Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
16.05.2019

"Ausbau der Hortbetreuung müssen Bund und Länder finanzieren"

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, für das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)

Der Deutsche Städtetag unterstützt mehr Angebote für die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder appelliert aber an Bund und Länder, einen Rechtsanspruch nicht auf Kosten der Städte umzusetzen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz heute und morgen in Weimar:

"Jedem Kind sollte es möglich sein, auch in der Grundschule ganztägig gefördert und betreut zu werden, wenn die Eltern dies wünschen. Diese zusätzlichen Angebote am Nachmittag unterstützen die Städte ausdrücklich. Dabei geht es sowohl um Kinder, die bisher noch keine Nachmittagsangebote wahrnehmen als auch um Kinder, die längere Betreuungszeiten oder ein verbessertes Angebot brauchen. Wenn Bund und Länder sich auf einen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung von Schulkindern einigen sollten, dann muss dieser auch allerdings auch gut durchfinanziert sein und darf nicht zu Lasten der Städte gehen.

Das Deutsche Jugendinstitut geht bei seinen gerade veröffentlichten Kostenschätzungen für den Ausbau und Betrieb für die Betreuung von Grundschulkindern davon aus, dass im Jahr 2025 etwa 71 Prozent aller Grundschulkinder auch nachmittags betreut werden. Die Städte rechnen angesichts des gesellschaftlichen Wandels perspektivisch mit einem deutlich höheren Bedarf an Betreuungsplätzen von mindestens 85 Prozent. Denn schon jetzt besuchen über 95 Prozent aller Kinder vor der Einschulung eine Kita und die allermeisten bleiben bis in den Nachmittag. Der Bedarf an Betreuung endet nicht mit dem ersten Schultag. Deshalb dürften die Investitionskosten für die Umsetzung eines Rechtsanspruchs deutlich höher sein als die in der Studie angenommenen 3,9 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025. Auch die jährlichen Betriebskosten dürften die geschätzten 2,6 Milliarden Euro weit übersteigen.

Ganztagsbetreuung kann nur dann gut funktionieren, wenn neben Hausaufgabenbetreuung auch die individuellen Fähigkeiten der Kinder gefördert und pädagogische Angebote gut miteinander verzahnt werden, und zwar in den Schulen. Deshalb erwarten die Städte, dass der Rechtsanspruch bei den Ländern angesiedelt wird, denn Bildung ist Ländersache. Der Ausbau wäre so auch einfacher vor Ort umzusetzen. Denn die vielfältigen und schon bestehenden Betreuungsmöglichkeiten in Horten und an Ganztagsschulen könnten flexibel und bedarfsgerecht in den weiteren Ausbau einbezogen werden. Die Städte sind bereit, ebenfalls Verantwortung für den Ausbau der Kapazitäten zu übernehmen. In jedem Fall muss der Bund die Länder bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe finanziell unterstützen, damit sie bewältigt werden kann. Der Koalitionsvertrag nennt zwei Milliarden Euro des Bundes für die Ganztagsbetreuung. Da bleibt noch eine erhebliche Finanzierungslücke. Was noch fehlt, um einen Rechtsanspruch zu erfüllen müssten die Länder tragen, weil sie für die Schulen zuständig sind."