Positionspapier
08.02.2012

Fluglärm

Der Deutsche Städtetag hat bereits im Jahre 2002 ein Positionspapier zum Fluglärm erarbeitet. Dieses Positionspapier ist fortgeschrieben und durch aktuelle Positionen ergänzt worden.

Fluglärm ist eine der wesentlichen Umweltbeeinträchtigungen durch den Flugverkehr. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend als störend empfunden. Nach dem Straßenverkehr ist der Luftverkehr die bedeutendste verkehrsbedingte Ursache für Lärmbelästigungen in Deutschland.

Der Deutsche Städtetag hat bereits im Jahre 2002 ein Positionspapier zum Fluglärm erarbeitet. Darin wurden insbesondere eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Fluglärmgesetzes auf alle zivilen und militärischen Flugplätze, die Definition von Lärmschutzbereichen mit Nacht-Schutzzonen zur Vermeidung gesundheitlich relevanter Schlafstörungen bei den betroffenen Anwohnern sowie eine kommunale Beteiligung bei der Flugroutenfestlegung gefordert. Dieses Positionspapier ist inzwischen fortgeschrieben und durch aktuelle Positionen ergänzt worden. Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP aus dem Jahre 2009 zu sehen, der zufolge neben einer Kapazitätsentwicklung der Flughäfen insbesondere international wettbewerbsfähige Betriebszeiten sichergestellt werden sollen. Hierzu soll das Luftverkehrsgesetz so geändert werden, dass eine gleichberechtigte Abwägung von betrieblichen, wirtschaftlichen und Lärmschutzbelangen gesichert ist. Damit würde die besondere Berücksichtigung des Anwohnerschutzes relativiert und eine Priorisierung wirtschaftlicher Interessen gegenüber den Belangen der Bevölkerung zum Schutz vor Fluglärm möglich, die sich insbesondere in einer Ausweitung des Nachtflugbetriebs bzw. der Lockerung des an vielen Verkehrsflughäfen bestehenden Nachtflugverbots niederschlagen könnte. Dadurch würde sich der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zukünftig fast ausschließlich auf passive Schallschutzmaßnahmen beschränken.

Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Städtetag u.a., dass sich die Flughäfen besser untereinander vernetzen (vor allem im interkontinentalen Verkehr) sowie verstärkt Infrastrukturanstrengungen anderer Verkehrsträger im Sinne von Intermodalität, Verkehrsanbindung und Logistik ergriffen werden. Die bereits im Jahre 2002 erhobene und im Zusammenhang mit dem Fluglärmgesetz von 2007 vom Deutschen Städtetag bekräftigte Forderung nach einer Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Flugroutenfestlegung wird erneut aufgegriffen. Dies gilt auch für die Forderung nach Beibehaltung der heutigen Regelung im § 29 b Abs. 1 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes, wonach der "besondere Schutz der Nachtruhe" nicht eingeschränkt werden sollte. Darüber hinaus enthält das Positionspapier den Appell, dass bei allen Überlegungen zum Schutz der Bevölkerung von Fluglärm grundsätzlich aktiven Lärmminderungsmaßnahmen der Vorrang vor passiven Schallschutzmaßnahmen eingeräumt werden sollte. So könnten z. B. Start- und Landegebühren nach der Lärmintensität der Flugzeuge gestaffelt sowie finanzielle Anreize zur Nachrüstung von Flugzeugen und zur Flottenerneuerung gewährt werden, um die Lärmemissionen zu senken.

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