum durch Investitionen in Infrastrukturen, Qualifikationen, Innovation und Governance unterstützt. Dennoch hält der Bericht viele Lücken auf, zum Beispiel:

  • Wachstumstreiber konzentrieren sich nach wie vor auf stärker entwickelte Regionen und städtische Gebiete;
  • Beschäftigungsunterschiede sind nach wie vor größer als vor 2008;
  • Der demografische Wandel, insbesondere die Alterung, wird alle Regionen betreffen, jedoch zuerst die ländlichen Regionen;
  • Straßen- und Schienenverkehrsleistung sind in Grenzregionen geringer.

Der Bericht hebt hervor, dass die Rolle und Kapazität subnationaler Regierungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung nach wie vor uneinheitlich sind, obwohl sie die meisten öffentlichen Investitionen tätigen, insbesondere in Bezug auf die Energiewende und die Anpassung an den Klimawandel.

In Bezug auf öffentliche Investitionen zeigt eines der Ergebnisse, dass die öffentlichen Investitionen in den meisten Ländern zwischen 2008 und 2016 zurückgegangen sind. Andererseits stieg die Kohäsionsfinanzierung von umgerechnet 34 % auf 52 % der gesamten öffentlichen Investitionen von 2007 bis Programmplanungszeitraum 2013 bis zum Programmplanungszeitraum 2014-2020. Dies lässt sich durch die EU-Steuervorschriften erklären, die die Mitgliedstaaten dazu zwangen, ihre öffentlichen Investitionen zu vergeben.

Der achte Kohäsionsbericht wird u.a. im anstehenden Kohäsionsforum der EU-Kommission am 17. und 18. März besprochen, bei dem Vertreter von EU-Institutionen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden aller Mitgliedstaaten, Sozial- und Wirtschaftspartner, Nichtregierungsorganisationen und Vertreter von Hochschulen und Wissenschaft zusammenkommen.

(fia)

Vorschlag zur Halbleiter-Industrie in der EU

Um auf "die extreme globale Abhängigkeit der Halbleiter-Wertschöpfungskette von einer sehr begrenzten Zahl von Akteuren in einem komplexen geopolitischen Umfeld" zu reagieren, legte die Kommission am 8. Februar das Europäische Chip-Gesetz vor, welches sich u.a. in folgende Dokumente aufgliedert:

  • einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Halbleiter-Ökosystems,
  • eine Mitteilung zum europäischen Chip-Gesetz
  • eine Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten über ein gemeinsames Instrumentarium der Union zur Behebung von Lieferengpässen bei Halbleitern und einen EU-Mechanismus zur Überwachung des Halbleiter-Ökosystems

Halbleiterchips stecken in nahezu allen digitalen und digitalisierten Produkten vom Smartphone bis zum Auto. Seit 2020 sorgt eine weltweite Knappheit dieser Bausteine für Lieferengpässe, höhere Kosten und Rückgänge in der Produktion, etwa in der Fertigstellung von Automobilen. 

In einem Faktenblatt schreibt die Kommission, dass 2020 weltweit 1 Billionen Microchips hergestellt wurden. Die EU hat aber nur einen Weltmarktanteil von 10 %. Durch das EU-Chip-Gesetz soll sich dieser Anteil bis 2030 verdoppeln.

Dies setzt den Aufbau neuer fortschrittlicher Produktionsanlagen voraus und die Steigerung der Innovationsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in der EU. „Private Investitionen“, so schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung „in diese fortschrittlichen Anlagen dürften wahrscheinlich erhebliche öffentliche Unterstützung erfordern“. Um dem Sektor mit seiner hohen Kapitalintensität entgegenzukommen, will die Kommission beim Beihilferecht Einzelfallprüfungen zulassen. Dies betrifft die Fälle, in denen die öffentliche Förderung staatliche Beihilfen umfasst, die nicht unter die geltenden Leitlinien fallen. Solche Fälle sind von der Kommission unmittelbar nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV zu prüfen. Die Anerkennung der Beihilfe soll aber an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. So soll sich das geförderte Vorhaben positiv auf die Halbleiter-Wertschöpfungskette auswirken. Beispielsweise müssen die Anlagen in Europa „die ersten ihrer Art“ sein, was bedeutet, dass es in Europa noch keine entsprechenden Anlagen gibt. Erträge für die Kohäsion und grenzübergreifende Zusammenarbeit können ebenfalls als relevante Kriterien angesehen werden. Details dieser Abwägung und die Kriterien für die Unternehmen sind in dem Verordnungsvorschlag festgehalten.

