Präsidium
27.02.2018

Sachstand und Forderungen zum Mobilitätsfonds des Bundes

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium begrüßt die zügige Umsetzung des zwischen der Bundesregierung, Vertretern der Länder und Kommunen am 28.11.2017 in Berlin verabredeten "Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020". Es nimmt zur Kenntnis, dass die Lotsenstelle „Fonds Nachhaltige Mobilität" schnell eingerichtet wurde und ihre Arbeit aufgenommen hat. Es geht davon aus, dass auch das geplante "Kompetenznetzwerk nachhaltige städtische Mobilität" durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden kurzfristig aufgebaut wird.
     
  2. Das Präsidium sieht gleichwohl erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Erlass und Ausgestaltung der Förderrichtlinien für eine schnelle Mittelbereitstellung aus dem Fonds:

    a. Luftreinhaltung ist Bundesangelegenheit. Die betroffenen Städte sollen grundsätzlich keine Eigenmittel bei Maßnahmen aus dem Mobilitätsfonds tragen. Das müssen Bund und Länder durch ausreichende Fördersätze und zulässige Kumulation von Fördermitteln ermöglichen. Eine Grundförderung von 50 Prozent aus dem von Bund und Automobilindustrie gemeinsam gespeisten Fonds ist zu gering.

    b. Fehlende Förderrichtlinien und Fördertatbestände sind umgehend zu ergänzen, insbesondere zur Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV sowie zur Förderung von Elektrobussen und Wasserstoffantrieben.

    c. Der förderunschädliche vorzeitige Vorhabenbeginn muss – wie im Sofortprogramm festgelegt – funktionieren.

    d. 30 betroffenen Städten ist eine Nachfrist zur Förderung von Masterplänen "Nachhaltige Mobilität für die Stadt" zu gewähren.   
     
  3. Das Präsidium hält es für erforderlich, dass eine neue Bundesregierung das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" fortschreibt und verstetigt. Eine bessere Förderung des ÖPNV und von schadstoffarmen Fahrzeugtechniken ist notwendige Voraussetzung, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Der Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD ist diesbezüglich zu begrüßen.
     
  4. Das Präsidium nimmt die Vorschläge der Bundesregierung gegenüber der EU Kommission zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte vom 11. Februar 2018 zur Kenntnis. Der Deutsche Städtetag erwartet, dass diese Vorschläge gemeinsam mit den Städten weiterentwickelt werden. Die Vorschläge zur Regulierung des Verkehrs und der Durchführung von  Modellvorhaben können einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, die Mittel für den ÖPNV deutlich zu erhöhen und in Bezug auf den Vorschlag eines kostenfreien ÖPNV die volle Kostendeckung sicherzustellen.
     
  5. Das Präsidium betont erneut, dass es die Automobilindustrie in der Pflicht sieht, effizientere und saubere Verbrennungsmotoren auf den Markt zu bringen und Fahrzeuge, die die Schadstoffwerte nicht einhalten, umgehend nachzurüsten.
     
  6. Weiterhin bekräftigt das Präsidium, dass die Städte Fahrverbote vermeiden und gerichtlich angeordnete Verbote auf ein Mindestmaß begrenzen wollen. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Regelung auf Bundesebene ("Blaue Plakette").