Präsidium
28.01.2020

Umsetzung des "Übereinkommens zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt" (Istanbul Konvention)

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Der Deutsche Städtetag verurteilt jede Form von Gewalt gegen Frauen und begrüßt, dass die Bundesrepublik Deutschland das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (sogenannte Istanbul Konvention) ratifiziert hat. Er bekräftigt die Bereitschaft der Städte, sich auch weiterhin der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu stellen, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen.
     
  2. Das Präsidium unterstützt den Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul Konvention sowie eine Beteiligung des Deutschen Städtetages am "Runden Tisch Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Es begrüßt insbesondere, dass der Bund in den Jahren 2020 – 2023 mit einem Bundesförderprogramm insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird, um das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bedarfsgerechter auszugestalten. Angesichts der erheblichen Anzahl der bundesweit fehlenden Frauenhausplätze sind diese Mittel jedoch nur als Anschubfinanzierung zu verstehen. Auch die Länder müssen deutlich mehr Mittel investieren, damit eine regelhafte und nachhaltige Finanzierung von Frauenhausplätzen sichergestellt wird. Die Städte werden sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einbringen.
     
  3. Das Präsidium sieht die Notwendigkeit, Vernetzungsstrukturen vor Ort zu etablieren beziehungsweise auszubauen, um mit einem ganzheitlichen Ansatz sowohl präventiv als auch repressiv gegen alle Formen der Gewalt vorzugehen. Das Präsidium begrüßt vor diesem Hintergrund die Einrichtung einer ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Leitfadens, der bereits existierende Best-Practice-Beispiele auch für andere Städte nutzbar machen kann.