Die Kommission möchte mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zudem Start-Ups und KMU insbesondere bei der Kapitalbeschaffung unterstützen. Im Rahmen des Programmes InvestEU  und in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe soll eine spezielle Beteiligungsmischfinanzierungsfazilität für Halbleiter eingerichtet werden.

 (fia)

Vorschläge zur globalen Mindeststeuer

 

Am 22. Dezember 2021 schlug die Europäische Kommission eine Richtlinie über Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen vor. Als weiteren Schritt kündigte der für Wirtschaft zuständige EU-Kommissar Paolo Gentiloni an, im  Sommer 2022 eine zweite Richtlinie zur Umsetzung der Neuzuweisung von Besteuerungsrechten vorzulegen.

Mit den Vorschlägen packt die EU die Umsetzung der internationalen Vereinbarung über die Umgestaltung der globalen Unternehmensbesteuerung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an. Die historische Einigung von 137 Ländern über eine globale Steuerreform war am 8. Oktober 2021 zustande gekommen. Alle EU-Mitgliedstaaten, die wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) und die OECD-Mitglieder einigten sich darauf, eine Reform auf den Weg zu bringen, die eine weltweite effektive Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Großunternehmen sowie eine Neuzuweisung von Besteuerungsrechten vorsieht.

Mit der EU-Richtlinie soll gewährleistet werden, dass große Konzerne, die in der EU tätig sind, mit einem globalen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % besteuert werden.

Die Mindestbesteuerung von Unternehmen ist eine der beiden Säulen der globalen Vereinbarung. Die andere Säule ist die teilweise Neuzuweisung von Besteuerungsrechten. Durch diesen Rahmen soll auf internationaler Ebene geregelt werden, wie die Besteuerungsrechte an den Gewinnen der größten und rentabelsten multinationalen Unternehmen zwischen den Ländern verteilt werden. Die Kommission wird 2022 einen entsprechenden Vorschlag zur Neuzuweisung von Besteuerungsrechten vorlegen, sobald die technischen Aspekte des multilateralen Übereinkommens geklärt wurden.

(fia)

 

Vorschlag zu neuem EU-Eigenmittelsystem

Die Europäische Kommission will ein neues Eigenmittelsystem für die EU einführen.

Der Vorschlag sieht drei neue Einnahmequellen vor:

  1. Einnahmen aus dem Emissionshandel (EHS)
  2. Ressourcen, die durch das vorgeschlagene CO2-Grenzausgleichssystem der EU generiert werden
  3. Anteil aus der globalen Mindeststeuer gemäß der jüngsten OECD-Vereinbarung.

Die Kommission erwartet, dass diese neuen Einnahmequellen dem EU-Haushalt in den Jahren 2026-2030 jährlich durchschnittlich bis zu 17 Mrd. Euro einbringen. Sie sollen dazu beitragen, die von der EU zur Finanzierung von NextGenerationEU aufgenommenen Mittel zurückzuzahlen. Dies war der Kommission durch einen von den Mitgliedsstaaten ratifizierten Eigenmittelbeschluss erlaubt worden (Europa News 2/2021). Auch der Klima-Sozialfonds soll mit den neuen Eigenmitteln finanziert werden.

