Präsidium
02.04.2019

Unterhaltsvorschuss

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages bekräftigt die Forderung, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten des Unterhaltsvorschussgesetzes deutlich erhöhen muss. Die Zahl der Leistungsberechtigten liegt weit über den Annahmen der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren. Damals war von 710.000 Leistungsberechtigten ausgegangen worden. Tatsächlich erhielten bereits 780.000 Kinder und Jugendliche im September 2018 Unterhaltsvorschuss und die Zahl steigt weiter an. Dies führt zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen bei Ländern und Kommunen. Auch der Verwaltungsaufwand für das Unterhaltsvorschussgesetz ist erheblich gestiegen durch die große Zahl von Leistungsanträgen. Die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen durch Leistungsausgaben und Verwaltungskosten müssen vollständig ausgeglichen werden.
     
  2. Die Länder bestimmen in Ausführungsgesetzen zum Unterhaltsvorschussgesetz die Zuständigkeit für die Rückforderungen von den unterhaltspflichtigen Elternteilen. Das Präsidium spricht sich für eine Zentralisierung dieser Zuständigkeit bei den Finanzverwaltungen der Länder aus. Auf diese Art würden die kommunalen Unterhaltsvorschussstellen sinnvoll entlastet und ein optimaler Unterhaltsrückgriff im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen und auch der öffentlichen Hand realisiert. Der Aufbau eines einheitlichen und effizienten Rückforderungsmanagement in den Ländern dient zudem der einheitlichen Rechtsanwendung.
     
  3. Das Präsidium des Deutschen Städtetages regt nochmals die Prüfung eines Leistungsausschlusses im Unterhaltsvorschussgesetz für Kinder und Jugendliche an, deren Existenzminimum bereits durch die Grundsicherung für Arbeitssuchende sichergestellt wird. Die parallelen Leistungsansprüche führen nicht zu einer finanziellen Besserstellung der Familien, sondern lösen lediglich bürokratischen Mehraufwand bei Jobcentern und Kommunen aus.