Hauptausschuss
28.02.2018

EU-Kohäsionspolitik ab 2021

Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
  1. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages appelliert an die EU-Institutionen, die EU-Strukturfondsmittel in bisheriger Höhe beizubehalten. Sollte den deutschen Städten aufgrund der absehbaren Verschiebungen im EU-Haushalt durch den Brexit weniger Mittel aus den EU-Strukturfonds als in der laufenden Förderperiode zugesprochen werden, müssen innerdeutsche Ausgleichsmechanismen für diese fehlenden Investitionsmöglichkeiten geschaffen werden.
     
  2. Der Hauptausschuss spricht sich strikt gegen einen Wegfall der Zuschussförderung für wirtschaftlich stärker entwickelte Regionen aus. Zudem muss es allen Kommunen unabhängig von ihrer Größe und ihres Haushalts möglich sein, Fördermittel zu beantragen. Eine Veränderung der Kofinanzierungsbeiträge zulasten der Antragsteller wird daher abgelehnt.
     
  3. Die EU-Kohäsionspolitik sollte sich zukünftig noch stärker an den aktuellen Herausforderungen, die insbesondere in den Städten sichtbar werden, orientieren. Daher sollten sowohl bei der strategischen Ausrichtung auf EU-Ebene als auch bei der Erstellung der Operationellen Programme in den Ländern die Schwerpunkte auf der Digitalisierung, der Integration von Flüchtlingen, der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, dem Klimaschutz, der integrierten Stadtentwicklung, der Verbesserung der Mobilität, der Wohnraumversorgung sowie der Forschung und Innovation liegen. Um neuen Herausforderungen im Laufe der Förderperiode besser begegnen zu können, sollte ein Flexibilitätsmechanismus eingerichtet werden, um mit der Freigabe von Mittelreserven auch in nicht als prioritär eingestuften Themenfeldern zu reagieren. Des Weiteren sollte die städtische Dimension, also die Ausrichtung auf städtische Herausforderungen, in der neuen Förderperiode gestärkt werden.
     
  4. Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages fordert EU, Bund und Länder auf, die städtische Ebene bei den Beratungen zur EU-Strukturförderung frühzeitig zu beteiligen. Daher sollte das bisher geltende Partnerschaftsprinzip zu einem verbindlich anzuwendenden Instrument ausgebaut werden, das über eine lediglich formale Beteiligung der Städte hinausgeht.
     
  5. Sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten ist eine erhebliche Reduzierung des Bürokratie- und Verwaltungsaufwandes bei der Beantragung, Inanspruchnahme und Kontrolle der Fördermittel dringend erforderlich. Die beihilferechtlichen Bestimmungen sollten an die für andere EU-Fonds geltenden Vorgaben angepasst werden und möglichst als beihilfekonform definiert werden.