Im Rahmen des derzeitigen EU-Emissionshandelssystems werden die meisten Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten an die nationalen Haushalte übertragen. Die Kommission schlägt vor, dass in Zukunft 25 % der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel in den EU-Haushalt fließen. Nach einer Anlaufphase dürften sich die jährlichen Einnahmen für den EU-Haushalt im Zeitraum 2026-2030 auf 12 Mrd. EUR belaufen (für den Zeitraum 2023-2030 durchschnittlich 9 Mrd. EUR).

Um die Einnahmen zu nutzen, muss die Kommission eine neue rechtliche Grundlage schaffen. Zum einen muss der Rat dem Vorschlag für Änderungen zum Eigenmittelbeschluss zustimmen. Der Vorschlag beinhaltet, dass die neuen Ressourcen zu den bestehenden hinzugefügt werden. Zum anderen legt die Kommission eine gezielte Änderung der Verordnung über den derzeitigen langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 vor.

(fia)

Taxonomie

 

Zum Ende des vergangenen Jahres wurde ein Vorschlagsentwurf der Kommission für einen ergänzenden Delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie publik, der vorsieht, dass Gas- und Atomkraftwerke unter bestimmten Voraussetzungen als "grüne" Investitionen eingestuft werden sollen. Bis 21. Januar 2022 hatten die EU-Mitgliedstaaten Zeit, Rückmeldungen zum Vorschlag einzureichen. Auch viele Mitglieder des Europäischen Parlament äußerten sich, und zwar überwiegend kritisch. Die Vorsitzenden des Umweltausschusses sendeten ein Schreiben mit Forderungen nach einer öffentlichen Konsultation zum Vorschlag an die zuständige Kommissarin Mairead McGuinness.

Die EU-Taxonomie-Verordnung (Europa News 2/2021) verfolgt das Ziel, privatwirtschaftliche Investitionen stärker in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Zu diesem Zweck schafft die Verordnung die Grundlagen für ein EU-weites Klassifizierungssystem nachhaltiger Investitionen und eine erhöhte Kapitalmarkttransparenz bei grünen Finanzanlagen.

Mit dem Vorschlag erkennt die EU-Kommission Gas als Übergangsaktivität in der Taxonomie an, was für kommunale Unternehmen von Bedeutung ist. Gleichwohl bleiben die Kriterien für eine Einstufung als nachhaltige Wirtschaftsaktivität anspruchsvoll und komplex.

Da die EU-Taxonomie zudem viele Gestaltungs- und Zukunftsfragen in den Bereichen der Kommunalfinanzen und Daseinsvorsorgetätigkeiten aufwirft, hielt der Deutsche Städtetag am 11. Februar 2022  eine Informations-veranstaltung zum Thema "EU-Taxonomie" ab.

(fia)

 

Stadtentwicklung

Bewerbungsphase für Wettbewerbe zur städtischen Nachhaltigkeit 2024

Die Europäische Kommission schreibt aktuell die Preise Grüne Hauptstadt Europas und das Europäische Grüne Blatt für das Jahr 2024 aus. Für den "European Green Capital Award" können sich Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bewerben, die sich für ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit engagieren. Der "European Green Leaf Award" ist eine Auszeichnung für umweltbewusste Kommunen mit 20.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Die Gewinnerstädte erhalten ein Preisgeld und werden in das ständig wachsende Netzwerk der Grünen Hauptstädte Europas aufgenommen, das ihnen Unterstützung und eine Plattform für den Austausch von Wissen und bewährten Vorgehensweisen bietet. Bewerbungen sind bis zum 25. März 2022 möglich.

(kue)

Kultur

Neues Europäisches Bauhaus: Bewerbungsphase für Preise und Festival

Die Europäische Kommission verleiht auch in diesem Jahr Preise im Rahmen des Neuen Europäischen Bauhauses. Ausgezeichnet werden Ideen junger Talente unter 30 Jahren sowie bestehende Projekte, die den europäischen Grünen Deal im Alltag umsetzen und zu attraktiven, nachhaltigen und inklusiven Orten beitragen. Die Preise werden in vier Kategorien vergeben:    

  • Rückbesinnung auf die Natur
  • Wiedererlangung eines Zugehörigkeitsgefühls
  • Vorrang für Orte und Menschen, die Unterstützung am stärksten benötigen
  • Förderung einer langfristigen, auf den Lebenszyklus ausgerichteten und integrierten Denkweise im industriellen Umfeld.

