Präsidium
28.01.2020

Zukunft kommunaler Krankenhäuser

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Städten kommt über ihre kommunalen Krankenhäuser und die Krankenhäuser in ihrer Kommune eine besondere Rolle in der Daseinsvorsorge zu.
     
  2. Dabei haben kommunalen Krankenhäuser einen zumeist breit angelegten Versorgungsauftrag und sind der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung in der Stadt und der Region insgesamt besonders verpflichtet. Sie arbeiten unter Rahmenbedingungen, die den wirtschaftlichen Erfolg erschweren und durch die sie sich wesentlich von Krankenhäusern nichtöffentlicher Träger unterscheiden. Das Präsidium fordert daher Bund und Länder auf, diese Besonderheiten kommunaler Krankenhäuser bei der Finanzierung zu berücksichtigen.
     
  3. In der Krankenhauslandschaft macht sich derzeit eine große Sorge über eine mögliche Gefährdung der flächendeckenden Versorgung breit. Die wirtschaftliche Situation der kommunalen Krankenhäuser hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Das Präsidium stellt fest, dass die bisher in die Wege geleiteten Krankenhausreformen die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb weiter verschlechtern und gegebenenfalls zu einer ungesteuerten Schließung von Krankenhäusern führen werden. Bereits jetzt sind Anzeichen für Versorgungsengpässe durch den Abbau von Betten erkennbar, die sich in den kommenden Monaten noch verschärfen könnten.
     
  4. Das Präsidium teilt das Ziel des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, das jetzige System der Notfallversorgung weiterzuentwickeln. Künftig die Inanspruchnahme der Notfallversorgung durch Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter erfolgen. Die vorgesehene Errichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) ist hier der richtige Weg. Das Präsidium kritisiert jedoch ausdrücklich die dort vorgesehene Übertragung von Kompetenzen auf die kassenärztlichen Vereinigung im Bereich der Fachaufsicht über die INZ und in der Entscheidung über den Ausschluss von Krankenhäusern aus der Notfallversorgung. Das Präsidium befürchtet hierdurch eine Verschlechterung der Notfallversorgung der Patienten und eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von Krankenhäusern.
     
  5. Das Präsidium sieht die im MDK-Reformgesetz eingeführten Strafzahlungen als Zeichen einer ungerechtfertigten Misstrauenskultur gegenüber den Krankenhäusern und erwartet vom Bund, diese unverzüglich abzuschaffen.
     
  6. Das Präsidium erwartet, dass der Bund die besonderen investiven Herausforderungen durch die Bereitstellung von Investitionsmitteln aus dem Bundeshaushalt unterstützt.
     
  7. Angesichts der Pflicht der Kommunen in der Daseinsvorsorge in der stationären Gesundheitsversorgung für Ihre Bürgerinnen und Bürger und des sich verschärfenden Wettbewerbs empfiehlt das Präsidium seinen Mitgliedern, strategisch die Kooperation oder Fusion mit Krankenhäusern anderer öffentlicher Träger zu prüfen. Ein Verkauf eines kommunalen Krankenhauses an Private sollte nur als letztes Mittel in Betracht kommen.
     
  8. Das Präsidium bittet die Bundesregierung, die bestehenden kartellrechtlichen Hürden zur Kooperation und Fusion von Krankenhäusern öffentlicher Träger abzusenken.