Sondervermögen Infrastruktur
30.09.2025

"Länder müssen bald Nägel mit Köpfen machen"

Deutscher Städtetag nach der Konferenz der ostdeutschen Städte in Suhl

Die ostdeutschen Städte sind dringend auf die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur angewiesen, um vor Ort Straßen, Schulen und Brücken fit zu machen oder den Ausbau bei Bussen und Bahnen voranzutreiben. Die Bundesländer müssen deshalb jetzt schnell dafür sorgen, dass die Gelder des Bundes möglichst bald und möglichst unkompliziert vor Ort in den Kommunen ankommen. Die entsprechenden Landesgesetze müssen zügig aufgestellt werden.

Damit das Sondervermögen wirken kann, müssen aus Sicht der ostdeutschen Städte allerdings einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Mittel für die Kommunen müssen möglichst schnell vor Ort ankommen. Politische Vereinbarungen zwischen Landesregierungen und Kommunen sind gut, ersetzen aber nicht die gesetzliche Grundlage: Die Bundesländer müssen jetzt sehr zügig die entsprechenden Landesgesetze schaffen.
  • Die Mittel müssen möglichst unkompliziert in den Kommunen ankommen – ohne komplizierte Antragsverfahren oder Förderkriterien.
  • Die Kommunen müssen einen Großteil der Gelder aus dem Sondervermögen bekommen, die vom Bund an die Bundesländer gehen. Denn die Kommunen stemmen auch den Großteil der Investitionen in den Ländern.
  • Porträtbild von Burkhard Jung, seit 2021 Vizepräsident des Deutschen Städtetages, von 2019 bis 2021 Präsident des Deutschen Städtetages

Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, erklärte bei der Konferenz der ostdeutschen Städte im Deutschen Städtetag in Suhl:

"Die Städte stecken in einem historischen Rekorddefizit von bundesweit rund fast 25 Milliarden Euro allein im letzten Jahr. Auch die Situation der Städte in Ostdeutschland wird immer schwieriger, selbst die Kredite zur Finanzierung von Investitionen in Schulen können manche Städte nur noch mit Sondergenehmigungen aufnehmen. Und das, obwohl der Investitionsstau in den Kommunen schon jetzt riesig ist. Bundesweit beträgt er fast 216 Milliarden Euro – den größten Investitionsbedarf haben wir bei Schulen und Straßen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur ganz schnell vor Ort ankommen."

Das Sondervermögen allein wird den Investitionsstau in den Städten nicht auflösen können – denn die kommunalen Haushalte stecken vor allem durch steigende Sozialausgaben und immer mehr von Bund und Ländern übertragene aber nicht ausfinanzierte Aufgaben in einem strukturellen Defizit. "Das Sondervermögen kann aber Projekte ermöglichen, die sonst nicht möglich wären, und es kann einen weiteren Einbruch kommunaler Investitionen abmildern", so Jung.

"Die Bundesländer können und sollten schon jetzt die Landesgesetze zum Sondervermögen in Angriff nehmen und vorbereiten, denn wie viel die einzelnen Länder vom Bund bekommen werden, steht bereits fest. Es braucht jetzt Nägel mit Köpfen, auch auf Landesebene", forderte Jung. Die für Länder und Kommunen vorgesehenen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur sollen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt werden. Sachsen erhielte demnach 4,8 Milliarden Euro, Brandenburg 3 Milliarden Euro, Sachsen-Anhalt 2,6 Milliarden Euro, Thüringen 2,5 Milliarden Euro und Mecklenburg-Vorpommern 1,9 Milliarden Euro.

Burkard Jung:

"Je schneller die Landesgesetze stehen und verabschiedet sind, desto schneller kann ein Projekt umgesetzt sein. Einige Bundesländer haben sich zumindest schon mit den Kommunen auf die Verteilung verständigt, andere noch nicht. Je schneller eine Einigung in den Bundesländern steht, desto stärker ist das Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass der Staat handlungsfähig ist und funktioniert. Die Zeit drängt."

Wenn die Länder schnell ihre Landesgesetze aufstellen, könnte das erste Geld für einzelne kleinere Projekte wahrscheinlich Anfang 2026 fließen. Großprojekte wie neue Schulen oder der Ersatzneubau einer großen Straßenbrücke erstrecken sich über mehrere Haushaltsjahre, nachdem die Planung fertig ist. Das kostet mehr Zeit.

Ein weiterer wichtiger Punkt beim Sondervermögen für die ostdeutschen Städte: Die Mittel müssen zusätzliche Mittel für die Kommunen sein. Es würde nichts helfen, wenn an der einen Stelle Geld gegeben wird und es an der anderen Stelle gleich wieder weggenommen wird. Die Länder dürfen also nicht mit Verweis auf das Sondervermögen bislang bestehende Förderprogramme zurückfahren oder gar die regulären Zuweisungen an die Kommunen kürzen. Nicht jetzt und auch in den kommenden Jahren nicht.

"Damit wäre niemandem geholfen. Denn die Bedarfe sind riesig. Dazu gehören auch Zukunftsinvestitionen in moderne Busse und Bahnen oder in die Wärmewende", so Jung.