Diese Kategorien spiegeln die vier thematischen Schwerpunkte des Wandels wider, an denen sich das Neue Europäische Bauhaus orientiert. Insgesamt werden 18 Preise vergeben, inklusive eines Preisgeldes sowie eines Kommunikationspakets, das dabei helfen soll, die  Initiativen weiterzuentwickeln. Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2022 eingereicht werden.

Für den 9. bis 12. Juni 2022 hat die Kommission das erste Festival zum Neuen Europäischen Bauhaus in Brüssel angekündigt. Die hybride Veranstaltung bietet Live-Performances, Ausstellungen, Mitmachaktionen und ein Forum für Diskussionen und Ideenaustausch. Sie bietet Organisationen, Kunstkollektiven, Institutionen, Universitäten, Architekten, Städte, Regionen, Unternehmen, Künstlern, Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und allen Interessierten Gelegenheit, die Werte und Prinzipien des Neuen Europäischen Bauhauses zu präsentieren. Bewerbungen können bis zum 7. März 2022 eingesendet werden. 

(kue)

Europäische Kulturhauptstädte 2022

 

Als Folge der Pandemie gibt es statt der üblichen zwei in diesem Jahr drei Europäische Kulturhauptstädte: Novi Sad in Serbien, Kaunas in Litauen und Esch-sur-Alzette in Luxemburg. Die drei Städte sind jeweils die zweitgrößten Städte ihres Landes und stehen damit im Schatten der Hauptstädte Belgrad, Vilnius und Luxemburg. Zudem mussten sie sich durch den Strukturwandel, etwa durch den Niedergang der Kohle, neu erfinden. Alle Städte können mit einem vielseitigen Kulturprogramm aufwarten.

(kue)

 

Bildung

Neue EU-Hochschulstrategie

Zur Förderung der akademischen Standorte in Europa wurden am 18. Januar von der Kommission zwei neue Initiativen vorgelegt: Eine europäische Hochschulstrategie und ein Vorschlag der Kommission zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit.

Laut Kommission gibt es in Europa 5000 Hochschuleinrichtungen, 17,5 Millionen Stu-dierende und 1,35 Millionen Lehrkräfte im tertiären Bildungsbereich sowie 1,17 Millionen Forscherinnen und Forscher.

Mit den Initiativen schlägt die Kommission Möglichkeiten für eine vertiefte und nachhaltige transnationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich vor. Für die europäische Hochschulstrategie wird im Jahr 2022 ein Budget von 272 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die europäischen Hochschuleinrichtungen sollen in die Lage versetzt sein, enger und intensiver zusammenzuarbeiten, die Durchführung gemeinsamer transnationaler Bildungsprogramme und -aktivitäten zu erleichtern, Kapazitäten und Ressourcen zu bündeln oder gemeinsame Abschlüsse zu vergeben. Die Zahl der europäischen Hochschulen soll auf 60 gesteigert werden. Für das Erasmus+ Programm ist daher für die Jahre 2021-2027 ein vorläufiges Budget von 1,1 Millionen Euro vorgesehen. Die Empfehlung zur Erleichterung einer wirksamen europäischen Hochschulzusammenarbeit beinhaltet eine Aufforderung an die Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen und geeignete Bedingungen zu schaffen, um eine solche engere und nachhaltige transnationale Zusammenarbeit, eine wirksamere Durchführung gemeinsamer Bildungs- und Forschungstätigkeiten und der Instrumente des Europäischen Hochschulraums (Bologna) zu ermöglichen.

