Städte haben Hebesätze nicht vorsorglich deutlich angehoben
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Thomas Berberich
"Wir erwarten, dass sich die Grundsteuereinnahmen nach der Reform bundesweit sowie auf Länderebene insgesamt recht aufkommensneutral entwickeln werden.
Die heute vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Grundsteuerzahlen für 2024 zeigen auch, dass die Städte, allen Unkenrufen zum Trotz, insgesamt ihre Grundsteuerhebesätze nicht vorsorglich vor der Reform deutlich angehoben haben, sondern sehr genau im Interesse ihrer Bürgerschaft entscheiden. Die Aufkommensneutralität haben die Städte bestmöglich versucht, zu erreichen.
Dadurch, dass sich nun die Finanzlage vor Ort so dramatisch verschlechtert hat, ist nicht auszuschließen, dass zahlreiche Städte sich in ihrer Not gezwungen sehen, unabhängig von der Novellierung der Grundsteuer, das Aufkommen der Grundsteuer in den kommenden Jahren zu erhöhen. Denn vor Ort müssen die Städte weiter in der Lage sein, Schulen und Kitas zu betreiben, Soziallasten zu tragen oder die Parkanlagen zu pflegen, ohne überhaupt von Investitionen zu reden. Das zeigt, wie dramatisch die kommunale Finanzlage ist." Schuchardt weiter:
"Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass viele Kommunen schon seit Jahren oder Jahrzehnten ihre Grundsteuerhebesätze und damit die sich daraus ergebende nominelle Belastung kaum verändert hatten und weder an die Inflation noch an die Wertentwicklung der Immobilien angepasst haben."
Zum Artikel mit den Aussagen von Christian Schuchardt auf www.welt.de