Kommunale Krankenhäuser
10.09.2025

"Bei der Finanzierung hakt es immer noch"

Städtetagspräsident Burkhard Jung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz gegenüber dem Redaktionsneztwerk Deutschland (RND)

Am Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, mit dem die Krankenhausreform aus der letzten Legislatur praxistauglicher gemacht werden soll. Die Städte haben Zweifel, ob die Reform die chronische Unterfinanzierung der Klinken tatsächlich beseitigt, und fordern mehr Geld fürs Krankenhaussystem. Dazu sagte Städtetagspräsident Burkhard Jung dem Redaktionsnetzwerk Deutschland:

  • Porträtbild von Burkhard Jung, seit 2021 Vizepräsident des Deutschen Städtetages, von 2019 bis 2021 Präsident des Deutschen Städtetages

"Das Ziel der Krankenhausreform, die Krankenhauslandschaft und die Finanzierung fit für die Zukunft zu machen, ist richtig. Aber gerade bei der Finanzierung hakt es immer noch.

Die Reform führt zwar ein neues Finanzierungsmodell ein, das die vorhandenen Mittel anders verteilt. Wir haben aber Zweifel, ob allein das neue Verteilungsmodell die chronische Unterfinanzierung der Krankenhäuser beseitigt. Denn 40 Prozent der Krankenhausfinanzierung erfolgt weiter über Fallzahlen.

Außerdem ist die Berechnung der neu eingeführten Vorhaltevergütung sehr bürokratisch. Statt der dringend benötigten Entbürokratisierung werden so eher neue Hürden aufgebaut.

Kommunale Krankenhäuser müssen inzwischen mit mehr als 4 Milliarden Euro jährlich von den Kommunen gestützt werden, obwohl die Städte dafür eigentlich nicht zuständig sind und die kommunalen Haushalte ohnehin schon in einem Rekorddefizit stecken.

Zwar stellt der Bund 4 Milliarden Euro Soforthilfe aus dem Sondervermögen Infrastruktur für die Krankenhäuser zur Verfügung – aber eben nur als Einmalzahlung. Es muss also dringend mehr Geld ins System. Die Bundesländer müssen endlich ihrer Verpflichtung nachkommen, den Krankenhäusern die nötigen Investitionskosten komplett zur Verfügung zu stellen. Und der Bund muss für eine verlässliche Finanzierung in ausreichender Höhe sorgen, damit nicht mehr die Kommunen als Ausfallbürgen für Defizite der Krankenhäuser einspringen müssen."

Hintergrund

Mit der Krankenhausreform wird die so genannte Vorhaltefinanzierung eingeführt: Fallzahlen spielen bei der Finanzierung der Kliniken künftig eine geringere Rolle, dafür bekommen Krankenhäuser künftig 60 Prozent der Betriebskosten als Pauschale für das "Vorhalten" von Einrichtungen wie Rettungsstellen, Intensivstationen oder Kreißsälen – unabhängig von den tatsächlichen Fallzahlen. 40 Prozent der Finanzierung müssen die Krankenhäuser aber weiterhin über Behandlungsfälle erwirtschaften, die nicht planbar sind.