Präsidium
19.02.2019

Luftreinhaltung

Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages
  1. Das Präsidium des Deutschen Städtetages bekräftigt angesichts der Ergebnisse des sogenannten "Kommunalen Dieselgipfels" am
    3. Dezember 2018 die Beschlüsse des Hauptausschusses vom
    14. November 2018 zur Luftreinhaltung. Um die Grenzwerte in den Städten einhalten zu können, muss insbesondere die Automobilindustrie eine rasche Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw sowie Umtauschprämien für EURO 4/5-Diesel Pkw bundesweit anbieten. Auch ist weiterhin die Einführung einer blauen Plakette erforderlich, um mögliche Fahrverbote effektiv administrieren zu können.
     
  2. Bei allen Initiativen der Bundesregierung muss der Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch die Einhaltung des geltenden Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft (μg/m3) Stickstoffdioxid handlungsleitend sein. Die vorgesehene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wirft mehrere rechtliche Fragen auf, die einer Klärung im Gesetzgebungsverfahren bedürfen. Es bedarf insbesondere einer Klarstellung im Gesetz, dass bei Überschreitung des Wertes von 50 μg/m3 ein Abwägungsprozess, ob Fahrverbote eingeführt werden, in jedem Fall zu erfolgen hat.
     
  3. Das Präsidium fordert Bund und Länder dazu auf, über die sinnvolle Fortführung des Sofortprogramms "Saubere Luft" hinaus ein Gesamtkonzept für nachhaltige Mobilität für alle Städte zu erarbeiten. Dafür müssen Bund und Länder über bisherige Programme hinaus zusätzliche Mittel von 20 Milliarden Euro für mindestens zehn Jahre, also 2 Milliarden jährlich, bereitstellen, zum Beispiel für Investitionen in den ÖPNV, den Fahrrad- und Fußverkehr sowie umweltfreundliche Antriebstechnologien und intelligente Verkehrslenkungssysteme. Die Förderung der Modellstädte ist auszudehnen, die beschlossene Nationale Koordinierungsstelle Mobilität mit neutraler Geschäftsstelle einzurichten und die Mittel für den Radverkehr auf über 200 Millionen Euro jährlich zu erhöhen.
     
  4. Das Präsidium begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Einrichtung der Nationalen Plattform "Zukunft der Mobilität" (NPM) und ruft die Bundesregierung auf, die sechs eingerichteten Arbeitsgruppen ihrem Auftrag gemäß verkehrsträgerübergreifende Lösungsansätze für eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität entwickeln zu lassen.