Austausch
05.10.2022

Bundeskanzler mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu den Folgen des Ukraine-Kriegs

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben gestern die Folgen des Ukraine Krieges beraten. Wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben über die zentralen Ergebnisse informieren.

Rundschreiben des Hauptgeschäftsführers Helmut Dedy

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben gestern die Folgen des Ukraine Krieges beraten. Der Beschluss enthält nur wenig konkrete Vereinbarungen, wichtige Fragestellungen bleiben weiterhin offen. Dies gilt insbesondere für die Finanzierungsfragen ÖPNV, das Wohngeld, Hilfen für Stadtwerke, Krankenhäuser und Flüchtlinge. In der Pressekonferenz am Abend wurde mitgeteilt, dass die Beratungen bei der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz in zwei Wochen fortgesetzt werden. Bis dahin soll die Expertenkommission zur Ausgestaltung der Gaspreisbremse ihren Vorschlag, zumindest jedoch einen qualifizierten Zwischenbericht vorgelegt haben. Für Fragen der Kostenverteilung sollen die Ergebnisse der Steuerschätzung (25. bis 27. Oktober 2022) abgewartet werden. 

Wir möchten Sie mit diesem Rundschreiben über die zentralen Ergebnisse informieren.

Konkrete Ausgestaltung der Gaspreisbremse bleibt offen

Die Bundesregierung hatte bereits mit dem "Wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges" die Einführung einer Gaspreisbremse beschlossen. Diesen Schritt begrüßen wir. Konkrete Verabredungen zur Ausgestaltung wurden gestern nicht getroffen. Aus dem Papier lässt sich entnehmen, dass Zielgruppen einer Preisbremse die privaten Haushalte und Unternehmen sind. Wir setzen uns dafür ein, für private Haushalte einen Grundbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs an Gas zu einem vergünstigten Preis vorzusehen. Für soziale Einrichtungen, Vereine und Gewerbe- und Industriebetriebe sollte die Gaspreisbremse in Höhe und Anforderung zielgruppengerecht ausgestaltet werden.

Es ist gut, dass der Bund beabsichtigt, mit Restmitteln aus dem Sonderfonds Kultur Kultureinrichtungen zu unterstützen, um Energiepreissteigerungen abzufangen. Dabei wird darauf zu achten sein, dass auch kommunale Einrichtungen Zugang zu dieser Förderung erhalten. Für den Ausgleich von Energiepreissteigerungen bei Sportvereinen findet sich keine entsprechende Vereinbarung im Beschluss.

Strompreisbremse soll Kostensteigerungen auch beim Strom dämpfen

Neben einer Entlastung bei den Gaspreisen haben Bund und Länder auch die Entlastung bei den Strompreisen für notwendig anerkannt. Dabei wird der europäische Weg zur Einführung einer temporären Erlösobergrenze für Stromerzeuger unterstützt. Auch der Städtetag hält diesen Ansatz für sinnvoll.

Kein Rettungsschirm für die Stadtwerke

Enttäuschend ist, dass sich Bund und Länder nicht auf einen Rettungsschirm für Stadtwerke verständigen konnten. Die angekündigten Gas- und Strompreisbremse werden den Stadtwerken perspektivisch zwar helfen, weil weniger Zahlungsausfälle der Kundinnen und Kunden zu befürchten sind. Sie helfen aber nicht bei den steigenden Beschaffungskosten und den zu hinterlegenden Sicherheiten. Hierfür bleibt der Liquiditätsbedarf der Stadtwerke weiterhin extrem hoch und die Gefahr von wirtschaftlichen Schieflagen und gefährliche Kaskadeneffekten in der Versorgung vor Ort bleiben ein realistisches Szenario.

Hilfreich, aber nicht ausreichend ist, dass Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht auf den Weg gebracht werden sollen. Änderungsvorschläge der Insolvenzordnung hatte die Bundesregierung bereits vor zwei Wochen vorgelegt. Diese gehen jedoch nicht weit genug. Wir fordern eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach dem Vorbild der Corona-Regelungen.

Aufnahme und Unterbringungen von Geflüchteten muss koordiniert und finanziert werden

Auch in Bezug auf die Übernahme der Flüchtlingskosten konnte keine Einigung zwischen Bund und Ländern erreicht werden. Hier braucht es dringend eine Lösung. Die Flüchtlingszahlen aus der Ukraine werden im Winter ansteigen. Schon jetzt kommen mehr Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern. Bund und Länder müssen diese endlich vollständig finanzieren und ihre Mittel den hohen Flüchtlingszahlen anpassen. Zudem muss eine Kostenregelung für die ukrainischen Geflüchtete für das nächste Jahr getroffen werden.

Keine Verständigung zum Nachfolgemodell 9-Euro-Ticket

Bund und Länder konnten sich nicht auf eine Nachfolgeregelung für das 9-Euro-Ticket einigen. Eine Nachfolgelösung ist zu befürworten, diese muss aber auch finanziert sein. Es muss eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel noch für das Jahr 2022 und ein Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten im ÖPNV erfolgen. Der Bund ist und bleibt zuständig für die aufgabengerechte Finanzierung der Regionalisierungsmittel.

Anbei finden Sie den Beschluss der Bund-Länder-Beratungen. Wir werden Sie über die weiteren Konkretisierungen auf dem Laufenden halten.