In der europäischen Hochschulstrategie will sich die Kommission auf vier Ziele konzentrieren:

  • Stärkung der europäischen Dimension von Hochschulbildung und Forschung;
  • Etablierung der Hochschulen als richtungweisende Wahrzeichen unserer europäischen Lebensweise durch unterstützende Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten: akademische und wissenschaftliche Laufbahnen, Qualität und Relevanz für zukunftssichere Kompetenzen, Vielfalt, Inklusion, demokratische Verfahren, Grundrechte und akademische Werte;
  • Aufwertung der Hochschulen als wichtige Akteure beim grünen und digitalen Wandel;
  • Stärkung der Hochschulen als treibende Kraft für die weltweite Führungsrolle der EU.

Inwiefern auch Hochschulstandorte finanzielle Förderung aus den zur Verfügung gestellten Budgets erhalten können, ist aktuell noch nicht ersichtlich.

(kno)

Tipps & Hinweise

Europäisches Gipfeltreffen der Regionen und Städte in Marseille am 3./4. März

Alle zwei Jahre veranstaltet der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ein europäisches Gipfeltreffen der Regionen und Städte. Dort treffen sich gewählte Vertreter regionaler und lokaler Gebietskörperschaften zu Diskussionen über die wichtigsten Herausforderungen für die Europäische Union.

Das 9. Europäische Gipfeltreffen wird am 3. und 4. März 2022 in Marseille stattfinden und unter dem Motto "Citizens at the heart of Europe" stehen.  Die Website samt Programm sind in englischer und französischer Sprache abrufbar, und für einige Veranstaltungen des Gipfels werden auch Verdolmetschungen ins Deutsche angeboten. Anmeldungen sind bis zum 24.02.2022 möglich.

(kue)

Bürgermeister-Paweł-Adamowicz-Preises ‎an Henriette Reker

 

Am 27. Januar 2022 erhielt die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker den Bürgermeister-Paweł-Adamowicz-Preis, der zum Gedenken an den im Januar 2019 in Ausübung seines Amtes ermordeten Danziger Bürgermeister Paweł Adamowicz erstmals in diesem Jahr verliehen wurde.

Mit dem Preis wird das Vermächtnis von Paweł Adamowicz geehrt, der die Demokratie von der lokalen Ebene aus verteidigte.  Es werden all jene Menschen gewürdigt, die sich mit Mut und Integrität gegen Intoleranz, Radikalisierung, Hetze, Unterdrückung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.

Henriette Reker wurde für ihren herausragenden und mutigen Einsatz für Freiheit, Solidarität und Gleichheit in der Domstadt ausgezeichnet. Im Jahr 2015 wurde die Kölner Oberbürgermeisterin wegen ihres Engagements für Migrantinnen und Migranten und deren Integration Opfer einer Messerattacke und überlebte schwer verletzt. Dieser Gewaltakt hat sie allerdings nicht davon abgehalten, ihre Werte in der Öffentlichkeit, in ihrem politischen Handeln und den Projekten, für die sie sich einsetzt, weiter zu vertreten.

Verliehen wird der Bürgermeister-Paweł-Adamowicz-Preis gemeinsam von der Stadt Danzig, dem Internationalen Netzwerk Städte der Zuflucht und dem Europäischen Ausschuss der Regionen, dem Paweł Adamowicz angehörte. Die Preisverleihung an Oberbürgermeisterin Henriette Reker fand im Rahmen der Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen statt. 

(kue)

 

 

Neuer Generalsekretär im RGRE-Dachverband in Brüssel

 

Fabrizio Rossi wird neuer Generalsekretär des europäischen Dachverbandes des Rates der Gemeinden und Regionen Europas. Die Mitglieder des Europäischen Hauptausschusses des "Council of European Municipalities and Regions" wählten den Italiener auf ihrer virtuellen Sitzung am 20. Januar 2022 für eine Amtszeit von sechs Jahren. Rossi tritt die Nachfolge von Frédéric Vallier an, der die Geschicke des Verbandes 16 Jahre lang geleitet hatte.

(kue)

 

 

Redaktion: Lina Furch (verantwortlich)
Autorinnen und Autoren: U. Fikar (fia),  K. Kühne (kue), I. Knodt (kno)